Hallo, liebe Gemeinde.
Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) mit den Eheleuten X + Y bekommt Alg II.
Der Mann X hat zwei kleine Lebensversicherungen (LVen), die er auflösen wird. Die Höhe des Rückkaufswertes beträgt zusammen 9.000 + 6.000 = 15.000 Euro.
Keine weiteren Vermögenswerte vorhanden.
Beide haben einen Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr, was dann für das Guthaben der LVen dementsprechend greifen dürfte; also für den Mann X sind es 9.150 (61 Jahre alt) für die Frau 7.800 (52 Jahre alt), also für beide zusammen knapp 17.000 Euro.
- Wird für das Guthaben der LVen NUR der Freibetrag des Ehemannes X berücksichtigt (da es allein seine LVen sind) – womit er über seinem Freibetrag käme –, ODER
- werden die beiden Vermögensfreibeträge der Eheleute addiert (weil eine BG vorliegt), und es werden für die LVen des Mannes beide Freibeträge ZUSAMMEN berücksichtigt?
Vielen Dank im Voraus dafür.