Hallo, lieber wwwler,
folgende Sachlage liegt vor:
Person A ist im Jahr 2008 nach Baden-Württemberg umgezogen, ist dort aber kurz nach dem Umzug arbeitslos geworden. A hat dort erst ALG I bezogen und dann ALG II.
Nun ist Person A im Jahr 2010 wieder zu sein Eltern nach Mecklenburg gezogen, da ihm die Wohnung gekündigt wurde und so schnell keine neue auffindbar war. Person A möchte von Mecklenburg aus aber wieder nach BW ziehen.
Nun die Frage:
Person A ist 22 und wohnte schon, seit er 16 war, nicht mehr zu Hause.
Kann die Person nun wieder nach BW ziehen und dort dann gleich einen Antrag auf ALG II stellen bzw. würde der Antrag denn genehmigt, da er ja von seinen Eltern aus wieder wegziehen würde?
Info:
Ich habe mal gelesen, dass, wenn man mindestens 2 Jahre selbständig gelebt hat, Anspruch auf ALG II hat, auch wenn man das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Bei Person A wurde es ja schonmal genehmigt.
Ich freue mich schon auf Eure Antworten.
MfG
Matthias