AlG II - Eltern als Vermieter möglich?

Hallo liebe Forummitglieder,

meinem Vater gehört ein alter Bauernhof, den er nicht bewohnt aber vermietet. Die jetzigen Mieter ziehen aus. Da ich dort hinziehen möchte, frage ich mich, ob das Amt meine Miete als AGL II-Empfänger auch für diesen Fall bezahlt.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Familienbereicherung auf Staatskosten
Hallo,

Hängt natürlich ab, mit wieviel Personen du dort einziehst und wieviel Quadratmeter das Haus hat. Als Einzelperson dürfte so irgendwo um die 50 Qm Schluß sein, wenn nicht noch weniger. Natürlich hängt das Ganze dann auch noch von der Miete ab, Alles halt eine Frage des Preises.

Gruß
Sticky

hallo Sticky

siehst du das als Familienbereicherung?? Wenn jemnd anderes die Miete einkassiert, bereichert der sich doch auch? Oder etwa nicht… Erklär das mal bitte…
Ich glaube nicht, dass im SGB12 Familienangehörige als Vermieter ausgeschlossen sind, wohlgemerkt alles im rechtlich zulässigen Rahmen…

LG
Mikesch

Ach so, damit sich niemand auf Staatskosten an der Miete für HIV Empfängern bereichern kann, sollte man denen wohl einen Platz unter der Brücke zuweisen, wäre dann die konsequente Umsetzung deiner Gedankengänge…

Moin,
bitte sachlich bleiben.
Artikel und folgende stehen zur Löschung an.
Gruß
Dirk m. MOD

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]