Alg-II-Aufstocker: größere Wohnung?

Hallo,

gesetzt den Fall, man hat einen Job, dessen Bezahlung jedoch unterhalb des Existenzminimums liegt, man also mit Alg II aufstocken muss.

– Muss man dann immer noch der KdU*-Bemessungsgrenze folgen und sich innerhalb dieser Grenze eine „angemessene“ Wohnung besorgen, oder kann diese bei Aufstockern flexibler gehandhabt werden?

Bsp.: Die Bemessungsgrenze im betreffenden Landkreis liegt bei 309 € warm; nun findet man aber eine Wohnung, die 400 € warm kostet.
– Darf man diese dann anmieten?

Danke im Voraus für Eure Antworten.

*) Kosten der Unterkunft

Hallo,

wenn von ALG2 in Arbeit gegangen wurde und das Jobcenter jetzt aufstockt, muss m.W. das Jobcenter den Umzug in die teurere Wohnung zustimmen; weniger problamtatisch wäre es, wenn man vor Arbeitsaufnahme nicht im ALG2-Bezug war.
Das gilt natürlich nur für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

si

Hallo

Darf man diese dann anmieten?

Darf man. Nur wird das Jobcenter dem Mietangebot des ALG2-Hilfebedürftigen nicht zustimmen, wenn die Wohnung nicht den örtlichen Angemessenheitskriterien entspricht. Zu Umzug mit/ohne Zustimmung siehe http://hartz.info/index.php?topic=24.0.

LG