Hallo,
das ist eine gute Frage, die immer wieder anders behandelt wird. Grundsätzlich ist der Freund deiner Mutter dir nicht zu Unterhalt verpflichtet, da er nicht mit dir verwandt ist. Andererseits sagt die Arge „Bedarfsgemeinschaft“.
Wenn nur du, ALGII beziehen musst und sonst niemand in dem Haus, dann könnte der Freund deiner Mutter es schlicht verweigern, der Arge Einkommensnachweise zukommen zu lassen- er will ja nichts von denen, will also keine Leistungen. Die Arge kann den Freund deiner Mutter zwar auffordern, Einkommensnachweise zu schicken, aber ihm kann nichts passieren, wenn er es nicht tut. Er braucht auf Post der Arge nicht reagieren, wenn er selbst keine Leistungen beansprucht. Das umfasst auch nicht deine Mitwirkungspflicht, auch, wenn Argen das gerne mal versuchen.
Dich kann man nicht dazu auffordern, die Einkommensnachweise des Freundes deiner Mutter einzureichen. Es wäre eine Straftat, wenn die Arge dich auffordert, Daten von Dritten (also dem Freund deiner Mutter) an die Arge weiter zu geben.
Eine Unterhaltsvermutung kann es gegenüber dem Freund deiner Mutter auch nicht geben, das betrifft ausschließlich Verwandte 1. und 2. Grades- und ihr seid nicht verwandt.
Manchmal klappt das- oft dann, wenn du die Arge darauf hinweist, dass du keinen Zugang zu den Unterlagen des Freundes deiner Mutter hast und dass du davon ausgehst, dass sie dich nicht zu einer Straftat auffordern (also dem Besorgen von Daten Dritter). Das solltest du ruhig so schreiben! Ein fiktives Einkommen des Freundes deiner Mutter darf die Arge nicht einsetzen. Dich mittellos lassen, dürfen sie auch nicht. Ein Versuch wäre es wert.
Ich drücke euch die Daumen!!
Viele Grüße!