ALG II: Eigene Abmeldug, muss die gesamte Hilfe für den Monat zurück gezahlt werden?

Wegen Auslandsaufenthalt haben wir ALG II zur Mitte des Monats gekündigt. Jetzt nach Rückkehr (mehrere Monate später) soll alles, auch Miete und Beiträge zur KK, zurück bezahlt werden. OK., da wir mehr als 6 Wo. weg waren ist das schon klar - aber die Miete und die KK-Beiträge? Es geht um eine Überzahlung von 2 Wochen! Mein Widerspruch wurde als unbegründet verworfen, ich meinte, wir haben uns rechtzeitig abgemeldet und die Überzahlung nicht mutwillig verursacht.

Warst du zur Zeit des Auslandaufenthaltes nicht mehr hilfebedürftig?

wovon hast du denn die Miete zu Hause bezahlt, als du im Ausland warst?

aber
die Miete und die KK-Beiträge?

Für Zeiten ohne Anspruch besteht auch kein Anspruch auf KdU und KK

Mein Widerspruch wurde als unbegründet verworfen,

Ist nachvollziehbar

ich meinte, wir haben uns rechtzeitig abgemeldet und die
Überzahlung nicht mutwillig verursacht.

Das ist belanglos.

auch ohne Gruß

ich meinte, wir haben uns rechtzeitig abgemeldet und die Überzahlung nicht mutwillig verursacht.

Das ist belanglos.

Ist es nicht.

Wegen Auslandsaufenthalt haben wir ALG II zur Mitte des Monats gekündigt.

D. h. ihr habt dem Jobcenter mitgeteilt, dass sie ab jetzt nichts mehr zahlen sollen?

Jetzt nach Rückkehr (mehrere Monate später) soll alles, auch Miete und Beiträge zur KK, zurück bezahlt werden.

Sie haben aber trotzdem bezahlt, sowohl Miete als auch Beiträge zur KK wie auch den Lebensunterhalt?

OK., da wir mehr als 6 Wo. weg waren ist das schon klar -

Wieso ist das schon klar? Ich denke, ihr habt Alg II gekündigt?
Habt ihr oder habt ihr nicht?

Die Wohnung habt ihr ja anscheinend nicht gekündigt. Was habt ihr euch gedacht, wer in der Zwischenzeit die Miete zahlt?

Es geht um eine Überzahlung von 2 Wochen!

Wieso geht es um eine Überzahlung von 2 Wochen? Ich denke, ihr wart 6 Wochen weg?

Wenn ihr nicht gekündigt, sondern nur euren Auslandsaufenthalt angekündigt habt: Urlaub und längere Ortsabwesenheit muss genehmigt werden. Entfernt man sich ohne Genehmigung, so gibt es vermutlich keinen Anspruch mehr, da man die Bedingungen nicht erfüllt oder die Vereinbarung nicht einhält. Und dann gibt es wohl ab dem 1. Tag, an dem man die Bedingungen nicht mehr erfüllt, keinen Anspruch mehr.

Wenn ein Urlaub von 4 Wochen genehmigt war, dann verstehe ich das allerdings auch nicht.