Hallo.
Ein Paar (beide 40 Jahre alt und keine Kinder) wohnen in einer Wohnung in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Er steht in einer Vollbeschäftigung und verdient monatlich ca. 1 450 Euro netto.
Die Partnerin bezieht noch bis Ende Mai 2010 ALG I in Höhe von monatlich 551,70 Euro. Danach muss sie ALG II beantragen.
Die Frage ist nun die:
Wie wirkt sich der Verdienst der Partners auf den ALG-II-Antrag aus?
Wird dessen Nettoverdienst von ca. 1 450 Euro voll angerechnet, sodass sie leer ausgeht, oder gibt es eine Verdienstgrenze für den Partner, der in Vollzeit steht?
Ich hoffe, ich habe das richtige Brett gewählt. 
Würde aber gern ein paar Tipps bekommen, sofern möglich.
Hallo
Das Einkommen des Lebenspartners ist anzurechnen. Dafür müsste man aber nicht nur die Einkünfte sondern auch die relevanten Kosten der BG kennen.
Der Nettoverdienst macht einen Anspruch zunächst unwahrscheinlich, wobei aber auch zu bedenken ist, daß die KV noch anfallen wird, mangels Möglichkeit der Familienversicherung. Muß man dann konkret ausrechnen und schauen, ob ein „Defizit“ bleibt und welches Amt dafür zuständig ist.
Gruß,
LeoLo
Hallo
Wird dessen Nettoverdienst von ca. 1 450 Euro voll angerechnet, …
Es wird von diesem Nettoverdienst etwa 1170 Euro angerechnet, wegen der Freibeträge, die jeder Erwerbstätige beim Alg II hat.
Ansonsten siehe Antwort LeoLo.
Freiwillige Pflichtversicherung (KV) kostet ca. 130 - 150 Euro im Monat.
Am Anfang müsste m. W. die Miete (warm incl. Nebenkosten) so wie sie ist übernommen werden, allerdings nicht in alle Ewigkeiten, sofern die Miete nicht sehr niedrig und die Wohnung recht klein ist für zwei Personen.
Euer Bedarf wäre vermutlich jetzt zur Zeit: Eure Miete + ca. 640,- Euro.
Ihr könntet ansonsten Wohngeld beantragen.
Viele Grüße
Hallo.
Danke für die Hinweise.
Es dauert zwar noch ein paar Monate, aber vorher Bescheid wissen ist nicht schlecht.
mfg