Alg II bei Umzug?

Hallo!

Wie würde es sich verhalten, wenn man aus privaten bzw. familiären Gründen umzieht, ohne einen Job zu haben?

Hat man am neuen Wohnort eine Sperre zu erwarten?
Und wenn ja: Wo bekäme man eventuell finanzielle Unterstützung?

Zieht man im neuen Wohnort zu einem Partner, würde dann vom ersten Tag an dessen Einkommen voll angerechnet?

LG Ines

MOD: Titel archivtauglich gemacht sowie zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt

Hallo,

verstehe ich es richtig: Jemand kündigt seinen Job um zu seinem Partner an einem anderen Ort zu ziehen?

Das hieße, er begibt sich aus freien Stücken in die Arbeitslosigkeit. Warum sollte soetwas vom Sozialsystem unterstützt werden? Und: Ja, es wäre eine Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen des Partners würde berücksichtigt werden.

Man könnte sich ja auch erst einen Job suchen und dann umziehen…

Manchmal zweifele ich an der Ernsthaftigkeit solcher Fragen…

Gruß

S.J.

Hallo

Wie würde es sich verhalten, wenn man aus privaten bzw.
familiären Gründen umzieht, ohne einen Job zu haben?

Im Titel steht „Alg II“ - da sollte man die Behörde (wohl Arbeitsagentur) fragen.

Hat man am neuen Wohnort eine Sperre zu erwarten?

Eine Bekannte hat das gerade gemacht, und keine Sperre bekommen.

Und wenn ja: Wo bekäme man eventuell finanzielle
Unterstützung?

Na ja, wenn Alg II, dann Arbeitsagentur?

Zieht man im neuen Wohnort zu einem Partner, würde dann vom
ersten Tag an dessen Einkommen voll angerechnet?

Keine Ahnung, würde ich aber annehmen.

Cheers, Felix

Hallo…

Also, eine Sperre ist doch nur zu erwarten, wenn man für den Umzug zum Partner einen Job aufgibt.
Das Einkommen des Partners…hmmm…da stellt sich die Frage, ob man es immer die Agentur auf die Nasen binden muss, das man zum „Partner“ zieht…

Hallo,

Das Einkommen des Partners…hmmm…da stellt sich die Frage,
ob man es immer die Agentur auf die Nasen binden muss,
das man zum „Partner“ zieht…

Hmmm, dazu fällt mir nur ein, dass man dies unbedingt so machen sollte, wenn man Lust auf Konfrontation hat! Was ergibt es für einen Sinn, den Wohnort zu wechseln, um in eine WG zu einem ,Unbekannten" zu ziehen?

Ich erlaube mir die Anmerkung, dass das Sozialsystem nicht für diejenigen gedacht ist, die am Besten betrügen können, sondern für diejenigen, die darauf angewiesen sind.

Viele Grüße!

3 „Gefällt mir“

Hallo…

da gebe ich Dir voll Recht, ich bin auch absolut gegen Betrügereien. Nun ist es aber so, das wenn jemand zu seinem Partner zieht, ein Zusammenleben zunächst mal auf Probe stattfindet, das ist das berühmte erste Jahr des gemeinsamen Wohnens. Daher, wenn man eben eine unötige Konfrontation vermeiden will, kann man durchaus ohne ein schlechtes Gewissen zu haben, auf die Angabe einer Partnerschaft zunächst mal verzichten.

Komische Ansichten haben einige Leute …
Hallo,

Partner zieht, ein Zusammenleben zunächst mal auf Probe
stattfindet, das ist das berühmte erste Jahr des gemeinsamen
Wohnens. Daher, wenn man eben eine unötige Konfrontation
vermeiden will, kann man durchaus ohne ein schlechtes Gewissen
zu haben, auf die Angabe einer Partnerschaft zunächst mal
verzichten.

ich kann nicht beurteilen, wann du persönlich ein schlechtes Gewissen bekommst. Es geht hier aber weniger um das persönliche Gewissen, sondern vielmehr um die Rechtslage. Und die ist hier eindeutig.

