ALG II aufstockend u. Lehrgangsgebühren Bildungsgu

Hallo,

man ist in Teilzeit angestellt als FA f. Bürokommunikation/Verwaltungsangestellte, erhält aufstockend ALG II und möchte nun eine berufsbegleitende Weiterbildung/Angestelltenlehrgang zum Verwaltungsfachangestellten machen (Dauer 2 Jahre, Kosten ca. 2300 Euro, freitags und samstags im 14-Tage-Rhytmus).

Angenommen, der Arbeitgeber (övD) unterstützt hier nicht finanziell oder nur bspw. 25% des Ganzen, könnte der AN die monatlichen Lehrgangsraten bei der ARGE einkommensmildernd anrechnen lassen, bspw unter Werbungskosten/berufsbedingte Aufwendungen oder anders?

Oder was ist mit Bildungsgutschein über die Agentur für Arbeit. Ich hatte aber mal gelesen, dass dieser nur 500 Euro beträgt. Trifft das auch bei dem Gutschein von der Arge zu? Wäre das hier ein Fall, um den Gutschein bei der ARGE zu beantragen? Bei der Arge werden ja dann auch Kinderbetreuungskosten bezahlt oder?

Was wäre hier die beste finanzielle Förderung? Und wo wendet man sich dann bei der ARGE, so diese zuständig ist, hin?

danke!

Angenommen, der Arbeitgeber (övD) unterstützt hier nicht finanziell oder nur bspw. 25% des Ganzen, könnte der AN die monatlichen Lehrgangsraten bei der ARGE einkommensmildernd anrechnen lassen, bspw unter Werbungskosten/berufsbedingte Aufwendungen oder anders?

Hallo,

in diesem Fall besteht ja ein Arbeitsverhältnis und offensichtlich ja auch eine Ausbildung.

Die Bildungsgutscheine sind m.W. jedoch nur für den Personenkreis gedacht, der keine Ausbildung / Berufabschluß hat; es widerspräche dem Gedanken von ALG-2, einen mit Ausbildung Beschäftigten zusätzlich zu fördern; das kann nicht im Sinne der Steuerzahler sein.

Davon abgesehen erproben einige Jobcenter neue Vermittlungs-möglichkeiten im Rahmen befristeter Zuschüsse des AA bzw. des Europäischen Fonds ( z.b. 50+).

Lediglich das Jobcenter vor Ort kann hier verbindliche Auskünfte geben, alles andere wäre von hier aus spekulativ.

Schönen Tag noch.

Hallo,

Hallo,

Was wäre hier die beste finanzielle Förderung? Und wo wendet
man sich dann bei der ARGE, so diese zuständig ist, hin?

Da könnte der Arbeitgeberservice eine erste Anlaufstelle sein, wenn mit der bezeichneten berufsbegleitenden Ausbildung das Ziel einer Unabhänigkeit von ALG II erreicht werden kann.

danke!

mfg

nutzlos

Hallo

zu Absetzmöglichkeiten bei der Einkommensanrechnung für ALG2 schau mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=17.0

Ob und inwieweit das gefördert wird, ist eine Ermessensleistung des Leistungsträgers und muss mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprochen bzw. (nachweislich und begründet) bei ihm beantragt werden.

LG

Hallo,

man ist in Teilzeit angestellt als FA f.
Bürokommunikation/Verwaltungsangestellte,

Hat man auch eine abgeschlossene Ausbildung als solche?

Oder was ist mit Bildungsgutschein über die Agentur für
Arbeit.

Wie soll man die Frage verstehen?

Ich hatte aber mal gelesen, dass dieser nur 500 Euro
beträgt.

In Gesetz kann ich nichts darüber nachlesen.

Wäre das hier ein Fall, um den Gutschein bei der ARGE zu
beantragen?

Ja

Und wo wendet
man sich dann bei der ARGE, so diese zuständig ist, hin?

An den persönlich bekannten Sachbearbeiter.

Man beachte, für die Förderung der Weiterbildung ist SGB III anzuwenden. Konkret § 77. Hier steht auszugsweise:
§ 77 Grundsatz
(1) Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,

(2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie

über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, oder
2.
nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist.
Ob die Förderungsvoraussetzungen vorliegen wird der Sachbearbeiter feststellen.

Gruß
Otto