Alg II, Ausbildung, Wohnung

Liebe/-r Experte/-in,WIE und was kann ich beantragen
wenn ich in Ausb.gekündigt wurde.Meine Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt ist.
Jetzt eine Zusage auf weiterführung meiner Ausbildung
700 km entfernt, erhalten habe. Wohnung (Angebote eingeholt habe.) Alles soll zu Ende Nov. erfolgen.
Bei evtl. Sperre- andere einmalige Leistungen möglich?
Fahrtkosten Erstattung möglich, da U 25.
Es muß alles nun schnell gehen, muß ja auch meine Wohnung
noch zusammenräumen… Bitte schreibt alles auf, was mir weiterhilft.

Hallöchen

ich habe ja schon einmal geantwortet und darauf verwiesen, das du dich ja eh am Amt melden musst, wenn sich deine Verhältnisse geändert haben. Hast du das noch nicht gemacht? Wenn nicht, dann geh bald mal hin. ich denke aber, das du schon anders behandelt wirst als U 25 als ein Voll Erwachsener. Geh einfach hin und frage nach. Die müssen dir Auskunft geben.
Viel Glück

Sorry, zu viele Details. Die kann dein zuständiger MA bei ArGe alle beantworten.
Schönen Sonntag,

Andi

Liebe/-r Experte/-in,WIE und was kann ich beantragen

wenn ich in Ausb.gekündigt wurde.Meine Wohnung wegen
Eigenbedarf gekündigt ist.
Jetzt eine Zusage auf weiterführung meiner Ausbildung
700 km entfernt, erhalten habe. Wohnung (Angebote eingeholt
habe.) Alles soll zu Ende Nov. erfolgen.
Bei evtl. Sperre- andere einmalige Leistungen möglich?
Fahrtkosten Erstattung möglich, da U 25.
Es muß alles nun schnell gehen, muß ja auch meine Wohnung
noch zusammenräumen… Bitte schreibt alles auf, was mir
weiterhilft.

einen Grund für eine Sperre von SGB III-Leistungen sehe ich nicht. Es gibt die Möglichkeit, Geld für einen notwendigen Umzug zu beantragen, bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur (vormals Arbeitsamt)

Hallo smartys,

eigentlich zu wenig input, um konkret zu antworten.

Das Beste wird es sein, mit den Fakten zum Fallmanager zu gehen.

Der Schwerpunkt liegt auf der Weiterführung der Ausbildung - somit ist eine neue Wohnung inkl. Umzugskosten folgerichtig.

Viel Erfolg.

Arbeitslos melden beim der zuständigen Agentur für Arbeit, dann Arbeitslosengeld II beim zuständigen Jobcenter beantragen, beim Arbeitsvermittler die Einstellungszusage vorlegen. Kostenübernahme für Vorstellungsgespräche, Bewerbung, Fahrtkosten müssen VORHER beim Arbeitsvermittler beantragt werden.

Hallo Smartys.

Um Leistungen zu bekommen am besten schnell arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden. Eine Sperrzeit kann bei dir nicht eintreten, da du in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis warst und somit KEINE Meldepflicht besteht.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass du die Leistungen beantragst BEVOR du umziehst, da die meisten nur im Vorraus gewährt werden.

Am besten, du lässt dir dann gleich einen Termin beim Arbeitsvermittler bzw. Berufsberater geben und fragst dort nach, was für dich speziell in Frage kommt. Normalerweise müssten Umzugskosten o.ä. gewährt werden können(die Entfernung spielt keine Rolle grundsätzlich gilt freie Berufswahl in ganz Deutschland). Nimm am besten die Angebote von Wohnungen mit und die Anschrift deiner neuen Ausbildungsstelle.

Welche genauen Leistungen du erhalten kannst, kann ich dir leider nicht mit 100%iger Sicherheit beantworten, deswegen frag lieber dort direkt nach.

Ich hoffe ich konnte dir trotzdem ein bisschen weiterhelfen.

