ALG II Bezug und Teilzeitarbeit

Sehr geehrte Helfer,

derzeit beziehe ich für mich und meinen Sohn ALG II. Ich möchte unbedingt aus diesem Abhängigkeitsverhältniss, wenn auch nur teilweise möglich, austreten.

Ich plane nun eine Arbeit anzunehmen, die konform mit den Kindergartenzeiten meines Sohnes ist. Ich habe bereits ein Angebot in Teilzeit zu arbeiten, müsste dazu aber umziehen. Ich habe leider überhaupt keinen Einblick was den Bereich der Verdienstgrenzen oder die ALG II Aufstockung angeht. Ich meine eine Vollzeitbeschäftigung bedeutet ja, dass keine Grundlage mehr besteht, ALG II zu empfangen. Wie jedoch sieht es mit einer Teilzeitbeschäftigung ( 80 Std/Mon) aus?

Ich würde in dem Job 8,50€/Std Netto bekommen. Demnac macht das ein Zuverdienst von 680€ aus.

Meine Derzeitigen Einnahmen belaufen sich auf:

Regelleistung Sohn und ich : 513,00
Miete 300,00
Kindergeld 184,00
Unterhalt 133,00
Kindergarten 85,00

Gesamt 1215,00
(Ein einkommensüberhang von 102,00€ ist dort bereits schon abgezogen)

Wobei davon von Seitens des Jobcenters nur 813,00€ kommen. Der Rest von der Familienkasse und dem Jugendamt.

Meine Frage nun: Wie läuft das mit der ALG II Aufstockung. Ich sollte ja zumindest bei Eintritt in das Arbeitsverhältniss auf gleichem Niveau bleiben als Vorher.

Vieleicht wäre jemand so freundlich und würde mir anhand meines eventuellen Verdienstes, ein Rechenbeispiel aufstellen.

Vielen Dank an alle

  1. eine Vollzeitbeschäftigung bei alleinerziehenden bedeutet nicht gleichzeitig, dass man kein ALG II mehr bekommt!!!
  2. ist es definitiv nicht möglich hier eine Berechnung durchzuführen da massig Faktoren da rein spielen, die teilweise von Stadt zu Stadt unteschiedlich sind!!!

Um auf dem sleben Niveau zu bleiben und dann doch aus der Leistung rauszufallen, müsstest du mehr als 1000 Euro netto verdienen, würd ich jetzt mal so schätzen, da du ja auch eventuelle Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten etc. einplanen musst, desweiteren gibt es beim ALG II Freibeträge bei alleinerziehenden bis ca 280 Euro wenn du jetzt also einen Anspruch auf 813 Euro (513 + 300) hast dann musst du Netto schon einiges rausbekommen! Bei weiteren Fragen einfach melden!

Ich verstehe dein Anliegen glaube ich falsch. Es hört sich so an, als ob du nicht arbeiten möchtest, wenn ein Arbeitslohn geringer ist als ein ALG2 „Einkommen“.
Mit einem Kind unter 12 brauchst du nicht Vollzeit arbeiten.Du hast doch deine anderen Einnahmen weiter. Bis zu deinem 1. Lohn unterstütz ALG2 noch und dann stehen dir 300 Euro mehr zur vVerfügung, oder? Sorry. Hoffe, andere helfenn dir weiter

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…

Hallo Majo78,

es ist ganz einfach:
Erwerbseinkommen bis zu einer Höhe von 100 Euro je Monat bleibt anrechnungsfrei (Grundfreibetrag)
Erwerbseinkommen (bis zu einer Höhe von 1.000 Euro) wird um die 100 anrechnungsfreien Euro gemindert und der Rest je Monat zu 80% angerechnet.

Das heisst:
Du kannst Bei ALG II immer soviel dazu verdienen wie du willst!!! Das ist sogar gewünscht! Je weniger Sozialhilfe aus dem Steuertopf gezahlt werden muss desto besser geht es einem Staat!

In deinem Fall ergibt sich folgende einfache Rechnung: 680 - 100(anrechnungsfrei)= 580€. davon 20% (Selbstbehalt als Anerkennung der Eigenleistung) = 260 Euro ZUSÄTZLICH(!)in deine Kasse.

Andresherum gesagt: das Jobcenter würde seine Leitungen um 420 Euro (=80% der anrechenbaren Einnahmen) verringern, da Du ja jetzt 680 selbst verdienen kannst. - Bis dein Kind 10 Jahre alt ist, erwartet man eine Halbtagstätigkeit der Mutter.

Auf jeden Fall hast Du 240 Euro mehr im Monat und soziale Anerkennung, neue Kollegen etc. wenn du am Arbeitsleben teilnimmst.

Hope that helps.
Gruß Gwen

Hallo,

tut mir leid, aber die Stelle lohnt sich für Sie nicht!
Harz4-Empfänger können von einer Aufstockung 100€ frei behalten. Das ist der Grundfreibetrag für Riester, private Versicherungen etc.
Darüberhinaus können Sie in bestimmten Rahmen die Fahrkosten (zur Arbeitsstelle) und gerüchteweise die KFZ-Versicherung abziehen.
Ansonsten gilt: Von einem Einkommen von 100,- - 1000,-(?; hängt ab von der Größe der Bedarfsgemeinschaft!) dürfen Sie nur 20% behalten - der Rest wird mit dem ALG2 verrechnet…
Sowiso haben Sie durch den Unterhalt ja schon eine Minderung!
8,50 sind ein ausgesprochen präkerer Lohn - haben sie also RV und KV da schon abgezogen?
Also Umziehen würde ich dafür garantiert nicht - das kann das Amt auch nicht verlangen; die Stelle muß für Sie erreichbar sein.

