Nehmen wir mal an, jemand hat eine Bekannte (keine Partnerschaft!!!), 24 Jahre alt, pflichtversichert bei Eigenzahlung, ohne Einkommen, nicht mehr kindergeldberechtigt. Diese möchte von zu Hause ausziehen. Der Vater ist der einzige Verdiener in der Familie, hat noch zwei kleinere Kinder (die sind kindergeldberechtigt) und die Ehefrau kümmert sich ausschließlich um den Haushalt. Die Familie bekommt Wohngeldzuschuss wegen des geringen Einkommens.
Die Bekannte bekommt NICHTS. Die KV wird, wie gesagt, selbst bezahlt, heißt, die Mutter bekommt das irgendwie immer hin. Langsam geht aber auch das nicht mehr. Hier muss auf jeden Fall etwas passieren. Das Verhältnis zum Vater stimmt nicht mehr, dort wohnen bleiben geht nicht. Wichtig wäre ein Führerschein, um eine Ausbildung machen zu können. Um Geld zu verdienen liegt der Wohnort derzeit viel zu ungünstig, das ist selbst bei bestem Wohlwollen nicht machbar.
Wohnen würde sie bei dem Bekannten besser, was die Infrastruktur angeht. Platz genug wäre da auf jeden Fall in dessen eigener Wohnung.
Frage 1: Kann sie einfach von zu Hause ausziehen und beim Bekannten Untermieten? Bekäme sie eine Ersteinrichtung zumindest für ein Zimmer bezahlt, denn getrennte Schlafzimmer braucht´s schon, zudem halt auch mal etwas, wo man ungestört sein kann.
Frage 2: Wenn der Bekannte nun eine neue Arbeit hätte und in seinem Elternhaus noch eine Wohnung frei ist, die er im Grunde lieber beziehen würde, wäre auch die komplette Vermietung möglich? Was wäre dann zu beachten?
Wie genau kann man vorgehen? Gehen wir mal davon aus, dass der Vater sich weigert, irgendwas mit dem Amt zu tun zu haben, der wird seine Vermögensverhältnisse nicht offenlegen.
Danke schonmal