Hallo,
man ist in Teilzeit angestellt als FA f. Bürokommunikation/Verwaltungsangestellte, erhält aufstockend ALG II und möchte nun eine berufsbegleitende Weiterbildung/Angestelltenlehrgang zum Verwaltungsfachangestellten machen (Dauer 2 Jahre, Kosten ca. 2300 Euro, freitags und samstags im 14-Tage-Rhytmus).
Angenommen, der Arbeitgeber (övD) unterstützt hier nicht finanziell oder nur bspw. 25% des Ganzen, könnte der AN die monatlichen Lehrgangsraten bei der ARGE einkommensmildernd anrechnen lassen, bspw unter Werbungskosten/berufsbedingte Aufwendungen oder anders?
Oder was ist mit Bildungsgutschein über die Agentur für Arbeit. Ich hatte aber mal gelesen, dass dieser nur 500 Euro beträgt. Trifft das auch bei dem Gutschein von der Arge zu? Wäre das hier ein Fall, um den Gutschein bei der ARGE zu beantragen? Bei der Arge werden ja dann auch Kinderbetreuungskosten bezahlt oder?
Was wäre hier die beste finanzielle Förderung? Und wo wendet man sich dann bei der ARGE, so diese zuständig ist, hin?
danke!