Leider ist es aber so, dass viele Leute den Sozialstaat betrügerisch schädigen ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. Mit viel Phantasie wird dann der Rechtsbruch für das eigene Gewissen legitimiert und somit für okay befunden.

Komische Ansichten haben einige Leute …

Gruß

S.J.

1 „Gefällt mir“

Nun ist es aber so, das wenn jemand zu seinem
Partner zieht, ein Zusammenleben zunächst mal auf Probe
stattfindet, das ist das berühmte erste Jahr des gemeinsamen
Wohnens. Daher, wenn man eben eine unötige Konfrontation
vermeiden will, kann man durchaus ohne ein schlechtes
Gewissen zu haben, auf die Angabe einer Partnerschaft
zunächst mal verzichten.

Das was du beschreibst, ist das Jahr, welches sozusagen zugebilligt wird, bevor die gesetzliche Vermutung greift. Dies wird gern von Leuten genutzt, die sich, entgegen der Wahrheit, genau auf diese Möglichkeit berufen.

Sollte bereits vor diesem einen Jahr eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vorliegen, so müsste man, sofern man denn über ein ,reines" Gewissen verfüge, dies auch so angeben.

Viele Grüße!

Hallo,

ich weiß, worum es dir geht, und das ist auch ok so.

Es geht hier aber weniger um das
persönliche Gewissen, sondern vielmehr um die Rechtslage. Und
die ist hier eindeutig.

Ja, aber die scheinst du nicht wirklich zu kennen.
Es ist längst höchstrichterlich entschieden worden, dass daran eine eheähnl. Gemeinschaft der Ehe gleichzusetzen einige Bedingungen geknüpft sind.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/leitfad…
http://www.frag-einen-anwalt.de/ehe%C3%A4hnliche-Gem…

Die AA „erwirkte“ nun eben eine Bewislastumkehr und geht nach 1 Jahr von einer eheähnl. Gemeinschaft auf, obwohl das BVerfG 3 J. ansetzt. Wenn die Leute dagegen klagen, stehen ihre „Chancen“ nichteinmal so schlecht.

Also deine rechtliche Argumentation kannste knicken. Da bleibt dann nur dein moralisches Argument.

TM

Hallo,

zunächst einmal möchte ich empfehlen, nicht alles zu glauben, was die bekannten Hetzseiten im Internet schreiben - aber das nur nebenbei und auch nicht direkt zur Sache…

Also deine rechtliche Argumentation kannste knicken.
Da bleibt dann nur dein moralisches Argument.

Die Argumentation bleibt korrekt, solange es verwaltungstechnisch auch so gehändelt wird. Was man sich als Individuum vor Gericht einklagen kann ist hierbei nebensächlich und nicht allgemeingültig. Daher finde ich Steve Jobs Kommentar zutreffend…

Viele Grüße!

1 „Gefällt mir“

Hallo,

zunächst einmal möchte ich empfehlen, nicht alles zu glauben,
was die bekannten Hetzseiten im Internet schreiben - aber das
nur nebenbei und auch nicht direkt zur Sache…

danke für den Tipp *gg* Ich habe die Links auf die Schnelle rausgesucht, weil ich wusste, dass es hierzu ein Urteil des BVerfG gibt.

Daher finde ich Steve
Jobs Kommentar zutreffend…

Darum betonte ich ja auch, dass seine rechtl. Argumentation eher nicht zutrifft, sondern er sich nur auf die moralische berufen kann.

Das Rechtsbrett wird oft bemüht, nicht nur die sachlich rechtliche Seite zu kommentieren, sondern die moralische. Um die es bei einer Rechts- und Gesetzesla im Grunde nie geht. Die Gesetze und Rechtsprechung beziehen ja moralische und ethische Gesichtspunkte mit ein. Die eigene Unmoral muss jeder mit sich selbst austragen.

