Alg II: anrechenbares Vermögen

Hallo Wissensgemeinde,

es sind so widersprüchliche Infos zu finden, dass man da schlecht durchblickt.
Nehmen wir den Fall einmal an, dass eine 45-Jährige aufgrund des Todes der Mutter aus Versicherungsleistungen direkt einen Betrag über 10.000 € erhalten würde; zudem hätte sie selber einen BS mit 8.000 €.
Nehmen wir weiter an, dass die „Miterben“ das Erbe ausschlagen würden, und nun wäre sie Alleinerbin; hier gäbe es einen Anspruch aus einer privaten Rentenversicherung mit erheblichen eingezahlten Beträgen, welche aber erst in 20 Jahren fällig würden.

Wenn man es richtig verstanden hat, hat sie bei Alg II pro Lebenjahr einen Freibetrag in Höhe von 150 €, was dann 6.755 € anrechenbares Vermögen ergeben würde.

  1. Müsste sie jetzt alles darüber hinaus „verbrauchen“, oder gibt es da Möglichkeiten?
  2. Könnte man sie zwingen, das Guthaben aus der privaten Rentenversicherung, welches bereits den errechneten Freibetrag übersteigt, bis auf den Freibetrag „herunterzuverbrauchen“ und das restliche Geld auch, oder könnte sie dies in zusätzliche Rentenversicherungen einbezahlen?

Warum ist das so kompliziert geschrieben, dass man es fast nicht begreifen kann?

Hilfreich ist alles. Danke!

LG

[MOD: Im Artikel insbesondere kenntlich gemacht/ergänzt, dass es hier tatsächlich um Alg II geht!]

Hallo,

als anrechenbares bzw. nicht anrechenbares Vermögen gilt nur das, was zum Zeitpunkt des Beginns der ArbeitslosengeldII-Leistungen (ich nehme an, Du meinst diese) vorhanden ist. Alles, was während des laufenden Bezugs hinzukommt, ist gemäß des Zuflussprinzip voll anrechenbares Einkommen.

Grüße

=^…^=

Bin da kein Experte, aber es müsste dann doch mindestens beides sein, oder?

Man kann doch nicht eine Million erben, dann hat man einen Monat dieses Einkommen, bekommt einen Monat kein H4 und danach? Ist es doch wohl Vermögen, so dass man nicht weiter H4 bekommt, oder?

Bin da kein Experte, aber es müsste dann doch mindestens
beides sein, oder?

Erst das Eine, dann das Andere.

Man kann doch nicht eine Million erben, dann hat man einen
Monat dieses Einkommen, bekommt einen Monat kein H4 und
danach? Ist es doch wohl Vermögen, so dass man nicht weiter H4
bekommt, oder?

Die Million wird zu gleichen Teilen auf 6 Monate als Einkommen verteilt. Bei der exemplarischen Höhe gäbe es selbstverständlich kein ALG II für diese Zeit. Was nach diesen 6 Monaten noch übrig wäre, käme ins Vermögen. Bei der fiktiven Million wäre der Rest wohl deutlich über dem Freibetrag, so daß vom Vermögen gelebt werden müsste. Bei geringeren Beträgen kann sich auf diese Weise aber durch aus das Vermogen erhöhen.

Geuß

osmodius

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Hallo !
Ich habe es jetzt mehrfach durchgelesen,aber es steht ja nichts davon drin,das man z.B. Sozialleistungen bezieht oder beziehen wird.

Dann ist es doch eine reine Erbschaftsteuersache,als Kind hat man einen hohen Freibetrag von 400.000 €,also wird wohl nichts zu zahlen sein.
Warum sollten andere Erben das ausschlagen ?

Wenn man anschließend Sozialleistungen beanspruchen muss,dann wird das Erbe und alles was sonst noch da ist angerechnet.
Es kann dann sein,man muss von diesem Geld leben bis es aufgebraucht ist.
Dann (nur dann) kann man auch die 150€/Lebensjahr zurückbehalten,die werden nicht berücksichtigt und auch eigene Rentenversicherungen,die erst ab Rentenalter und in Monatsraten ausgezahlt werden.

Bezieht man bereits Sozialleistungen,dann muss alles Vermögen verbraucht werden,bevor der Staat zahlt. Dann gelten selbst die 150€/Lebensjahr NICHT,leider !
Man muss sogar seine Krankenkasse dann selbst zahlen,wenn das Amt nicht mehr zahlen muss !

MfG
duck313

Vielen Dank! owT
owT

Hallo,

wenn alles nach dem Zuflußprinzip angerechnet würde und Freibeträge nicht in diesem Fall existieren, wäre im fiktiven Fall angebracht, dass die Erbin auf ALG-2 vorläufig verzichtet und erst dann wieder einen Antrag stellt, wenn sie nur noch knappe 8.000 € vom Geld hätte?

Wäre das so richtig gedacht, wobei in diesem fiktiven Fall das "Gesamt"Erbe sich aus div. LV und für die Tochter bezahlte private Rentenversicherungen wäre.

??

Danke für erneute Antworten / Links

Hallo !

Ja,das ist sinnvoll,denn nur so kann man den schon geringen Freibetrag von 150 € je Lebensjahr als Altersrückstellung behalten.
Mehr aber auch nicht.

Im umgekehrten Fall,man hat schon Hartz 4 laufen,dann käme die Erbschaft als Zufluss,endet die Zahlung (und auch die Krankenkasse wird nicht mehr von dort bezahlt !).
Das Amt versucht zwar,durch Aufteilen der Summe ein Herausfallen aus der KK zu vermeiden,indem noch mind. ein geringer Teil ausgezahlt werden kann,aber bei höheren Summen geht das nicht mehr.
Man muss sein Vermögen aufbrauchen und sich selbst bei der KK versichern(Mindestbeitrag so um 150 €).

MfG
duck313