hallo alle zusammen …
folgende situation:
ein familie, 2 kinder verfügt über eigenes einkommen,
aber zum leben reicht es nicht, also bekommt diese familie aufstockend Alg II.
das jobcenter rechnet ein sehr hoch angesetztes fiktives einkommen an.
am ende des monats fehlt nun der familie ein betrag zwischen 200-250 euro, es ist also ein zu hohes fiktives einkommen angerechnet worden.
wäre in einem solchen fall das jobcenter verpflichtet, der familie diesen betrag in bar sofort auszuzahlen, sofern bedürftigkeit und aktuell für den monat die verdienstabrechnung vorgelegt und bewiesen werden kann, dass bedürftigkeit vorliegt?
oder hat ein jobcenter das recht, diese familie auf einen bestimmten bearbeitungszeitraum hinzuweisen?
Hi,
hierzu müsste formell ein Antrag gestellt werden, für dessen Bearbeitung das Jobcenter nach dem allg. Verwaltungsrecht 6 Monate Zeit hat. Kein gangbarer Weg also. Hilfreicher wäre der direkte Kontakt mit dem Sachbearbeiter und, wenn dieser erfolglos ist, eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht zu beantragen.
Sofern die Widerspruchsfrist nicht abgelaufen ist, käme auch dies in Betracht; allerdings darf sich die Verwaltung hierfür auch 3 Monate Zeit lassen, bis eine Untätigkeitsklage eingereicht werden kann.
Gruß
Ingo
es wäre sinnvoll, sich einen Termin zur „realistischen“ Berechnung und Anpassung im Jobcenter geben zu lassen. Wenn es jeden Monat zu wenig ist aufgrund zu hohem fiktiven Einkommen, dann kann man dies sachlich bei einem Termin im Jobcenter klären.