TM

Ich meinte allerdings schon, dass er Recht hat, indem er sich auf die Rechtslage beruft. Die Bearbeitung in den Behörden richtet sich nicht direkt nach Gerichtsurteilen, sondern nach Gesetzen und Weisungen (die gegebenenfalls nach der Rechtssprechung geändert werden). Und wenn ich jetzt nicht total daneben liege, gilt noch immer das eine Jahr, so dass die Rechtslage, wie von Steve Jobs beschrieben, eindeutig ist.

Genau die Rechtslage ist eindeutig und die Rechtslage habe ich wiedergegeben.

Ich meinte allerdings schon, dass er Recht hat, indem er sich
auf die Rechtslage beruft.

Dann liegt es an mir, da ich Rechtslage und Gesetzeslage (dieses Wort gibt es anscheinend leider nicht) unterschiedlich definiere.

Die Bearbeitung in den Behörden
richtet sich nicht direkt nach Gerichtsurteilen, sondern nach
Gesetzen und Weisungen (die gegebenenfalls nach der
Rechtssprechung geändert werden).

Gesetzeslage ist nach meiner(!) Definition nicht gleich Rechtslage, denn sonst müssten Gesetze (aktuell Pendlerpauschale) ja nicht geändert werden :wink: Du sagst ja selbst, :_(die gegebenenfalls nach der

Rechtssprechung geändert werden)._

Und wenn ich jetzt nicht
total daneben liege, gilt noch immer das eine Jahr, so dass
die Rechtslage, wie von Steve Jobs beschrieben, eindeutig ist.

Die Gesetzeslage (Neufassung des SGB= Gesetzeslage), die die Bundesregierung in Missachtung der Rechtsprechung (=Rechtslage) des BverfG und des BGH erlassen hat.

Und in diesem Fall hat die Regierung die aktuell geltende Rechtslage anders hingedreht. Das geht so lange gut, bis die ersten wieder dagegen klagen. Und das ist ein harter langer Weg und das wissen die auch :wink:

Und für mich zählen Urteile und Definitionen unseren beiden obersten Gerichte eben mehr, als ein neu erlassenens Gesetz.

Und unsere Verfassungsrichter verlangen eben gewisse sog. Hilfstatsachen und gehen von 3 Jahren aus.

Die Regierung legt das zu Gunsten der Gelder der Allgemeinheit so aus, das hat aber in meinen Augen nichts mit der Rechtslage zu tun.

Fakt ist: Die Regierungen legen die Gesetze aus, wie sie es brauchen.
Geht es ums Kassieren bei nichtehelichen Gemeinschaften hält er die Hand auf. Geht es aber darum, nichtehelichen Gemeinschaften auch Rechte verheirateter zuzugestehen, gilt das nicht mehr (z.B. steuerlich nicht anerkannt).

Das Hauptproblem liegt wohl darin, dass die Ehe im GG Art. 6 besonders geschützt ist.

TM

Genau die Rechtslage ist eindeutig und die Rechtslage habe ich
wiedergegeben.

Wo genau steht geschrieben, dass eine Bedarfsgemeinschaft grundsätzlich erst nach einem Jahr des Zusammenlebens besteht, was das Verschweigen einer solchen rechtfertigen würde???

Wo genau steht geschrieben, dass eine Bedarfsgemeinschaft grundsätzlich erst nach einem Jahr des Zusammenlebens besteht, …

Nirgendwo, es steht nur irgendwo geschrieben, dass man nach einer gewissen Zeit (einem oder zwei Jahren) eine eheähnliche Gemeinschaft vermutet. Vorher vermutet man sie nicht so unbedingt.

  • Niemand ist automatisch unterhaltspflichtig für einen Partner, nur weil er mit ihm zusammenwohnt. Das ist einfach so.

Und wo keine Unterhaltspflicht besteht, kann der bedürftige Partner sie auch nicht einklagen. Demnach wäre er völlig mittellos, wenn der Staat hier nicht aushilft.