Ansonsten zu Ihrer Frage: ALG2 wird am Anfang eines Monats ausgezahlt, Lohn/Gehalt i.d.R. am Ende. Daher steht Ihnen die Leistung bei Arbeitsaufnahme noch einmal zur Verfügung (Zuflussprinzip)…

Hallo,

normalerweise weiß ich, wie der Zuverdienst geregelt ist. Aber ob das bei Dir auch (noch) zutrifft, entzieht sich meiner Kenntnis, da 1.215 Tacken schon eine Menge Holz sind (es interessiert die Behörde nicht, woher das Geld kommt).

Kleiner Trost: Auch Vollverdiener oder Selbstständige können ergänzende Leistungen beantragen und erhalten.

Hier die theoretische Berechnung (ohne Berücksichtigung der bereits bisher bewillten Leistungen):

  • Zuverdienst bis 100 EURO verbleibt bei Dir ohne Kürzungen;

  • Zuverdienst von 100 EURO bis 800 EURO: es verbleiben 20 % bei Dir;

  • Zuverdienst von 800 EURO bis 1.200 EURO (1.500 EURO): es verbleiben 10 % bei Dir;

  • alles darüber streicht die Kasse ein.

In Deinem Fall verbleiben von den 680 EURO:

  • 100 EURO (Grundfreibetrag)
  • 116 EURO (= 20 % aus 580 EURO)
    _________________________________

Summe: 216 EURO

Natürlich kannst Du Dein Einkommen dann ja z.B. durch Fahrkosten mindern, aber Vorsicht: Das Amt erkennt i.d.R. nur 0,10 EURO je gefahrenen Kilometer an.

Falls aus diesem Forum keine weitere Hilfe kommt, schicke ich aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.anti-hartz.de/archiv/index.htm

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1

http://www.alg-ratgeber.de/f16t3898p80756-existenzgr

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03

http://www.foerderland.de/293.0.html

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

Hallo… vielen Dank für die Antwort.

Nun ja. Wenn ich die Berechnungen anderer Helfer zu rate ziehe, die sich auch mit ihren Hinweißen decken,so komme ich doch auf einen Mehrverdienst von 216 € im Monat. Falls ich das richtig sehe existiert doch ein Freibetrag von 100 Euro und darüber hinaus von den restlichen 580€ darf ich nochmals 20% sprich 116 € behalten. Sehe ich das so richtig? Sollte ich durch diese Stelle 216€ mehr in der Tasche haben als jetzt, würde ich schon eher dahin tendieren, dass es sich je nachdem welche Ansprüchen man hat, lohnt.

Vielen Dank für die Hilfe

Sorry da kenne ich mich nicht so aus , habe hier aber
einige nützliche Adressen :
http://www.sozialleistungen.info/

http://www.gegen-hartz.de/

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.anti-hartz.de/archiv/index.htm

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1

http://www.alg-ratgeber.de/f16t3898p80756-existenzgr

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03

http://www.foerderland.de/293.0.html

http://www.hartz-info.de/

Hallo Majo,

wenn du dir etwas hinzu verdienst, wird der Verdienst angerechnet.
Nach meinem Wissensstand sind die ersten 100 Euro anrechnungsfrei, alles was darüber geht, bis zu einer Einkommensgrenze von 800 Euro ist mit 20% anrechnungsfrei.

Das heißt, wenn du 680 Euro verdienst wird alles bis auf 216 Euro angerechnet. Bekommst du jetzt 813 Euro, würdest du mit 680 Euro Einkommen noch 349 Euro ALG II bekommen.

Es ist allerdings möglich, dass du dann einen Anspruch auf Wohngeld und Kindergeldzuschlag hast und unterm Strich besser da stehst.

Übrigens, auch wenn du eine Vollzeitstelle annimmst, der Anspruch auf Ergänzendes ALG II ist abhängig von deinem Einkommen. Verdienst du zuwenig hast du dennoch Anspruch.

Gruß, DC

Hallo majo78,
Hartz 4 Zuverdienst-Neuregelung 2011 findest Du
unter www.haushaltsgeld.net/hartz-4-zuverdienst-neuregelun….
Ich hoffe Du kannst es dann selbt berechnen.

Gruß
Wuddel

Stimmt schon!

Aber für die ca. 216,- sind Sie ca. 80(?) Stunden gebunden (+ Fahrzeit+Vorbereitungen und Erholung).
Weitere Kosten mögen auch bestehen, z.B. Garderobe(?) usw.
Achten Sie auch auf ihre Umzugskosten!

Hallo,
eine genaue Berechnung kann ich leider nicht liefern.
Ich denke das die Mitarbeieter beim ALGII gerne eine persönliche Berechnung durchführen.
Ciao

Hallo majo78,

tut mir leid, aber da kann ich dir keinen Rat geben. Nur soviel, im Bekanntenkreis hab ich es bereits erlebt, dass Aufstocker finanziell sogar schlechter gestellt waren, wie als bloße Hartz IV-Empfänger, da durch die Verrechnung des Hinzuverdienstes mit den Leistungen der ARGE und den nun zusätzlich anfallenden Fahrtkosten, das kleine Plus wieder egalisierten, welches sie mit dem Halbtagsjob erwirtschafteten. Soviel zu dem regelmäßig vorgebrachten Argument, Arbeit müsse sich wieder lohnen!

Grüße aus dem Schwarzwald

Micha

Hallo,

Dein Einkommen wird z.T. angerechnet. Bei google gibt es einen ALG II Rechner. Da siehst Du alles, nur Deine Zahlen eingeben…