Hallo,
gesetzt den Fall, man hat einen Job, dessen Bezahlung jedoch unterhalb des Existenzminimums liegt, man also mit Alg II aufstocken muss.
– Muss man dann immer noch der KdU*-Bemessungsgrenze folgen und sich innerhalb dieser Grenze eine „angemessene“ Wohnung besorgen, oder kann diese bei Aufstockern flexibler gehandhabt werden?
Bsp.: Die Bemessungsgrenze im betreffenden Landkreis liegt bei 309 € warm; nun findet man aber eine Wohnung, die 400 € warm kostet.
– Darf man diese dann anmieten?
Danke im Voraus für Eure Antworten.
*) Kosten der Unterkunft