ALG II auch im Ausland?

Beziehe leider zur zeit wie so viele andere Leidensgenossen auch ALG II. Da der deutsche und europäische Arbeitsmarkt für mich leider sehr schlecht aussehen und ich unbedingt was machen möchte, überlege ich mir ob ich nach Neuseeland für eine bestimmte Zeit gehe. Dort habe ich von SAP ein leider undendgletliches praktikum angebeoten bekommen. Es würde zumindest meine Englisch-Kentnisse wesehenltich verbessern und ein paar Monate mehr Berufserfahrung würde ich auch bekommen.

Bekomme ich dann auch noch ALG II, muss ja da auch von was leben. Danke

Hallo,

Gegenfrage: Stehst Du, wenn Du Dich in Neuseeland aufhälst, noch dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung ?

Ich würde mal sagen: Nein. Somit dürfte auch kein Anspruch bestehen.

Gruß

Matthias

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hier mal mit Rechtsgrundlage
Hi,

sticky hatte schon recht.

Hier ist die Gesetzesgrundlage:

§ 7 SGB 2 (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die

  1. das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  2. erwerbsfähig sind,
  3. hilfebedürftig sind und
  4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben […]

Gruß
Nelly

Wieso ich ???

sticky hatte schon recht.

Hallo Nelly,

auch wenn ich meistens mit Matthias’ übereinstimme (und bei Verteidigung seiner Aussagen dann die virtuellen Prügel kassiere :wink: )
bin ich diesmal Unschuldig.

Gruß
Sticky, der sich nicht gerne mit fremden Federn schmückt.

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Hi,

sticky hatte schon recht.

Hier ist die Gesetzesgrundlage:

§ 7 SGB 2 (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen,
die

  1. das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch
    nicht vollendet haben,
  2. erwerbsfähig sind,
  3. hilfebedürftig sind und
  4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
    Deutschland haben
    […]

Meinen gewöhnlichen Aufenthalt habe ich ja in Deutschland - halt nur nicht für 6-9 Monate.

Hi Marco,

Meinen gewöhnlichen Aufenthalt habe ich ja in Deutschland -
halt nur nicht für 6-9 Monate.

Sinn des Ganzen ist nunmal,daß Du der Arbeitsagentur zur Vermittlung zur Verfügung stehst.
Sollte Dir der potentielle Arbeitgeber bestätigen,daß -zumindest die theoretische- Absicht besteht,Dich bei Eignung einzustellen,kann das AA maximal 8 Wochen Praktikum im Jahr als „betriebliche Erprobung“ bewilligen.

Gruß Ango

bin ich diesmal Unschuldig.

Gruß
Sticky, der sich nicht gerne mit fremden Federn schmückt.

Uuups! Da hab ich falsch geguckt!
Aber kein Wunder, bei den vielen Postings, die du schreibst!
Man liest ja überall nur noch stickyams :wink:

Gruß
Nelly

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Meinen gewöhnlichen Aufenthalt habe ich ja in Deutschland -
halt nur nicht für 6-9 Monate.

Dann stell doch einfach mal den Antrag, dir das ALG2 weiterzuzahlen, und berichte uns von dem Ergebnis. Würde mich echt interessieren.

Gruß
Nelly

OT Wieso ich ???
Och,
541 Artikel und 60* in 178 Tagen ist doch nicht viel.
Vieleicht schaff ich ja die 1000 Artikel und die 100 Sternchen bis Weihnachten *gg*

Gruß
Sticky

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