Alg II - bitte lest's euch durch

hallo
also, ich hätte ein paar fragen zu Alg II:

man bekommt doch nach alg I alg II.
bekommt man, wenn man gar nicht gearbeitet hat, gleich alg II?

zu den regelsätzen kommen ja zuschüsse, miete usw. dazu.
wie hoch sind die regelsätze zurzeit?
liege ich richtig in der annahme, dass sie um 5 euro erhöht wurden?
für kinder/erwachsene oder sogar beide?

wäre echt lieb, wenn mir möglichst bald jemand antworten könnte (evtl. auch nur auf eine meiner fragen).
aber bitte gebt sichere infos, ist wichtig!

danke schonmal
lilli

Hallo

Der Frage entsprechend ganz grob umrissen:
ALG1- Anspruch ist vorrangig vor ALG2. Wenn man seinen Bedarf nicht durch eigenes anrechenbares Einkommen (z.B. Kindergeld, ALG1, Unterhalt/svorschuss, Lohn abzgl. Freibeträgen) ) plus Wohngeld plus evtl. Kinderzuschlag decken kann, dann kann man zusätzlich zum ALG1 ergänzendes ALG2 bis zur Bedarfsdeckung beantragen (dieses dann statt Wohgeld / KiZuschlag) . Hat man keinen ALG1- Anspruch und ist mangels Einkommen bedürftig und grundsätzlich ALG2- berechtigt, kann man direkt ALG2 beantragen.

Der Regelsatz beträgt jetzt für Singles/ Alleinerziehende 364 € , für Ehe-/ Partner je 328 € , für Kinder 0-25 Jahre je nach Alter 215- 291 €. Der Gesamtbedarf des Einzelnen setzt sich zusammen aus seinem Regelsatz + seinen eventl. Mehrbedarfen + seinen kopfanteiligen angemessenen Unterkunftskosten. Von diesem Bedarf werden seine anrechenbare Einkommen (ggf. unter Berücksichtigung von Freibeträgen) „abgezogen“… und das Jobcenter gewährt dann an ALG2- Leistungen das , was noch zur Bedarfsdeckung fehlt (Bedürftigkeit und grundsätzlichen ALG2- Anspruch vorausgesetzt).

LG

hallo

danke für deine ausfühlichen infos
die haben mir echt weitergeholfen :smile:

lg
lilli

Hallo,

nicht jeder bekommt ALG 2.

Falls man noch unter 25 Jahren ist und bei den Eltern wohnt, gibt es kein ALG 2!

man bekommt doch nach algI algII.
bekommt man, wenn man gar nicht gearbeitet hat, gleich alg II?

Wenn man nie gearbeitet hat, über 25 Jahre alt ist oder unter 25 Jahre und nicht mehr bei den Eltern wohnt, besteht ein Anspruch, der um evtl. Vermögen aufgerechnet werden könnte.
Dazu liegen hier keine Angaben vor.

zu den regelsätzen kommen ja zuschüsse,

Zuschüsse als solches werden die Leistungen nicht bezeichnet, ALG-2
beinhaltet derzeit: für singles derzeit 364 €.
Miete, nur angemessen, und dies bedeutet für einen Single eine Wohnung, die nicht größer als unhöflich 45 qm ist und, je nach Bundesland, mit ca. 350 € bezahlt wird. Also für einen Single ca. 720 €.
Genauer kann es nicht gesagt werden, weil die Miete ja nicht in Höhe der tatsächlichen Miete bezahlt wird, sondern nur, was die Arge für angemessen hält, und hier dann noch die Mietsätze des Landkreises gelten.

Bei den ca. 720 € ist natürlich die Krankenversicherung bereits inbegriffen; weitere Zuschüsse gibt es nicht. (Wohngeld gibt es hier nicht.)
Wenn man jetzt mit jemanden zusammenlebt und diese Person ein eigenes Einkommen hat, wird das Einkommen dieser Person angerechnet.

wie hoch sind die regelsätze zurzeit?

wie oben, Single jetzt 364 €

Falls noch Fragen, einfach nochmal posten.
schönen Abend noch.

Hi,

streich dies:

die nicht größer als 45 qm ist

dann ist es fast perfekt!:wink:
Nicht die m² entscheiden!

VG René