Alg-II-Anspruch bei Umzug zum Freund?

Hallo, liebe Wissende,

nehmen wir einmal an, da ist eine Person, die eine kleine 220-Euro-Hütte hat und einen auf neun Monate befristeten Arbeitsvertrag; deren Arbeitsstelle ist 40km einfach entfernt.
Weiter angenommen, vor dem befristeten AV hat diese Person Alg II bezogen, da das EK aus dieser Tätigkeit garade mal 1.050€ netto (ohne Scheiß; für 5×9Std./Wo.) beträgt. Deswegen wird überlegt, ob nicht besser zu einem in AG-Nähe wohnenden Freund gezogen wird; das würde eine Menge an Fahrtkosten und Zeit sparen.

Die Frage ist nun:
Sollte das AV nicht verlängert und die eigene kleine Hütte aufgegeben werden, um sich die Kosten der Hütte mit dem Freund teilen zu können (380€), was wäre dann mit Alg II, da der Freund 1.350€ netto hat?

Hallo

da das EK aus dieser Tätigkeit garade mal 1.050€ netto (ohne Scheiß; für 5×9Std./Wo.) beträgt.

Das sind ca. 5,40 die Stunde!!!
Krass.

Deswegen wird überlegt, ob nicht besser zu einem in AG-Nähe wohnenden Freund gezogen wird;

Ist das EIN Freund oder DER Freund?

Sollte das AV nicht verlängert und die eigene kleine Hütte aufgegeben werden, um sich die Kosten der Hütte mit dem Freund teilen zu können (380€), was wäre dann mit Alg II, da der Freund 1.350€ netto hat?

Wenn es EIN Freund ist, dann gründet man eine WG und gibt es so an. Es wird Voraussichtlich Schwierigkeiten geben, das Jobcenter wird Einkommensnachweise vom Freund verlangen, vielleicht auch mal einfach nicht zahlen. Wenn man aber den längeren Atem hat, dann muss man recht bekommen. (Einkommensnachweise vom Freund NICHT vorlegen, wenn er nur dein WG-Mitbewohner ist)

Die Miete von 380 € (warm incl. Nebenkosten?) müsste ok sein, wenn es nicht Kaltmiete ist. (oder ist es die Gesamtmiete?) Ggf. sollte man sich erkundigen, was die Gemeinde dort höchstens an KdU übernimmt.

Wenn es DER Freund ist, muss es ein Jahr lang auch gehen, ohne dass eine Einstandsgemeinschaft vermutet (vorausgesetzt) wird. Dann allerdings kommt er in die Bedarfsgemeinschaft und bekommt ein schwieriges Leben.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass jeder für sich wirtschaftet. Sobald die Gelder zusammengeschmissen werden, ist es auf jeden Fall eine Bedarfsgemeinschaft.

Außerdem sollte man es nur machen, wenn man wirklich zusammen wohnen möchte, aber danach ist ja nicht gefragt.

Viele Grüße