Hallo smartys
Bei Zusage auf Weiterführung der Ausbildung, gehst wieder zum AA und gibst euinen neuen Antrag auf ALG II ab. im gleichen Zug gleich zu Deinem Arbeitsvermittler und Antrag auf Umzugsbeihilfe stellen.
Dann gleich wenn möglich noch am neuen Wohnort wieder zum Arbeitsamt und dort anmelden.
Wenn Du einen neuen Arbeitsvertrag, bzw. Ausbildungsvertrag hast, dürfte nichts schief gehen, aber alle Nachweise mitnehmen.
Mietvertrag und Ausbildungsvertrag und falls vorhanden einen Kostenvoranschlag für den Umzug.
karli3

Die Frage ist warum wurde die Ausbildung gekündigt? Wegen Ihrem verschulden oder aus betrieblichen Gründen?
Wegen Sperre?
Grundsätzlich:
Für die neue Wohnung ist eine Zustimmung der ARGE notwendig, wenn die vorliegt, kann eine Umzugskostenbeihilfe beantragt werden! Fahrtkostenerstattung höchstens für Vorstellungsgespräche! Für hin und her fahren bezüglich der Organisation des Umzuges gibt es nichts! Bei Sperre ALG II gibt es Lebensmittelgutscheine eine andere Leistung ist nicht möglich! Bei Erstausbildung besteht dann wiederum Ausschluss von ALG II gemäß § 7 SGB II (Anspruchsberechtigung BAB oder Bafög!) Das dann beantragen wenn Fortführung der Ausbildung angetreten wurde!

Hallo,

wie lange lief denn schon die Ausbildung? Vielleicht besteht ja ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Ich denke Sie sollten einfach bei der Agentur für Arbeit und/oder der ARGE anfragen welche Möglichkeiten da bestehen. So ganz allgemein kann man das nur sehr schwer sagen, da viele einzelne Aspekte dabei eine Rolle spielen.

Viel Erfolg!!

Hallo,

also Dein Vermieter bekommt Dich aus der Wohnung so schnell nicht raus, auch wenn er gekündigt hat. Da muss er Dich schon rausklagen, und da spielen die Gerichte nicht mit. Du solltest zu einem Rechtsanwalt (Fachanwalt für Mietrecht) gehen. Das kostet DIch nichts, Du kannst (das macht der ANwalt) Prozesskostenhilfe beantragen.
Wegen der Ausbildung nun erst mal schnellstens zur ARGE gehen und die Sache melden. Ob ein Umzug bewilligt wird - wenn Du das überhaupt möchtest - entscheidet die ARGE an Deinem jetzigen Wohnort.
Die übernehmen dann auch die Umzugskosten. Ansonste bekommst Du ALG II, wenn DU dort wohnen bleibst, wo DU jetzt bist.

ALso für den Umzug ist die ARGE an Deinem jetzigen Wohnort zuständig.
Für die neue Wohnung ist die ARGE an Deinem neuen Wohnort zuständig. Das heißt, Du müsstest erst eine WOhnung haben, damit die ARGE an Deinem zukünftigen Wohnort auch zahlen kann. Die muss natürlich größenmäßig und kostenmäßig dem Bewilligungsrahmen der ARGE entsprechen. Erst wenn DU eine neue WOhnung hast und dort gemeldet bist, kannst DU dort zur ARGE gehen und ALG II beantragen. Ob Du U25 bist, spielt keine Rolle, da Du ja zur Zeit eine eigene Wohnung hast. Die können Dich nicht zwingen, zu Deinen Eltern zurück zu ziehen.
Sprich am besten mal mit Deinem Sachbearbeiter von der ARGE.
Ich hoffe, ich konnte DIr ein wenig helfen.

GRuß,
Rainer

ersteinmal kann ich keinen grund erkennen, weshalb es eine sperre geben sollte, es sei denndie kündigung wurde „vorsätzlich“ durch zb: unangemessen hohe und unendschuldigten fehlzeiten hervorgerufen;

grundsätzlich sind unter 25jährige besonders zu fordern, aber auch zu fördern;
dh;
bei einem neuen ausbildungsvertrag der einen umzug erfordert, sind die kosten für eine neue wohnung und den umzug grundsätzlich ersteinmal zu übernehmen; in der regel erfolgt dies auf dahrlehensbasis;

mfg
p.feth aus leipzig