Ob eine eheähnliche Gemeinschaft besteht, hängt also in Wirklichkeit letzten Endes davon ab, ob der zahlungsfähige Partner auch zahlungswillig ist. Und davon geht man also aus, wenn die beiden 1 (oder 2?) Jahre zusammengewohnt haben. Das muss aber deshalb nicht zutreffen.

Ob man allerdings die Existenz eines Mitbewohner vor dem Amt verschweigen sollte, da wäre ich mir nicht so sicher.

Hallo,

Wo genau steht geschrieben, dass eine Bedarfsgemeinschaft
grundsätzlich erst nach einem Jahr des Zusammenlebens besteht,
was das Verschweigen einer solchen rechtfertigen würde???

So explizit steht das nicht da, aber…
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…
…das Wesentliche ist, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,…

Und füreinander einstehen (also krass gesagt: Spielschulden des Partners begleichen, ihn durchzufüttern, weil er alles veräuft, oder in Schuhe umsetzt) ist eben etwas individuelles.
Da sind die Grenzen sehr unterschiedlich. Und da soll dem Menschen die Freiheit genommen werden zu entscheiden und definieren, wann, wie und inwiefern er für den anderen Verantwortung übernimmt.

Und das kann man nicht pauschal per Gesetz festlegen. Darum verlangt das BVerfG ja diese sog. „Hilfstatsachen“. Obiges Gesetzt will das eben untermauern und kehrt die Beweislast auch noch um.

Was mich an dieser Diskussion sehr stört ist die Tatsache, dass ihr eure moralische Einstellung mit den Gesetzen und der Rechtsprechung rechtfertigen und begünden wollt.

Und das geht in meinen Augen nicht!

Es ist nicht verboten, Gesetze und Rechtsprechung zu seinen Gunsten auszulegen. Das versucht letzlich fast jeder, egal ob bei der Steuererklärung oder im SGB :wink:

Eine ganz andere Sache ist die Moral und - ich nenne es mal - Sozialethik. Das sollte man versuchen zu trennen, oder bei der Argumentation wenigstens so ehrlich sein und es nicht in die „Rechtsmissbrauchschiene“ stecken, zumal es objektiv eben nicht immer unbedingt so ist.

Welche Art der Verbundenheit und gegenseitigen Einstehens die Leute für sich definieren, können wir nicht bestimmen und beurteilen. Das müssen die mit ihrem eigenen Gewissen ausmachen, und erziehen kann man die Leute dann auch mit der größten Moralkeule eher nicht. Entweder jemand hat ein Gewissen, oder eben nicht.

Tm

1 „Gefällt mir“

Dann liegt es an mir, da ich Rechtslage und Gesetzeslage
(dieses Wort gibt es anscheinend leider nicht)
unterschiedlich definiere.

Gesetzeslage ist nach meiner(!) Definition nicht gleich
Rechtslage, denn sonst müssten Gesetze (aktuell
Pendlerpauschale) ja nicht geändert werden :wink: Du sagst
ja selbst, :frowning:die gegebenenfalls nach der Rechtssprechung
geändert werden).

Ich rekapituliere mal kurz: Meine Rechtslage = deine Gesetzeslage, meine Rechtsprechung = deine Rechtslage

Und für mich zählen Urteile und Definitionen unseren
beiden obersten Gerichte eben mehr, als ein neu
erlassenens Gesetz.

Und für Behördenmitarbeiter zählt es eben genau anders herum. Die Entscheidungen werden auf Grund der Gesetze getroffen. Und dies geschieht (im Idealfall) für alle gleich. Was dann nachträglich im Einzelfall durch Gerichte entschieden wird, ist natürlich eine andere Sache. Also grundsätzlich: Gesetzliche Vermutung nach einem Jahr.

Fakt ist: Die Regierungen legen die Gesetze aus, wie sie
es brauchen. Geht es ums Kassieren bei nichtehelichen
Gemeinschaften hält er die Hand auf.

