Alg II bei Jobwechsel?

Hallo,

ein Mann wird am 01.01. seinen Arbeitgeber wechseln. Im Moment bekommt er sein Gehalt monatlich jeweils am 15. ausgezahlt, der künftige Arbeitgeber zahlt jedoch am Monatsende rückwirkend. Also werden Mitte Dezember nochmal ca. 1.650 € ausgezahlt.
Im Januar wird die Ehefrau 400 €, 360 € Kindergeld und ca. 200 € von ihrem Mann bekommen, da er die Zuschläge für Dezember im Januar ausgezahlt bekommt. Also wird im Januar ein Einkommen in Höhe von 960 € dasein, aber Spritkosten in Höhe von ca. 120 €, damit der Mann zur Arbeit kommt.
Auch Miete etc. müssen immer am 15. für den laufenden Monat gezahlt werden, weswegen vom Dezember-Geld nicht viel übrig bleiben wird. Im Januar sind 840 € da, wovon gerade die Miete bestritten werden kann und das war’s dann.

Gibt es die Möglichkeit, über das Jobcenter die Zeit mit Alg II zu überbrücken?

Hallo,

so rein informativ aus der Fragestellung abgeleitet bestehen hier weder Anspruch noch summenmäßige Möglichkeiten auf ALG II.

Hier wäre dann als besonderes Manko noch die günstige Miete zu nennen, wenn sie wirklich um die 800 € läge.
Dann noch die Zuwendungen durch Kindergeld und (Ex-?)Gatte.

Es könnte noch ALG I beantragt werden, wenn die Anwartschaftszeit erfüllt wurde und wirklich eine kurze Phase der Arbeitslosigkeit zwischen Dezember ’11 und Januar ’12 auftreten würde.

Wenn der Mann am 15. sein Geld bekommt, dann ist es als Zahltag rückwirkend für den Vormonat anzusehen. Dann könnte es sich doch empfehlen, mal mit dem Vermieter diese Situation zu besprechen.
Die Chancen stehen gut, dass er sich hier mal 1–2 Monate auf andere Zahlungstermine der Miete einlassen kann.

mfg
ennlo

Den neuen Arbeitgeber um einen einmaligen Lohnvorschuss bitten - gar nicht so unüblich bei AG, die zum Monatsende bezahlen.

Gruß Bixie

Hallo,

sorry, aber wo ist hier irgendeine Arbeitslosigkeit? Wo hier eine Zeit ohne Einkünfte? Nur weil für den Dezember zum 15.12. und für den Januar zum 31.01. gezahlt wird, handet es sich doch in beiden Fällen um voll bezahlte Monate. Da ist keine Lücke und insoweit kein Platz für irgendwelche Sozialleistungen, nur weil sich der Zahlungstermin ändert.

Für solche Fälle hat man rechtzeitig Vorsorge zu treffen, einen hoffentlich nicht ausgeschöpften Dispo, … Im Falle des Falles muss man sich eben einen Vorschuss geben lassen, oder mit dem ein oder anderen größeren Gläubiger ebenfalls ein abweichendes Zahlungsziel für den Januar und ggf. den Februar vereinbaren, bis man mit Einkünften und Ausgaben wieder terminlich zusammen kommt.

Gruß vom Wiz