ALG II Antrag U 25

Guten Tag,

ich hätte mal eine Frage an Alle.

Ich bin nach drei Jahren von Darmstadt wieder zurück zu meinen Eltern nach Bayern gezogen. Vorher bezog ich Leistung in Form des ALG II obwohl ich damals schon unter 25 war und noch bin. Jetzt habe ich auch hier in Bayern einen Antrag auf ALG II gestellt, jedoch sagt die ARGE hier das ich unter das U25 Gesetz falle.
Doch da ich schon 3 Jahre alleine gewohnt habe, damals noch mit meiner Freundin und meiner Tochter, heißt es auch vom Gesetzgeber her das man in solch einem Fall nicht mehr unter das U25 Gesetz fällt.

Weiß jemand vll. den dazugehörigen Paragraphen?

Wäre sehr nett.

Ich danke allen für die Mühe

Hallo,

ich gehe davon aus, dass dein Kind nicht mit dir zusammen wohnt?
Als Stichtag dafür, dass man U25 Anspruch auf eine eigene Wohnung hat, gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wenn du vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, hast Anspruch auf eine eigene Wohnung bzw. bildst eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Aber selbst dann kommt es zur sog. Unterhaltsvermutung!

Jugendliche unter 25 Jahren, die erstmals mit Genehmigung des Trägers eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen und dann später nochmals umziehen, können an die Bedarfsgemeinschaft der Eltern zurückverwiesen werden.
Das heißt, dass sowohl Erstauszüge als auch alle möglichen weiteren Umzüge nach dem 17. Februar für jugendliche ALG-II-Bezieher genehmigungspflichtig sind.

So wie ich das sehe, gibt es keinen §, der dir Recht gibt. Du bildest mit deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft.

Tut mir leid …

Danke für die Hilfe.

Hallo zurück.

Ich hätte da noch eine Frage.
Da der Lebensgefährte meiner Mutter nicht mit mir Verwandt ist, mich aber trotzdem großgezogen hat will das Amt das er sein Einkommen in Form von Lohnabrechnungen offenbart. Ist das so richtig?

Hallo,

das ist eine gute Frage, die immer wieder anders behandelt wird. Grundsätzlich ist der Freund deiner Mutter dir nicht zu Unterhalt verpflichtet, da er nicht mit dir verwandt ist. Andererseits sagt die Arge „Bedarfsgemeinschaft“.
Wenn nur du, ALGII beziehen musst und sonst niemand in dem Haus, dann könnte der Freund deiner Mutter es schlicht verweigern, der Arge Einkommensnachweise zukommen zu lassen- er will ja nichts von denen, will also keine Leistungen. Die Arge kann den Freund deiner Mutter zwar auffordern, Einkommensnachweise zu schicken, aber ihm kann nichts passieren, wenn er es nicht tut. Er braucht auf Post der Arge nicht reagieren, wenn er selbst keine Leistungen beansprucht. Das umfasst auch nicht deine Mitwirkungspflicht, auch, wenn Argen das gerne mal versuchen.
Dich kann man nicht dazu auffordern, die Einkommensnachweise des Freundes deiner Mutter einzureichen. Es wäre eine Straftat, wenn die Arge dich auffordert, Daten von Dritten (also dem Freund deiner Mutter) an die Arge weiter zu geben.

Eine Unterhaltsvermutung kann es gegenüber dem Freund deiner Mutter auch nicht geben, das betrifft ausschließlich Verwandte 1. und 2. Grades- und ihr seid nicht verwandt.

Manchmal klappt das- oft dann, wenn du die Arge darauf hinweist, dass du keinen Zugang zu den Unterlagen des Freundes deiner Mutter hast und dass du davon ausgehst, dass sie dich nicht zu einer Straftat auffordern (also dem Besorgen von Daten Dritter). Das solltest du ruhig so schreiben! Ein fiktives Einkommen des Freundes deiner Mutter darf die Arge nicht einsetzen. Dich mittellos lassen, dürfen sie auch nicht. Ein Versuch wäre es wert.

Ich drücke euch die Daumen!!

Viele Grüße!

Ja ich danke dir sehr für die Hilfe. Aber wüsstest du evtl den dazugehörigen Paragraphen? Weißt ja Ämter wollen doch alles in Paragraphen haben.

Ich danke dir sehr.

Viele Grüße

Guten Tag,

Leider kenne ich mich damit nicht aus

MfG

ich hätte mal eine Frage an Alle.

Ich bin nach drei Jahren von Darmstadt wieder zurück zu meinen
Eltern nach Bayern gezogen. Vorher bezog ich Leistung in Form
des ALG II obwohl ich damals schon unter 25 war und noch bin.
Jetzt habe ich auch hier in Bayern einen Antrag auf ALG II
gestellt, jedoch sagt die ARGE hier das ich unter das U25
Gesetz falle.
Doch da ich schon 3 Jahre alleine gewohnt habe, damals noch
mit meiner Freundin und meiner Tochter, heißt es auch vom
Gesetzgeber her das man in solch einem Fall nicht mehr unter
das U25 Gesetz fällt.

Weiß jemand vll. den dazugehörigen Paragraphen?

Wäre sehr nett.

Ich danke allen für die Mühe