Hallo,
Hat auch ein Straftäter (z. B. auf Bewährung) einen Anspruch auf ALG II oder Sozialgeld, wenn er natürlich alle Voraussetzungen erfüllt?
Oder bekommt er keine Hilfe, weil er eine Straftat begangen hat?
Als Beispiel:
Ein Firmeninhaber (z. B. GmbH) meldet Insolvenz an. Ihm wird aber auch vorgeworfen, dass er Steuerhinterziehung begangen hat.
Bekommt er ALG II oder wird ihm die Hilfe verweigert, weil er das Geld aus der angeblichen Steuerhinterziehung irgendwo versteckt haben könnte?
Vielen Dank!
Es wird ihm VORGEWORFEN, dass er Steuerhinterziehung begangen HABEN SOLL!!! Es gilt hier erst einmal die Unschuldsvermutung.
Oder kann die ARGE beweisen – also schon schneller als die StA –, dass er es wirklich getan hat?!
Also Antrag auf ALG II stellen, Vermögensverhältnisse darlegen und fertig.
Falls sich aber nachher der Vorwurf bestätigen sollte, dass er wirklich noch Kohle im Garten verbuddelt hat, wird die ARGE sicherlich nochmal anklopfen und ein paar Euros von ihm einsacken. Also schön alles zurückzahlen!
Außerdem würde wohl ein weiterer Strafantrag auf ihn zukommen, weil er die Vermögensverhältnisse nicht korrekt angegeben hat und die ARGE und die Gesellschaft dadurch betrogen hat.