Alg II: Anrechnung Bildungskredit des Partners?

Hallo zusammen!

Nehmen wir mal an, ein Student hat sein Studium abgebrochen, weil es doch nicht das Richtige war – soll ja mal vorkommen. Da er während des Studiums BAföG bezogen hatte und seine Eltern ihn finanziell nicht unterstützen können, beantragte er für 6 Monate Alg II, da er zusammen mit seiner Partnerin (nicht verheiratet) ca. 200 km weg von den Eltern in einer Wohnung lebt. Nach den 6 Monaten möchte er erneut ein Studium aufnehmen, an der gleichen Hochschule, wo er bereits das andere Studium begonnen hatte.

Nun zur Partnerin bzw. Mitglied der Bedarfsgemeinschaft:
Nehmen wir an, auch sie hat 6 Semester BAföG bezogen, studiert nun aber im 7. Semester und ist damit nicht mehr BAföG-berechtigt (da 1 Semester über der Regelstudienzeit). Da auch ihre Eltern sie finanziell nicht unterstützen können, bezieht sie für dieses Semester ein BAföG-Bankdarlehen (Studienabschlusshilfe). Die Höhe dieses monatlich ausgezahlten, vollverzinsten (!) Darlehens orientiert sich am BAföG-Satz.

Nun meine Frage:
Ist es korrekt von der ARGE, wenn sie diesen Kredit der Partnerin unter dem Punkt „sonstiges Einkommen“ beim dem Antragsteller mit berechnet und ihm aufgrund dessen die Leistungen kürzt?
Ein Kredit kann doch eigentlich nicht mit einem normalem Einkommen gleichgestellt werden, oder?

Schließlich – ich drücke das mal lapidar aus – gehört der Partnerin das Geld ja nicht, sondern sie muss es inkl. Zinsen zurückzahlen.

Hallo

Schließlich – ich drücke das mal lapidar aus – gehört der Partnerin das Geld ja nicht, sondern sie muss es inkl. Zinsen zurückzahlen.

Abgesehen davon ist es doch ein zweckgebundener Kredit. Man kriegt doch keinen Bildungskredit, damit man damit seinen Partner finanziell unterstützen kann.

Widerspruch einlegen, bei Ablehnung klagen.

Viele Grüße