Hallo
mal zum grundsätzlichen Verständnis von Alg II:
Was bedeutet es, wenn man in Alg II fällt und mit einem Partner unverheiratet zusammen in einer Wohnung lebt?
Fall 1:
In einer Bedarfsgemeinschaft erhält man gar kein - null - Alg II, weder Geld noch Miete.
Fall 2:
In einer Bedarfsgemeinschaft erhält man nur den Alg-II-Regelsatz von 350(?) EUR (nicht verheiratet) und keinen Mietzuschuss.
Fall 3:
In einer Bedarfsgemeinschaft erhält man die 350 EUR plus Mietzuschuss, wenn der Partner wie viel bzw. wie wenig verdient?
Ich weiß nicht, ob man das so pauschal grob sagen kann, aber nur mal so als Anhaltspunkt.
Vielen Dank.