Zu welcher Bedarfsgemeinschaft gehört das Kind, wenn es Nachts bei der Mutter ist und Tagsüber beim Vater und bei dem auch den Hauptwohnsitz hat und auf der Haushaltsbescheinigung steht?
Mein Problem ist das eine Amt sagt da das Kind bei der Mutter schläft, das andere Amt sagt das es zur Bedarfsgemeinschaft zum Vater gehört da es dort gemeldet ist und auch versorgt wird.
Habe ich vergessen die Wochenenden werden alle 14 Tage aufgeteilt.
Wenn sich jemand damit auskennt, gibt es ein Gesetz darüber?