ALG II beantragen trotz unvollständige Unterlagen?

Guten Tag,

eine Person hat noch kein Konto wird aber voraussichtlich im Juni ALG II beziehen.

Wie läuft das dann mit den Nachweise 3 Monate Kontoauszug, wenn das Konto noch keine drei Monate alt ist?

Kann deswegen die Leistung verwährt werden? Man kann sich ja schlecht bei jeder Bank die es auf der Welt gibt bescheinigen lassen das man zuvor kein Konto hatte.

Danke im voraus!

Hallo

Wie läuft das dann mit den Nachweise 3 Monate Kontoauszug, wenn das Konto noch keine drei Monate alt ist?

Weiß ich nicht, aber diese 3 Monate Kontoauszug ist ja keine gesetzlich vorgeschriebene Bedingung, um Alg II zu bekommen. So wird es gehandhabt, und wenn kein Konto vorhanden war, dann muss sich beim Amt eine andere Handhabung ausgedacht werden.

Kann deswegen die Leistung verwährt werden?

verwehrt werden, nicht verwährt. Das kommen vom wehren, abwehren usw., und nicht von wahr, Wahrheit, bewahren, bewähren etc.

Deswegen kann die Leistung bestimmt nicht verwehrt werden. Nur muss vielleicht auf andere Weise irgendwie nachgewiesen werden, von was man die letzten drei Monate gelebt hat, und ob man in der Zeit großartige Summen verschenkt hat, etc.

Man kann sich ja schlecht bei jeder Bank die es auf der Welt gibt bescheinigen lassen das man zuvor kein Konto hatte.

Ein Amt kann vom Finanzamt erfahren, wo und ob man ein Konto hat. Das erfahren die auch regelmäßig.

Wenn es übrigens schon klar ist, dass voraussichtlich im Juni Alg II bezogen wird, dann sollte man jetzt schon einen Antrag stellen. Bei der Gelegenheit könnte man auch alle Fragen stellen, die man so hat.

Viele Grüße

Wie läuft das dann mit den Nachweise 3 Monate Kontoauszug,
wenn das Konto noch keine drei Monate alt ist?

Im Zweifel dann nur für 2 Monate oder weniger.

Kann deswegen die Leistung verwehrt werden?

Nein. Man kann sich auch Alg2 mittels Barscheck auszahlen lassen, braucht dafür also noch nicht mal ein Konto; jedoch, das kostet um 5€, insofern ist ein Konto billiger, wenn man auch noch Zahlungen leisten muss (Miete z. B.)

Man kann sich ja
schlecht bei jeder Bank die es auf der Welt gibt bescheinigen
lassen das man zuvor kein Konto hatte.

Lass das mal die SCHUFA machen… Nein, es gibt immer Aufzeichnungen darüber, ob und welche Konten wann bestanden haben; auf diese greift das Jobcenter dann zurück. Aber das ist kein Problem für den Hilfeempfänger.