Hallo
Ich hatte mit vielen Bekannten eine Diskussion, in welcher wir über einen hypothetischen Fall diskutierten und wir alle immer eine andere Meinung hatten, und bin mal gespannt was Ihr davon haltet.
Nehmen wir mal einen fiktiven jungen Deutschen, sagen wir mit Namen Mustermann (ich weiß: ist sehr originell) an; dieser ist Alg-II-Empfänger.
Nun hat dieser fiktive Mustermann eine fiktive Verlobte in Brasilien – nennen wir sie mal Miranda – und überlegt sich, deswegen seinem Jobcenter zu schreiben und dort das Alg II zu kündigen.
1. Frage zu diesem fiktiven Fall wäre: Könnte er problemlos beim Jobcenter kündigen?
Danach würde dann unser fiktiver Mustermann nach Brasilien fliegen und dort seine fiktive brasilianische Verlobte heiraten. Dann jedoch hätte unser Mustermann vor, wieder alleine nach Deutschland zurückzufliegen, um später seine fiktive Miranda nachkommen zu lassen.
Nun lauten die nächsten Fragen:
2. Wenn Mustermann dann in Deutschland sich wieder, sagen wir nach ein paar Monaten, als Alg-II-Empfänger anmelden würde, würde er dann problemlos wieder Alg II bekommen, oder würde ihm das Jobcenter dann eher alles schwieriger gestalten oder sogar Ärger machen?
3. Müsste er dann wegen der Heirat Extradokumente zum Alg-II-Antrag einreichen?
Wenn ja: welche?
[MOD: Absatz (inkl. Frage), der nichts mit dem Themenbereich „Arbeits- & Sozialamt“ zu tun hatte, gelöscht.*]
Also wie bereits gesagt: Darüber habe ich mit vielen Bekannten diskutiert und wir sind unschlüssig geblieben … wir diskutieren halt gerne über hypothetische Fälle.
Jetzt bin ich mal über eine Meinung eines Profis gespannt.
MfG
Thomas
*) [MOD] Das hier Gelöschte lässt sich dafür jedoch /t/heirat-m-nicht-eu-auslaender-eheanerkenntnis-in-d…