Liebe/-r Experte/-in,Hallo
mein Sohn ist schwerbehindert und erhält Leistungen zur Teilhabe zum Arbeitsleben. Das ist so geregelt das er in einem BBW ein Berufsvorbereitendes Jahr macht mit Unternatsunterbringung und aller 2 Wochen nach hause kommt. Er erhält dafür 104€ und das Fahrgeld. Ich erhalte ALG II.
Jetzt erhielt ich einen Bescheid in dem mitgeteilt wird das er einen Ausschlussgrund aufgrund seiner Maßnahme nach SGB II hat. Er soll einen beträchtlichen Betrag zurückzahlen und Wohngeld beantragen. Ist das rechtens? Die ARGE wusste seit dem letzten Bescheid(Oktober) das er diese Maßnahme hat,es wurde ihm sogar noch ein Mehrbedarf genehmigt aufgrund der eingliderungshilfe. Ebenfalls aufgrund seiner Behinderung eine Wohnung bzw. Umzug genehmigt. Woher bekomme ich den jetzt seinen Meitanteil?
sorry, zu speziell für mein Wissen.
Was genau wurde gekürzt? Die Leistungen für Deinen Sohn oder Deine Leistungen?
Wie lautet die genaue Begründung? Das wäre schon wichtig zu wissen um die Frage zu beantworten.
Hallo,
leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.
Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.
http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php
http://www.erwerbslosenforum.de/
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/
http://www.sozialhilfe24.de/forum/
http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1
http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php…
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits…
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03…
Viel Erfolg.
Ich glaub zwar ich bin etwas spät geb aber trotzdem mal meinen Senf noch dazu
Das Problem bei der Sache ein BVJ ist dem Grunde nach Bafög-förderfähig, bekommt er dieses nicht weil er noch zu Hause wohnt/gemeldet ist, ändert das leider nichts an der förderfähgkeit der ausbildung/des BVJ
Das bedeutet das der Ausschlussgrund richtig ist! Hatten sie das bereits vor der Entscheidung über ihren Antrag mitgeteilt und es wurde auch berücksichtig indem z.B. schon 104 Euro angerechnet wurden oder Absetzbeträge berücksichtigt wurden können sie sich darauf berufen, dass alles bekannt war und sie einen Bescheid haben, auf den sie sich verlassen haben und das das aus diesem Bescheid bewilligte und überwiesene Geld im Glauben der Richtigkeit des Bescheides verbraucht wurde! Wenn sie die Aufnahme des BGJ bspw. im August mitgeteilt haben und im September stellen sie einen Weiterbewilligungsantrag und bekommen für die Zeit ab Oktober einen neuen Bescheid in dem es nicht berücksichtigt wurde, dann ist es ein Fehler der Behörde! Sie als Bürger kennen nicht alle Gesetze und können nicht wissen, dass die Zahlung evtl. zu Unrecht gezahlt wird und falsch beschieden wurde! Den Mietanteil können sie aus dem Wohngeld beziehen. Bzw haben sie geschrieben das ihr sohn umgezogen ist! Wenn er polizeilich umgemeldet wurde darf die Miete nicht durch zwei geteilt werden. Da er schwerbehindert und somit trotz alledem auf sie angewiesen ist, sie besuchen kommt und ein Zimmer bei ihnen benötigt steht ihnen die größere Wohnung dennoch zu auch wenn sie vielleicht für eine Person alleine nicht angemessen ist! sollten sie noch fragen haben melden sie sich bitte liebe Grüße und alles Gute
Wuja