ALG II- Antrag

Hallo Experten,

ich schlage mich gerade mit dem ALG II- Antrag herum und wüsste endlich gerne mal, worin der Unterschied zwischen einer Haushaltsgemeinschaft und eine Wohngemeinschaft besteht. Was eine Bedarfsgemeinschaft ist, das habe ich mittlerweile glaube ich gecheckt.

Ich wohne hier mit meiner Freundin (also Bedarfsgemeinschaft, weil nicht eheliche Lebensgemeinschaft) und einem dritten in einer Wohnung. Wie wird dererlei mit den Gemeinschaftsbegriffen erfasst?

Dann nochwas: Ich warte auf diese Einladung, um den Antrag abzugeben. Wird das überhaupt noch gemacht oder muss man plötzlich selbst einfach so antanzen?

Gruß

Hermann

Hallo Experten,

hallo hermann,
ich kann dir deine fragen auch nur teilweise beantworten.
eine wohngemeinschaft ist, wenn 2 oder mehrere menschen gemeinsam WOHNEN, das heißt, jeder hat sein zimmer mit bett, gemeinsame küche, badbenutzung und hat (ganz wichtig) getrennte mietverträge. bei einer wohngemeinschaft hat jeder seinen eigenen bereich (sprich schlafraum, TV, regalfach im kühlschrank…)

bei einer haushaltsgemeinschaft geht man davon aus, daß man aus einem „pott“ wirtschaftet, evtl. auch gemeinsame konten hat. wenn dies der fall ist, wird schnell angenommen, daß eine eheähnlich gemeinschaft besteht, beim alg II wird also der „partner“ zur kasse gebeten, weil du ihn angeben mußt.

Ich wohne hier mit meiner Freundin (also Bedarfsgemeinschaft,
weil nicht eheliche Lebensgemeinschaft)

aber eheähnlich- und das wird gewertet wie eine ehe (in guten, wie in schlechten zeiten, also in not füreinander da zu sein).

und einem dritten in
einer Wohnung. Wie wird dererlei mit den
Gemeinschaftsbegriffen erfasst?

ich würde sagen, du und deine freundin sind eine wirtschaftsgemeinschaft, die innerhalb einer wohngemeinschaft (weil weitere person innerhalb der wohnung) lebt.

ich kann dir nur sagen, wies bei mir war. ich lebe mit meinem sohn zusammen in einer echten wohngemeinschaft. der mitbewohner ist männlich. und jetzt kommt der hammer: um in steuerklasse II bleiben zu dürfen, mußte ich eine schriftliche stellungnahme zu meinen häuslichen verhältnissen abgeben, nachweisen, daß ich mit meinem mitbewohner keine gemeinsamen konten habe, die getrennten mietverträge vorlegen. obs zu einer häuslichen prüfung kommt, weiß ich noch nicht.
pure schikane, finde ich.

hoffe, ich konnte dir ein bißchen helfen
c.

Hi,

eine wohngemeinschaft ist, wenn 2 oder mehrere menschen
gemeinsam WOHNEN, das heißt, jeder hat sein zimmer mit bett,
gemeinsame küche, badbenutzung und hat (ganz wichtig)
getrennte mietverträge.

bei einer haushaltsgemeinschaft geht man davon aus, daß man
aus einem „pott“ wirtschaftet,

„…der Antragsteller hat sich in staatlich vorstellbaren Wohnumständen zu befinden. Andere als in Anlage XI genannte sind nicht erlaubt!“

Sorry, das musste jetzt sein :smile: Beziehe das bitte nicht auf dich!

Ich finde es einfach immer zum schießen, was Staatsbeamte glauben wie die Menschen leben (müssen).
Manchmal wohnt man auch mit unverwandten Personen im gleichen Schlafraum und/oder ohne extra Mietvertrag und/oder ohne gemeinsamer Küche. Der eine hat vielleicht eine eigene Kochnische weil er Jude oder E.T. ist , der andere wohnt vielleicht hier, schläft aber draussen im Zelt weil er eigentlich Nomade ist.

Solche Leute dürften es in Deutschland schwer haben ALG II zu bekommen. Naja, was soll schon Individualität :smile:)))

*schmunzelgruß*
J~