ALG II Antrag U 25

Guten Tag,

ich hätte mal eine Frage an Alle.

Ich bin nach drei Jahren von Darmstadt wieder zurück zu meinen Eltern nach Bayern gezogen. Vorher bezog ich Leistung in Form des ALG II obwohl ich damals schon unter 25 war und noch bin. Jetzt habe ich auch hier in Bayern einen Antrag auf ALG II gestellt, jedoch sagt die ARGE hier das ich unter das U25 Gesetz falle.
Doch da ich schon 3 Jahre alleine gewohnt habe, damals noch mit meiner Freundin und meiner Tochter, heißt es auch vom Gesetzgeber her das man in solch einem Fall nicht mehr unter das U25 Gesetz fällt.

Weiß jemand vll. den dazugehörigen Paragraphen?

Wäre sehr nett.

Ich danke allen für die Mühe

Vor dem Umzug ist die Zustimmung des ehemals zuständigen Jobcenters einzuholen; vorausgesetzt, es liegt ein konkretes Wohnungsangebot vor. Einfach umziehen, ist sehr gefährlich. Der Gesetzgeber hat für diesen Personenkreis die Zügel deutlich angezogen, weil die Eröffnung äußerst junger Bedarfsgemeinschaften drastisch zunahmen. Holt man nicht vor dem Umzug die Zustimmung ein, werden nur die Mietkosten der ehemaligen Wohnung als Bedarf anerkannt und nachträglich keine Mietkaution gestellt. Wer als Jugendlicher am 15.2.2006 eine eigene Wohnung hat bzw. hatte, kann so gut wie gar nicht (mehr) auf den elterlichen Haushalt verwiesen werden. Das Jobcenter fällt bei einem Widerspruch hinten runter. Zumal es (rein von den Kosten her) keinen Sinn macht, die paar Monate bei Muttern zu bleiben und dann am 25. Geburtstag die Koffer zu packe, oder ? *grins* Also, wegen den paar Monaten versteht kein Mensch die Aufregung… aber im geliebten Bayern!