ALG II Bezug und Rente des Partners

Ich habe eine Frage zum ALG II.
Mein Mann bekommt seit kurzem Rente. Ich beziehe ALG II. Der neue Bescheid dazu ist nicht nachvollziehbar, da die Rente meines Mannes in dem Bescheid nirgends auf taucht. Mir wurde auf Anfrage dazu geantwortet: Das Rentner nicht mehr bei ALG II in der Bedarfsgemeinschaft erfasst werden.Trotzdem werden mir von der Rente meines Mannes ca. 300 Euro angerechnet, Ich bekomme nur noch die Hälfte Wohngeld. Alles in Allem haben wir jetzt ca. 250 Euro weniger zur Verfügung als vor der Rente. Kann mir jemand erklären wie das zusammen hängt und wie das gerechnet wird.
Vielen Dank im Voraus

Hallo,

ALG II erhält man nur, wenn man arbeitsfähig ist.
Bei zu niedriger Rente kann man aber u.U. Grundsicherung im Alter bekommen, gleich hoch wie der Regelbedarf bei ALG II.

Zuständig ist das Grundsicherungsamt beim Sozialamt. Man kann sich auch bei den Beratungsstellen der Rentenversicherung beraten lassen, die auch die Anträge weiterleiten können.

Viele Grüße,

Jule

Vielen Dank für den Hinweis. Wie hoch ist die Grundsicherung eigentlich?
Gruß Hummel2011

Hallo,

gleich hoch wie der Regelbedarf bei ALG II. Die Rente wird angerechnet. Man darf aber, glaube ich, etwas dazuverdienen.

Am besten wirklich beraten lassen. (Und es ist meiner Meinung nach eine Schweinerei, wenn das Arbeitsamt nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen hat - so sie denn bei den Umständen besteht.)

Viele Grüße,

Jule

Wenn Ihr Mann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer oder die Regelaltersrente erhält, kann er keine Leistungen nach dem SGB II mehr erhalten. Das Jobcenter nimmt ihn zum nächsten Monatsersten aus der laufenden Berechnung. Er taucht nicht mehr im folgenden Bescheid auf, im Berechnungsbogen jedoch schon, aber es steht überall eine Null.

Das wird auch so bleiben, so lange Sie verheiratet sind und Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten. Hintergrund ist der, dass Sie den Regelsatz für Paare erhalten (353,00 €).

Wenn die Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, kann er entweder Wohngeld oder Grundsicherung nach dem SGB XII beim zuständigen Sozialamt beantragen.

Jedoch gehe ich nach Ihrer Beschreibung davon aus, dass Ihr Mann eine den Bedarf deckende Rente erhält, denn nach seiner Bedarfsberechnung ist offensichtlich ein Überschuss vorhanden, den das Jobcenter auf Ihren Bedarf anrechnet, da Sie verheiratet sind.

Ohne den Bescheid und die Berechnung im Detail zu kennen, ist das Vorgehen üblich und richtig. Die Berechnung des übersteigenden Einkommens des Ehemannes auf Ihren Bedarf erklärt Ihnen der zuständige Sachbearbeiter.

Hallo,

oh, fein, jemand, der sich richtig auskennt, da kann ich noch was nachfragen.

Was mich irritiert, ist, dass die UP davon schreibt, dass Rente und ALG II zusammen um 250,- niedriger liegen als das bisherig zur Verfügung stehende Geld.

Natürlich wissen wir für den konkreten Fall zu wenig Details, aber konkrete Auskünfte dürften wir ja sowieso nicht geben. Ich gehe einfach mal davon aus, dass kein nennenswertes Vermögen da ist, denn ALG II würde sonst ja gar nicht gezahlt.

Kann es denn sein, dass kein Anspruch auf Grundsicherung/ Wohngeld besteht, wenn das zur Verfügung stehende Einkommen für ein Ehepaar insgesamt unter dem ALG II liegt?

Oder kann so ein Unterschied zu früher dadurch zustande kommen, dass früher beim Ehemann Arbeitseinkommen zur Verfügung stand, das nicht ganz auf das ALG II angerechnet wurde - dass also vorher mehr zur Verfügung stand als der ALG II-Satz für eine Bedarfsgemeinschaft mit 2 Personen?

Viele Grüße,

Jule

So wie du schreibst bekommt er eine Altersrente!? Dabei ist es so: Du hast einen Bedarf und er hat einen Bedarf nur mal so gesponnen du 300 er 300 und gemeinsam noch eine Miete von 500 So hat er einen Bedarf von 550 und du 550 nun hat er aber eine Rente von 800 so werden dir der Übertrag von 250 angerechnet! Da er aber altersrentner ist taucht er in der berechnung nicht mehr auf sondern nur der Rentenüberhang! Natürlich werden bei ihm auch noch versicherungspauschalen etc abgezogen die Rechnung war jetzt nur mal ganz doll vereinfacht um es verständlich zu machen!
_Der Gesetzgeber achtet schon drauf das wir alle nicht zu viel haben! :frowning:_Liebe Grüße