Alg II + Ausländer heiraten

Hallo :smile:

Ich hatte mit vielen Bekannten eine Diskussion, in welcher wir über einen hypothetischen Fall diskutierten und wir alle immer eine andere Meinung hatten, und bin mal gespannt was Ihr davon haltet.

Nehmen wir mal einen fiktiven jungen Deutschen, sagen wir mit Namen Mustermann (ich weiß: ist sehr originell) an; dieser ist Alg-II-Empfänger.
Nun hat dieser fiktive Mustermann eine fiktive Verlobte in Brasilien – nennen wir sie mal Miranda – und überlegt sich, deswegen seinem Jobcenter zu schreiben und dort das Alg II zu kündigen.

1. Frage zu diesem fiktiven Fall wäre: Könnte er problemlos beim Jobcenter kündigen?

Danach würde dann unser fiktiver Mustermann nach Brasilien fliegen und dort seine fiktive brasilianische Verlobte heiraten. Dann jedoch hätte unser Mustermann vor, wieder alleine nach Deutschland zurückzufliegen, um später seine fiktive Miranda nachkommen zu lassen.
Nun lauten die nächsten Fragen:

2. Wenn Mustermann dann in Deutschland sich wieder, sagen wir nach ein paar Monaten, als Alg-II-Empfänger anmelden würde, würde er dann problemlos wieder Alg II bekommen, oder würde ihm das Jobcenter dann eher alles schwieriger gestalten oder sogar Ärger machen?

3. Müsste er dann wegen der Heirat Extradokumente zum Alg-II-Antrag einreichen?
 Wenn ja: welche?

[MOD: Absatz (inkl. Frage), der nichts mit dem Themenbereich „Arbeits- & Sozialamt“ zu tun hatte, gelöscht.*]

Also wie bereits gesagt: Darüber habe ich mit vielen Bekannten diskutiert und wir sind unschlüssig geblieben … wir diskutieren halt gerne über hypothetische Fälle. :smile:

Jetzt bin ich mal über eine Meinung eines Profis gespannt.

MfG
Thomas

*) [MOD] Das hier Gelöschte lässt sich dafür jedoch /t/heirat-m-nicht-eu-auslaender-eheanerkenntnis-in-d…

Hallo,

Nun hat dieser fiktive Mustermann eine fiktive Verlobte in Brasilien – nennen wir sie mal Miranda – und überlegt sich, deswegen seinem Jobcenter zu schreiben und dort das Alg II zu kündigen.

das glaub ich nicht. Zumindest nicht, solange da dieser Text in der Vika steht…

Die 1. Frage zu diesem fiktiven Fall wäre: Könnte er problemlos beim Jobcenter kündigen?

Ganz allgemein gesprochen kann sich jeder ALG-II-Empfänger abmelden, es besteht keine Pflicht zum Bezug.

2. Wenn Mustermann dann in Deutschland sich wieder, sagen wir nach ein paar Monaten, als Alg-II-Empfänger anmelden würde, würde er dann problemlos wieder Alg II bekommen,

Das JC würde sich vermutlich dafür interessieren, womit der Antragsteller seinen Unterhalt bestritten hat.

oder würde ihm das Jobcenter dann eher alles schwieriger gestalten oder sogar Ärger machen?

Was auch immer man sich darunter vorstellen soll…

3. Müsste er dann wegen der Heirat Extradokumente zum Alg-II-Antrag einreichen?
 Wenn ja: welche?

Was für Extradokumente? Es gelten die Bestimmungen für Verheiratete.

[MOD: Absatz gelöscht → vgl. /t/alg-ii-auslaender-heiraten/7009272

Dafür ist meines Wissens nicht das JC zuständig.

[MOD: Off-topic-Bemerkung + zugehöriges Zitat entfernt]

Gruß

osmodius

Hallo Osmodius,

Nun hat dieser fiktive Mustermann eine fiktive verlobte, nennen wir Sie mal Miranda, in Brasilien und überlegt sich seiner Arge oder JobCenter zu schreiben und dort das ALG II zu kündigen.

das glaub ich nicht. Zumindest nicht, solange da dieser Text in der Vika steht…

Was glaubst du nicht? Zu dem Teil wo du da geantwortet hast, gab es keine Frage! Zudem was meinst du mit Vika?

