ALG-II-Antrag

Muss sich der Lebenspartner des Antragsstellers komplett offenbaren, was seine Kontoumsätze angeht oder darf er es verweigern, da er z.B. Unterhalt für sein Kind zahlen muss (was die ARGE nicht zu interessieren hat)?
Was würde passieren, wenn diese Person ihr Konto auflösen würde?

Auf Antworten zu diesem Thema bin ich gespannt.

Danke im Voraus

Hallo Kresse,
auf Sozialleistungen besteht ein Rechtsanspruch. Aber wer Rechte hat, der hat auch Pflichten. Und die bestehen unter anderem darin, alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. (siehe § 60 SGB I) Und dazu gehören auch die Einkommensverhältnisse des Lebenspartners.
Grüße
Almut

Wieso werden dann die Pflichten der die Partner des Antragsstellers haben wie zb Unterhalt für Kind NICHT berücksichtigt bzw nicht in kenntinss genommen?