Folgender Fall ist gegeben: Ein verheirateter Mann mit Kind ist arbeitslos und es kann passieren, dass demnächst das Alg I ausläuft und er dann Alg II beantragen muss. Vermögenswerte jeglicher Art sind keine vorhanden; kein Sparbuch, keine Lebensversicherung usw. Lediglich ein PKW, der vor zwei Jahren zum Preis von ca. 15.000 Euro neu gekauft wurde.
→ Muss der Wagen im Alg-II-Bezug verkauft werden?
Die Rechtslage ist ja so, dass der Wagen behalten werden kann, wenn er einen Wert von 7.500 Euro nicht übersteigt; der Wagen dürfte jedoch mehr wert sein.
→ Kann der den Kfz-Freibetrag übersteigende Wert mit dem Vermögensfreibetrag, der ja in diesem Fall überhaupt nicht zur Anwendung kommt, verrechnet werden?
MfG
Thomas