Hallo Wissensgemeinde,
es sind so widersprüchliche Infos zu finden, dass man da schlecht durchblickt.
Nehmen wir den Fall einmal an, dass eine 45-Jährige aufgrund des Todes der Mutter aus Versicherungsleistungen direkt einen Betrag über 10.000 € erhalten würde; zudem hätte sie selber einen BS mit 8.000 €.
Nehmen wir weiter an, dass die „Miterben“ das Erbe ausschlagen würden, und nun wäre sie Alleinerbin; hier gäbe es einen Anspruch aus einer privaten Rentenversicherung mit erheblichen eingezahlten Beträgen, welche aber erst in 20 Jahren fällig würden.
Wenn man es richtig verstanden hat, hat sie bei Alg II pro Lebenjahr einen Freibetrag in Höhe von 150 €, was dann 6.755 € anrechenbares Vermögen ergeben würde.
- Müsste sie jetzt alles darüber hinaus „verbrauchen“, oder gibt es da Möglichkeiten?
- Könnte man sie zwingen, das Guthaben aus der privaten Rentenversicherung, welches bereits den errechneten Freibetrag übersteigt, bis auf den Freibetrag „herunterzuverbrauchen“ und das restliche Geld auch, oder könnte sie dies in zusätzliche Rentenversicherungen einbezahlen?
Warum ist das so kompliziert geschrieben, dass man es fast nicht begreifen kann?
Hilfreich ist alles. Danke!
LG
[MOD: Im Artikel insbesondere kenntlich gemacht/ergänzt, dass es hier tatsächlich um Alg II geht!]