Hallo Experten,
hallo hermann,
ich kann dir deine fragen auch nur teilweise beantworten.
eine wohngemeinschaft ist, wenn 2 oder mehrere menschen gemeinsam WOHNEN, das heißt, jeder hat sein zimmer mit bett, gemeinsame küche, badbenutzung und hat (ganz wichtig) getrennte mietverträge. bei einer wohngemeinschaft hat jeder seinen eigenen bereich (sprich schlafraum, TV, regalfach im kühlschrank…)
bei einer haushaltsgemeinschaft geht man davon aus, daß man aus einem „pott“ wirtschaftet, evtl. auch gemeinsame konten hat. wenn dies der fall ist, wird schnell angenommen, daß eine eheähnlich gemeinschaft besteht, beim alg II wird also der „partner“ zur kasse gebeten, weil du ihn angeben mußt.
Ich wohne hier mit meiner Freundin (also Bedarfsgemeinschaft,
weil nicht eheliche Lebensgemeinschaft)
aber eheähnlich- und das wird gewertet wie eine ehe (in guten, wie in schlechten zeiten, also in not füreinander da zu sein).
und einem dritten in
einer Wohnung. Wie wird dererlei mit den
Gemeinschaftsbegriffen erfasst?
ich würde sagen, du und deine freundin sind eine wirtschaftsgemeinschaft, die innerhalb einer wohngemeinschaft (weil weitere person innerhalb der wohnung) lebt.
ich kann dir nur sagen, wies bei mir war. ich lebe mit meinem sohn zusammen in einer echten wohngemeinschaft. der mitbewohner ist männlich. und jetzt kommt der hammer: um in steuerklasse II bleiben zu dürfen, mußte ich eine schriftliche stellungnahme zu meinen häuslichen verhältnissen abgeben, nachweisen, daß ich mit meinem mitbewohner keine gemeinsamen konten habe, die getrennten mietverträge vorlegen. obs zu einer häuslichen prüfung kommt, weiß ich noch nicht.
pure schikane, finde ich.
hoffe, ich konnte dir ein bißchen helfen
c.