Wie sieht die Gesetzeslage in Deutschland aus, wenn jemand Alg II bezieht, gleichzeitig aber offiziell eine behinderte Person pflegt (20–25 Std./Wo., Pflegestufe I) und durch diese Pflege nicht Vollzeit arbeiten kann?
Die Person hat einen 400-Euro-Job.
Ist diese Person verpflichtet, die Pflege aufzugeben, um eine Vollzeit-Arbeitsstelle zu suchen?
meine Frage geht an die Experten hier:
Wie sieht die Gesetzeslage in Deutschland aus, wenn jemand Alg II bezieht, gleichzeitig aber offiziell eine behinderte Person pflegt
ist ja kein Widerspruch, sondern oft traurige Realität.
(20–25 Std./Wo., Pflegestufe I) und durch diese Pflege nicht Vollzeit arbeiten kann?
Die Person hat einen 400-Euro-Job.
Naja, dann arbeitet diese Person ja vielleicht schon fast Vollzeit, wobei Pflegestufe 1 wohl keine 3–4 Stunden Pflegezeit am Tag vorsieht.
Ist diese Person verpflichtet, die Pflege aufzugeben, um eine Vollzeit-Arbeitsstelle zu suchen?
Nein. Sie kann natürlich aufgefordert werden eine andere Arbeit aufzunehmen, die ihre Hilfebedürftigkeit reduziert bzw. gänzlich vermeidet. Darum geht es den ARGEn in der Regel.
ALG-II ist eben eine Sozialleistung für Arbeitfähige und -willige. Das bedeutet, dass es gewährt wird, wenn man grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__2.html Tut man das nicht, kann die Hilfe eingeschränkt oder verwehrt werden.
Vielleicht mal mit dem Bearbeiter reden und die Situation erklären. Das ganze hängt dann vielleicht auch von der Beziehung zur Pflegperson ab (Ehepartner, Eltern?).
Hi
in diesem fiktiven Fall wäre es auf alle Fälle hilfreich ein Pflegetagebuch zu führen. Damit lässt sich der Zeitaufwand gegenüber Behörden nachweisen und man verpasst nicht den Übergang zur Pflegestufe II.
kann ein Amt zur Arbeit auffordern, aber dann nicht sanktionieren, wenn das zutrifft:
SGB II § 10 Zumutbarkeit
„(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
[…]
4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.“
So einfach ist das. Krieg ich einen Job-Vorschlag vom Amt über 30 Stunden, und dadurch wäre meine nötige Pflege meines Angehörigen von 12 Stunden nicht mehr „sichergestellt“,
dann gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) Irgendein Amt oder andere meiner Angehörigen übernehmen die Pflege, soweit ich sie aufgrund des neuen Jobs nicht mehr übernehmen kann - z. B. meine Schwester für die fehlenden 3 Stunden am Freitag Abend oder stattdessen ein ambulanter Pflegedienst (AWO, Caritas usw.),
oder
2.) wenn das nicht geht, gar nichts geht, dann muss ich alleine weiterpflegen, dann muss ich das JobAngebot des JobCenters auch nicht annehmen.
3.) Sonst schon. Wenn 2.) nicht greift, greift halt eine Sanktion, eine Absenkung des ALG II, weil ich dann keinen Grund habe, ein Jobangebot abzulehnen.
die Gesetze und Auslegungen dafür sind einleuchtend , aber gibt es in dieser Hinsicht keine Grenzen ?
Also wie lange kann so eine Phase gehen ? Ich denke nicht das es realistisch ist das die Person XY für Jahre die Arbeitsaufnahme verweigern kann für eine Vollzeitbeschäftigung wenn die Pflege der Großmutter z.b schon 3 Jahre dauert ?
die Gesetze und Auslegungen dafür sind einleuchtend , aber gibt es in dieser Hinsicht keine Grenzen ?
Weiß ich nicht, aber da in dem Gesetz sind ja keine Grenzen angegeben.
Ich denke nicht das es realistisch ist das die Person XY für Jahre die Arbeitsaufnahme verweigern kann für eine Vollzeitbeschäftigung wenn die Pflege der Großmutter z.b schon 3 Jahre dauert ?
Was soll denn aus der Großmutter dann werden? Kriegt sie dann eben keine Pflege mehr? Billiger als ein Heimplatz ist ein Alg-II-Empfänger allemal.