ALG II-Bezug und Kur, bzw. Reha als Begleitperson

Hallo!

Angenommen, ein Kleinkind soll zu einer vierwöchigen Kur (genauer gesagt: zu einer stationären Kinderreha). Zusage der Krankenkasse liegt vor. Aufgrund des niedrigen Alters des Kindes muss von Seiten der Reha-Einrichtung zwingend eine Begleitperson mit. Das wäre in diesem fiktiven Fall die alleinerziehende Mutter.

Muss die Mutter sich für den Zeitraum der Kur dann Urlaub nehmen (ihr stehen aber doch eigentlich nur drei Wochen zu?) oder sich „krank“ schreiben lassen (sie ist aber selber ja gar nicht krank?) bei folgenden Ausgangsvoraussetzungen:

Fall 1) sie wäre „nur“ arbeitslos und würde voll von ALG II leben

Fall 2) sie wäre Aufstockerin mit Halbtagsstelle und bekäme ergänzendes ALG II

Viele Grüße
rosarot

Hallo,

Muss die Mutter sich für den Zeitraum der Kur dann Urlaub nehmen (ihr stehen aber doch eigentlich nur drei Wochen zu?) oder sich „krank“ schreiben lassen (sie ist aber selber ja gar nicht krank?) bei folgenden Ausgangsvoraussetzungen:

Fall 1) sie wäre „nur“ arbeitslos und würde voll von ALG II leben

dies ist zwingend der arge zu melden und diese erteilt dann die erlaubnis.

Fall 2) sie wäre Aufstockerin mit Halbtagsstelle und bekäme ergänzendes ALG II

hier wäre ein urlaubsantrag zu stellen bzw. die zuständige krankenkasse zu informieren, die dann ggf. die kosten übernimmt.

die beste auskunft erteilt die zuständige gesetzliche krankenkasse.

noch fragen?

cia.

Danke für die Antwort!

Genau an dem Punkt mit dem Urlaubsantrag bin ich gedanklich hängengeblieben. Müsste dann ja -zumindest teilweise- „unbezahlter Urlaub“ sein, da die Dauer über den eigentlichen Urlaubsanspruch hinausgeht… Aber das scheint dann wohl die Stelle zu sein, wo die Krankenkasse die Zahlungen übernimmt.

hallo,
ja die krankenkasse, aber man sollte der krankenkasse nicht auf die nase binden, dass ein urlaubsanspruch besteht, sonst kürzen die die gesetzlichen leistungen auf den zeitraum, für den kein urlaubsanspruch mehr besteht.
cia.

Angenommen, ein Kleinkind soll zu einer vierwöchigen Kur
(genauer gesagt: zu einer stationären Kinderreha). Zusage der
Krankenkasse liegt vor. Aufgrund des niedrigen Alters des
Kindes muss von Seiten der Reha-Einrichtung zwingend eine
Begleitperson mit. Das wäre in diesem fiktiven Fall die
alleinerziehende Mutter.

Wenn die Anwesenheit der Mutter aus medizinischen Gründen erforderlich ist, dann gibt es Krankengeld für die Mutter. Das gilt sowohl in Richtung Arbeitgeber als auch in Richtung Jobcenter. Beide müssen in dem Fall informiert, aber nicht um Erlaubnis gefragt werden.

Der Krankengeldanspruch in diesem Fall gilt für 10 Tage, bei Alleinerziehenden 20 Arbeitstage.

Fall 1) sie wäre „nur“ arbeitslos und würde voll von ALG II leben

dies ist zwingend der arge zu melden und diese erteilt dann
die erlaubnis.

Der Arge melden, ja. Aber wenn die medizinische Notwendigkeit für die Begleitung besteht, dann keine Erlaubnis! Dann nimmt die Arge die Abwesenheit zur Kenntnis, genauso wie sie eine AU zur Kenntnis nimmt.

hier wäre ein urlaubsantrag zu stellen bzw. die zuständige
krankenkasse zu informieren, die dann ggf. die kosten
übernimmt.

Wieso Urlaubsantrag? Was ist mit Krankengeld?

die beste auskunft erteilt die zuständige gesetzliche
krankenkasse.

Das ist allerdings richtig. Bzw. genauer: der Kostenträger der Reha, der wohl die Krankenkasse ist.