Hallo,
Wer kann Auskunft geben, was zu beachten ist, wenn ein Lebensgefährte bei einer Alg-II-Empfängerin miteinziehen möchte?
Sicher vieles. Ich vermute aber mal es geht ausschließlich darum, ob man dann als BG gilt bzw. wie man dies vermeidet.
Welche Nachteile entstehen?
Kommt ganz klar auf die Ausgangssituation an. Wer irgendwo einzieht, spart sich ja eigene Wohnkosten. Dass die eigenen dann nicht vom Amt übernommen werden, dürfte insofern normal und kein Nachteil sein.
Was wird abgezogen und in wie weit muss sich der Partner preisgeben?
Wenn er seinen Wohnanteil einfach selber bezahlt, nichts. Wenn die beiden als BG leben und weiter Alg II beziehen wollen, dann müssen beide alles offenlegen.
Muss auch ER alles freilegen, wie sein Konto, sein Vermögen usw., genau so, als wenn er selbst Alg II beziehen würde?
Wenn er nur dort wohnt, nicht. Leben sie zusammen (im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 c SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html), ja.
Für aussagekräftige Antworten wäre ich sehr dankbar!
Grüße