Hallo!
Angenommen, ein Kleinkind soll zu einer vierwöchigen Kur (genauer gesagt: zu einer stationären Kinderreha). Zusage der Krankenkasse liegt vor. Aufgrund des niedrigen Alters des Kindes muss von Seiten der Reha-Einrichtung zwingend eine Begleitperson mit. Das wäre in diesem fiktiven Fall die alleinerziehende Mutter.
Muss die Mutter sich für den Zeitraum der Kur dann Urlaub nehmen (ihr stehen aber doch eigentlich nur drei Wochen zu?) oder sich „krank“ schreiben lassen (sie ist aber selber ja gar nicht krank?) bei folgenden Ausgangsvoraussetzungen:
Fall 1) sie wäre „nur“ arbeitslos und würde voll von ALG II leben
Fall 2) sie wäre Aufstockerin mit Halbtagsstelle und bekäme ergänzendes ALG II
Viele Grüße
rosarot