ALG II bei Selbständigen

Hallo Leute,
mal angenommen, ein Selbständiger bezieht ALG II und zahlt monatlich freiwillig ca. 80 € in die Rentenkasse ein.
In manchen Monaten hat der Selbständige kein Einkommen, aber in anderen dagegen ca. 500 - 700 €.
Kann man die freiwillig in die Rentenkasse geleisteten Beiträge vom Einkommen abziehen?
Wenn ja, nur dann im jeweiligen Monat, wo das Einkommen höher als 80 € war, oder ist es möglich die gesamten Beiträge im Bewilligungszeitraum (6 Monate) abzuziehen?

Weitere Fragen:
Kann man auch die KFZ-Steuer vom Einkommen abziehen
oder nur die Versicherung?
(Auto wird für die Tätigkeit genutzt)
Gibt es noch andere Abzugsmöglichkeiten,
die man kennen sollte?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Mike-Lohfelden

Hallo Mike,

ja, die Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung werden vom anrechenbaren Einkommen abgezogen, ist im §11b SGBII geregelt (Einkommensbereinigung).

Vom BruttoEK werden abgezogen:
-Steuern
-Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
-angemessene Versicherungen (z.B. freiwillige RV, Zusatzversicherung Krankenkasse, freiwillige Pflegeversicherung). Es wird eine Pauschale von 30 Euro angesetzt oder die tatsächlichen Kosten.
-Beiträge zur geförderten Altersvorsorge (Riester)
-Werbungskosten (pauschal 15,33 bzw. 16,67 oder tatsächliche Kosten wie Kfz-Haftpflicht und Kilometerpauschale von 20 Cent je Entfernungskilometer)
-Grundfreibetrag: statt angemessener Versicherung und Werbungskosten kann eine Pauschale von 100 Euro angerechnet werden.

Auf Grundlage des BruttoEK berechnet sich ein weiterer Freibetrag:
20% vom BruttoEK zwischen 101 bis 1000 Euro (maximal 180 Euro) und
10% vom BruttoEK zwischen 1001 bis 1200 Euro (maximal 20 Euro).

Rechenbeispiele:

600,00 Euro

  • 80,00 Euro Rentenbeitrag
  • 16,67 Euro Werbungskostenpauschale
    = 503,33 Euro anrechenbares EK
  • 100,00 Euro (Freibetrag 20% von 101 bis 600 Euro)
    = 403,33 Euro anrechenbares EK

600,00 Euro

  • 100,00 Euro Grundfreibetrag (statt RV+Werbungskosten)
    = 500,00 Euro anrechenbares EK
  • 100,00 Euro (Freibetrag 20% von 101 bis 600 Euro)
    = 400,00 Euro anrechenbares EK

600,00

  • 80,00 Euro RV
  • 40,00 Euro Werbungskosten
    = 480,00 Euro anrechenbares EK
  • 100,00 Euro (Freibetrag 20% von 101 bis 600 Euro)
    = 380,00 Euro anrechenbares EK

Es ist möglich, einmalige Einnahmen auf 6 Monate zu verteilen. Das sind z.B. Lottogewinn oder Schenkung. Diese Einnahmen werden auf 6 Monate umgelegt. Dann ist aber umstritten, ob der Freibetrag (20% auf 101 bis 600 Euro) anzurechnen ist. Bei einem schwankenden Einkommen aus selbständiger Tätigkeit gilt vermutlich das Zuflußprinzip und berechnet wird auf das, was im jeweiligen Monat eingenommen wird.

Der Knackpunkt sind die Werbungskosten. Je teurer die Haftpflicht und je mehr gefahrene Kilometer, desto höher die Abzüge.

Die Kfz-Steuer kann nicht abgesetzt werden weil sie in der Kilometerpauschale bzw. im Grundfreibetrag bereits eingerechnet ist.

Wird ein Kfz zu mehr als 50% betrieblich genutzt, zählt es als Betriebsvermögen. Dann ist auch die Steuer und alles andere was für das Fahrzeug anfällt (Reparatur) absetzbar. Dazu muß das Fahrzeug aber im Betriebsvermögen geführt werden. Es dürfen dann auch keine Pauschalen abgerechnet werden sondern die tatsächlichen Fahrtkosten müssen nachgewiesen werden. Möglich erscheint es bei Auswärtstätigkeit Verpflegungspauschalen geltend zu machen. Ist aber fraglich ob man so was durchsetzen kann.

Tut mir leid, das weiß ich nicht. Aber versuche es mal bei www.tacheles. LG Conny

Hallo, dazu kann ich leider nichts sagen.

Hallo,

ich denke jetzt mal wie das Amt - wenn der angenommene Selbständige KEINE Einkünfte hat, wovon bezahlt er dann die 80 Tacken?

Nein, die RV kann m.W. nicht abgezogen werden, weil private Vorsorgeleistung - gilt ja auch entsprechend bei AN.

Kfz-Steuer: ja
Kfz-Versicherung: ja
(auch die anderen 3 Kfz-Kostenarten - Betriebstoffe, Reparaturen, Parken, …)

Im Internet mal schlau machen. Da gibt es diverse (auch kostenfreie) Lexika der Betriebsausgaben.

Ansonsten empfehle ich dringend den Besuch eines Existenzgründungsseminars - da werden all die Fragen im Vorfeld geklärt. Ich bin zufälligerweise bei solchen Seminaren sehr erfolgreich und gefragt.

Viel Erfolg

Besprich es mit der ArGe, dafür sind sie da. Wenn du Rat suchst, helfen sie; wenn du forderst, können sie sich schwer tun, so wie jeder andere Mensch auch.

Hallo,
tut mir leid, die Leistungsgewährung nach dem SGB II und insbesondere bei Selbständigkeit ist nicht mein Spezialgebiet.

l.G.

Hallo

schau mal hier rein, dürfte schon weiterhelfen:
http://hartz.info/index.php?topic=17.0

LG

Hallo Herr Lohfeld,

eine Rentenversicherung ist Privatsache. Die Arge übernimmt nur Kosten für eine Risterrente in Höhe von 5 Euro. Sollte der Beitrag jählich steigen, wird dies auch bezahlt. Die Versicherung muss extra bei der Arge eingereicht werden und kann nicht vom Lohn abgezogen werden.Ich hoffe ich konnte damit weiterhelefen

Mit freundlichen Grüßen

Hi Mike,
über Selbstständigkeit habe ich keine Informationen.
Müsste ich selbst Recherchieren

Gruß

Wuddel.

Wie das Wort freiwillig bereits sagt! Es wird freiwillig gezahlt! Wenn es nicht gerade ne Riester ist stehen die Chancen zur Übernahme schlecht! Hinzukommt das jeder diesen Freibetrag vom Einkommen hat der zum Teil die Kosten für Versicherungen und Arbeitbedingte freiwillige Ausgaben berücksichtigen soll! Die KfZ Steuer ist genau der selbe Fall! Die KfZ Haftpflich wird abgesetzt aber nur die die Kasko ist wieder eine freiwillige Sache siehe oben!

Es gibt Berufsgruppen die eine berufsbezogene Unfallversicherung benötigen, diese kann abgesetzt werden den Rest berücksichtigen sie ja schon bei den Betriebsausgaben, welche als diese bereits anerkannt oder eben nicht anerkannt werden!

LG Wuja