1. Frage zu diesem fiktiven Fall wäre: Könnte er problemlos beim Jobcenter kündigen?

Ganz allgemein gesprochen kann sich jeder ALG-II-Empfänger abmelden, es besteht keine Pflicht zum Bezug.

Gut, danke, dass dachte ich mir auch und habe somit Recht :smile:

2. Wenn Mustermann dann in Deutschland sich wieder, sagen wir nach ein paar Monaten, als Alg-II-Empfänger anmelden würde, würde er dann problemlos wieder Alg II bekommen,

Das JC würde sich vermutlich dafür interessieren, womit der Antragsteller seinen Unterhalt bestritten hat.

Klar würde es dies.

oder würde ihm das Jobcenter dann eher alles schwieriger gestalten oder sogar Ärger machen?

Was auch immer man sich darunter vorstellen soll…

Nun, sowas wie Geld streichen oder keine Ahnung was.

3. Müsste er dann wegen der Heirat Extradokumente zum Alg-II-Antrag einreichen?
 Wenn ja: welche?

Was für Extradokumente? Es gelten die Bestimmungen für Verheiratete.

Extradokumente = mehr Dokumente als wie nur Mustermann benötigen würde, also auch irgendwelche Dokumente seiner Frau.
Was für Dokumente? Und was für Bestimmungen?

[…]

[…]

[MOD: Absatz, der nichts mit dem Themenbereich „Arbeits- & Sozialamt“ zu tun hatte, sowie die dazugehörigen Zitate ([…]) gelöscht; vgl. auch /t/alg-ii-auslaender-heiraten/7009272

[MOD: Off-topic-Bemerkung inkl. Antwort ([…]) darauf entfernt.]

[…]


MfG
Thomas

Nun hat dieser fiktive Mustermann eine fiktive verlobte, nennen wir Sie mal Miranda, in Brasilien und überlegt sich seiner Arge oder JobCenter zu schreiben und dort das ALG II zu kündigen.

das glaub ich nicht. Zumindest nicht, solange da dieser Text in der Vika steht…

Was glaubst du nicht? Zu dem Teil wo du da geantwortet hast,
gab es keine Frage! Zudem was meinst du mit Vika?

Daß es sich um fiktive Personen in einem fiktiven Fall handelt?

Zitat aus Deiner Visitenkarte (ViKa):
Ich bin ein junger Mann der gerne seine Brasilianische Verlobte endlich heiraten möchte.

Du hast ja völlig korrekt versucht, von einem fiktiven Fall zu schreiben, nur lässt das mit dem Text mehr als nur Zweifel aufkommen…

oder würde ihm das Jobcenter dann eher alles schwieriger gestalten oder sogar Ärger machen?

Was auch immer man sich darunter vorstellen soll…

Nun, sowas wie Geld streichen oder keine Ahnung was.

Heiraten ist nicht verboten und abmelden auch nicht, von daher schon Mal nicht. „Schwieriger gestalten“ klingt, als hätten JC-Mitarbeiter freie Hand ihre misantope Neigung auszuleben. Es gibt gewiss immer einen gewissen Spielraum, aber auch Gesetze, Handlungsanweisungen etc.
Was spräche dagegen einen solchen Fall vorab beim JC anzusprechen?

3. Müsste er dann wegen der Heirat Extradokumente zum Alg-II-Antrag einreichen?
 Wenn ja: welche?

Was für Extradokumente? Es gelten die Bestimmungen für Verheiratete.

Extradokumente = mehr Dokumente als wie nur Mustermann
benötigen würde, also auch irgendwelche Dokumente seiner Frau.
Was für Dokumente? Und was für Bestimmungen?

Was spricht dagegen, solche Dinge, wäre es ein tatsächlicher Fall, mit dem zuständigen JC zu besprechen, denn dieses ist es, was die Unterlagen anfordert. Dazu handelt es sich wohl eher nicht um eine Alltagsangelegenheit. Es gibt genügend Bestimmungen im SGB II welche regianal unterschiedlich gehandhabt werden. Andere dürften nicht einmal das SGB II berühren, da sie mit der Anerkennung der Ehe in D zu tun hätten und somit auch hier in ein anderes Brett gehörten.

Gruß

osmodius

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Zitat aus Deiner Visitenkarte (ViKa):
Ich bin ein junger Mann der gerne seine Brasilianische
Verlobte endlich heiraten möchte.

Ehm… bitte… wo bitte steht so etwas in meiner Visitenkarte???