Ich meinte allerdings schon, dass er Recht hat, indem er sich
auf die Rechtslage beruft.
Dann liegt es an mir, da ich Rechtslage und Gesetzeslage (dieses Wort gibt es anscheinend leider nicht) unterschiedlich definiere.
Die Bearbeitung in den Behörden
richtet sich nicht direkt nach Gerichtsurteilen, sondern nach
Gesetzen und Weisungen (die gegebenenfalls nach der
Rechtssprechung geändert werden).
Gesetzeslage ist nach meiner(!) Definition nicht gleich Rechtslage, denn sonst müssten Gesetze (aktuell Pendlerpauschale) ja nicht geändert werden
Du sagst ja selbst, :_(die gegebenenfalls nach der
Rechtssprechung geändert werden)._
Und wenn ich jetzt nicht
total daneben liege, gilt noch immer das eine Jahr, so dass
die Rechtslage, wie von Steve Jobs beschrieben, eindeutig ist.
Die Gesetzeslage (Neufassung des SGB= Gesetzeslage), die die Bundesregierung in Missachtung der Rechtsprechung (=Rechtslage) des BverfG und des BGH erlassen hat.
Und in diesem Fall hat die Regierung die aktuell geltende Rechtslage anders hingedreht. Das geht so lange gut, bis die ersten wieder dagegen klagen. Und das ist ein harter langer Weg und das wissen die auch 
Und für mich zählen Urteile und Definitionen unseren beiden obersten Gerichte eben mehr, als ein neu erlassenens Gesetz.
Und unsere Verfassungsrichter verlangen eben gewisse sog. Hilfstatsachen und gehen von 3 Jahren aus.
Die Regierung legt das zu Gunsten der Gelder der Allgemeinheit so aus, das hat aber in meinen Augen nichts mit der Rechtslage zu tun.
Fakt ist: Die Regierungen legen die Gesetze aus, wie sie es brauchen.
Geht es ums Kassieren bei nichtehelichen Gemeinschaften hält er die Hand auf. Geht es aber darum, nichtehelichen Gemeinschaften auch Rechte verheirateter zuzugestehen, gilt das nicht mehr (z.B. steuerlich nicht anerkannt).
Das Hauptproblem liegt wohl darin, dass die Ehe im GG Art. 6 besonders geschützt ist.
TM