Alg II, Alg-W und Praktikum ^^

Folgender Fall:

XY macht eine Umschulung zur Bürokauffrau und bezieht in der Zeit der Ausbildung Alg-W (Arbeitslosengeld (I) bei beruflicher Weiterbildung). Hinzu kommt, dass XYs Ehemann Alg II beantragt, weil er ein Praktikum beginnt und vorher selbständig war. Da Alg II in einer Ehe nur gemeinsam beantragt werden kann, bekommt XY nun also Alg-W und ergänzend Alg II.
Nun beginnt für XY ein Praktikum, das sechs Monate dauern wird und Teil der Umschulung ist.

– Was muss XY bei der Entlohnung des Praktikums beachten?
– Was wird auf das Alg II angerechnet?
– Ist es normal, dass XY jeden Monat ihre Lohnabrechnung vom Praktikum ans Jobcenter schicken soll?

Vielen Dank im Voraus für Infos zu diesem fiktiven Fall ^^

Hallo

Ist es normal, dass XY jeden Monat ihre Lohnabrechnung vom Praktikum ans Jobcenter schicken soll?

Ungewöhnlich ist es jedenfalls nicht. XY schickt aber hoffentlich nur eine Kopie dieser Lohnabrechnung in das Jobcenter?! (Das ist der eigentliche Grund, warum ich antworte: niemals Originale ans Jobcenter schicken!)

Praktikum und Alg2 kommt nicht so häufig vor. Ich denke, dass es genauso gerechnet werden müsste, wie Arbeitseinkommen, da man ja auch Aufwand und viel weniger Zeit zum preiswert Einkaufen hat usw. Aber warte mal lieber auf eine qualifizierte Auskunft.

Viele Grüße