Studenten in grundsätzlich BAföG-förderungsfähigen Studiengängen können kein ALG II bekommen (auch wenn sie kein BAföG bekommen). Der Gedanke ist, wer studiert, kann nicht auch noch arbeiten (etwas eigenartig, wo doch statistisch belegt ist, dass die Mehrheit der Studenten arbeitet, aber nun gut).
Es gibt aber auch Teilzeitstudiengänge die grundsätzlich nicht BAföG-förderungsfähig sind. Hierbei ist der Gedanke, dass Teilzeitstudiengänge ja eben für Menschen eingerichtet werden, die anderweitig tätig sind, im Beruf oder mit Kindern, …
Demnach müssten Studenten im Teilzeitstudiengang doch ALG II berechtigt sein, oder? (Unter der Voraussetzung, dass sie dann auch bereit sind, eine Arbeit aufzunehmen.)
Wenn dem so ist, müssen sie dann dem Arbeitsmarkt zu 100 % zur Verfügung stehen, oder reicht auch weniger (50 %) aus?
Stefantu
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