Moment mal: Der Staat hält die Hand auf? Meiner Ansicht nach verschenkt der Staat an mehrere Millionen Menschen täglich Geld. Dabei soll eine gewisse Gerechtigkeit geschaffen werden. Warum sollen Leute, die verheiratet sind, einen finanziellen Nachteil erleiden, nur weil andere Leute in ,wilder Ehe" nicht offiziell zugeben, dass sie auch füreinander einstehen. Aber ich möchte hier jetzt wirklich keine Grundsatzdiskussion losbrechen, deshalb dies nur am Rande!

Viele Grüße!

Warum sollen Leute, die verheiratet sind, einen finanziellen
Nachteil erleiden, nur weil andere Leute in ,wilder Ehe"

Sollen sie ja nicht!

Mal davon abgesehen, kapiere ich eh nicht, 
warum man in einer Wirtschaftsgemeinschaft 
mit 2 Personen als Paar weniger zum Leben 
braucht, als wenn man kein Paar wäre.

nicht offiziell zugeben, dass sie auch füreinander einstehen.

Das nicht zugeben setzt voraus, dass sich die Leute auch wirklich wie verheiratet fühlen.
Und dies wird seitens Außenstehender generell unterstellt nur sobald sie in eine gem. Whg ziehen.
Wenn sie sich wie verheiratet fühlen, sollten sie es auch zugeben!

Fühlen sie sich nicht wie verheiratet, sollten sie auch nicht so tun müssen, nur weil es von anderen unterstellt wird.
Wieso sollten sie sich selbst einen Nachteil zufügen, wenn die Gegebenheiten anders sind.

Ich differenziere da nur anders. Ich habe eben meine Probleme mit Pauschalierungen und die Leute in einen großen Sack zu stecken.

Aber ich möchte hier jetzt wirklich keine Grundsatzdiskussion
losbrechen, deshalb dies nur am Rande!

Die führen wir im Prinzip ja schon.

TM

Mal davon abgesehen, kapiere ich eh nicht,
warum man in einer Wirtschaftsgemeinschaft
mit 2 Personen als Paar weniger zum Leben
braucht, als wenn man kein Paar wäre.

Dies hat unter anderem damit zu tun, dass die Regelleistung prozentual für bestimmte Dinge des täglichen Lebens vorgesehen ist. Zwei Personen verbrauchen beispielsweise für Licht genausoviel Strom wie eine einzelne Person. Daher auch die Reduzierung. Dass das alles sehr pauschal ist: Darüber braucht man nicht zu reden…

Das nicht zugeben setzt voraus, dass sich die Leute auch
wirklich wie verheiratet fühlen.
Und dies wird seitens Außenstehender generell unterstellt nur
sobald sie in eine gem. Whg ziehen.
Wenn sie sich wie verheiratet fühlen, sollten sie es auch
zugeben!

Genau! Und jetzt schauen wir mal in die Realität und nicht in die Fantasie mancher weltfremder Richter. Was passiert, wenn man ausschließlich auf die Ehrlichkeit der groben Masse der Bevölkerung setzt? Richtig - die Meisten betrügen, eben weil es so schön einfach ist. Und da der Gesetzgeber nicht immer so dumm ist, wie er dargestellt wird, baut er eben diverse Hürden ein.

Fühlen sie sich nicht wie verheiratet, sollten sie auch nicht
so tun müssen, nur weil es von anderen unterstellt wird.
Wieso sollten sie sich selbst einen Nachteil zufügen, wenn die
Gegebenheiten anders sind.

Da greift dann letztendlich die Widerspruchsstelle bzw. das Sozialgericht (etc.).

Ich differenziere da nur anders. Ich habe eben meine Probleme
mit Pauschalierungen und die Leute in einen großen Sack zu
stecken.

Wenn du in einem Jobcenter arbeiten würdest, wäre deine Meinung nach ca. einer Woche anders!

Viele Grüße!