Folgender Fall:
XY macht eine Umschulung zur Bürokauffrau und bezieht in der Zeit der Ausbildung Alg-W (Arbeitslosengeld (I) bei beruflicher Weiterbildung). Hinzu kommt, dass XYs Ehemann Alg II beantragt, weil er ein Praktikum beginnt und vorher selbständig war. Da Alg II in einer Ehe nur gemeinsam beantragt werden kann, bekommt XY nun also Alg-W und ergänzend Alg II.
Nun beginnt für XY ein Praktikum, das sechs Monate dauern wird und Teil der Umschulung ist.
– Was muss XY bei der Entlohnung des Praktikums beachten?
– Was wird auf das Alg II angerechnet?
– Ist es normal, dass XY jeden Monat ihre Lohnabrechnung vom Praktikum ans Jobcenter schicken soll?
Vielen Dank im Voraus für Infos zu diesem fiktiven Fall ^^