ALG II -Arbeitsaufnahme mit Verfallsdatum

Hallo zusammen,

angenommen jemand ist Hartz IV Empfänger, zum 01.10. wäre ein neuer Bescheid fällig. Er erhält Miete, Eckregelsatz und einen Sonderbedarf zur Wahrung des Umgangsrechts.

Zum 20.09. erhält er kurzfristig Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma.
Diese stellen ihn für 3 Monate ein, die Kundenfirma teilte aber bereits mit, dass das Projekt Ende Oktober beendet ist.

Netto erhält er 1260 €. Er ist Unterhaltspflichtig für ein 6 -jähriges Kind.

Wie muss der ALG II Empfänger handeln, wie verhält sich das Jobcenter?!

Gruß,
Bori

Hallo

Titulierte (bzw. davon tatsächlich geleistete) Kindesunterhalts-verpflichtungen werden bei der Lohnanrechnung berücksichtigt.
Bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit gibt es Freibeträge und Absetz-Möglichkeiten (sein Netto-Lohn vom Arbeitgeber ist also nicht gleich der Betrag, der als anrechenbares Einkommen zugrunde gelegt wird.)
Zur Einkommensanrechnung: http://hartz.info/index.php?topic=17.0

Er muss dem Jobcenter seine Arbeitsaufnahme /Verdiensthöhe direkt mitteilen (nachweislich machen); die Formulare gibt es hier zum Runterladen (Mitteilung über Veränderungen ALG2 bzw. Einkommenbescheinigung vom Arbeitgeber: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen… Arbeitslosengeld-II-Nav.html
Wenn der Arbeitgeber ihm den ersten Lohn für seine Arbeit vom 20.9. bis 30.9. erst am 1.10. oder später auf’s Konto überweist, hat der Bezieher für den Monat September den gewohnten Anspruch auf seine „volle“ ALG2- Leistung (die ihm bereits Ende Aug. im Voraus gezahlt wurde).
Geht der Lohn für die Arbeit vom 20.9.-30.9. noch im Monat September auf seinem Konto ein, verringert das zufließende Einkommen entsprechend seine Bedürftigkeit im September, und er muss ggf. den „unnötig“ gewährten Teil des ALG2 für September (das ihm Ende Aug. im Voraus ausgezahlt wurde) an das Jobcenter rückerstatten. Man kann dafür eine Raten- Rückzahlung vereinbaren.

LG