Frage: Stimmt es, dass die Fahrt zum Vorstellungsgespräch nicht mehr mit dem JobCenter abgerechnet werden kann?
Diese Auskunft kam vom einem pAp*.
Danke für Hinweise und Grüße
*) persönlicher Ansprechpartner [eines Alg-II-Empfängers] im JC
Frage: Stimmt es, dass die Fahrt zum Vorstellungsgespräch nicht mehr mit dem JobCenter abgerechnet werden kann?
Diese Auskunft kam vom einem pAp*.
Danke für Hinweise und Grüße
*) persönlicher Ansprechpartner [eines Alg-II-Empfängers] im JC
Das ist so nicht zutreffend. Soweit mir bekannt ist, werden Fahrten zu Vorstellungskosten die zu einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsaufnahme führen, von den Jobcentern übernommen. Der Jobcenterkunde sollte sich beim hiesigen Amt einen Kostenerstattungsantrag holen, diesen ausfüllen und mit der Kopie der Bestätigung, dass man eingeladen wurde UND das man da war, abgeben. Gezahlt werden (zumindest in Baden-Württemberg) mit einem KFZ 30 Cent pro gefahrenen Km oder eben die Fahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel.
Hallo
Es kommt darauf an, was man vorher vereinbart (bzw. vorher beantragt und bewilligt bekommen) hat. Das sind Kann- /Ermessensleistungen.
http://hartz.info/index.php?topic=1349.0
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-…
Die Fahrtkosten zu „eingeladenen“ Vorstellungsgesprächen muss grundsätzlich der Arbeitgeber übernehmen http://www.personalpraxis24.de/aktuelles/thema-der-w…
Wenn er die Erstattung ausschließt bzw. einschränkt, sollte man sich das möglichst schriftlich geben lassen und die Fahrtkosten im Voraus und nachweislich beim Leistungsträger beantragen.
LG
Es sind 20 Cent pro gefahrene Km. Maßgabe ist das Bundesreisekostengesetz.
Es ist richtig, dass nach § 670 BGB der Arbeitgeber diese Kosten zu übernehmen hat, wenn er vor dem Termin die Kostenzusage ausschließt.
Ob das Jobcenter diese übernimmt ist eine Ermessensentscheidung nach § 16 SGB II i.v.m. § 44 SGB III. Bei Ablehnung muss die Behörde ihre Entscheidung begründen.