Alg II - Eltern unterstützen - absetzbar?

Hallo,

es geht hier um den Fall, dass die Eltern Alg II beziehen und ein Kind (verdient selbst nicht so viel, will aber seinen Eltern helfen) ihnen Geld gibt.

  1. Würde dann jeder Euro auf das Alg II angerechnet, oder gelten da die gleichen Bestimmungen wie bei Arbeit (100€ frei usw.), oder gibt es da eine ganz andere Regelung?

  2. Unterstützung Angehöriger kann man ja absetzen; das würde ja aber nur Sinn machen, wenn nicht jeder Euro auf das Alg II angerechnet werden würde.
    Würde das also in solch einem Fall gehen?

Ich danke vielmals und möchte betonen, dass es hier wirklich um eine Familie geht, der es sehr schlecht geht, und nicht darum, dass reiche Menschen Steuerspartricks anwenden wollen.

Vielmals Danke!

Hallo,

es geht hier um den Fall, dass die Eltern Alg II beziehen und ein Kind (verdient selbst nicht so viel, will aber seinen Eltern helfen) ihnen Geld gibt.

  1. Würde dann jeder Euro auf das Alg II angerechnet, oder gelten da die gleichen Bestimmungen wie bei Arbeit (100€ frei usw.), oder gibt es da eine ganz andere Regelung?

Ist es Arbeit? Nein, also volle Anrechnung.

  1. Unterstützung Angehöriger kann man ja absetzen;

Nicht unbedingt.

das würde ja aber nur Sinn machen, wenn nicht jeder Euro auf das Alg II angerechnet werden würde.

Wird es aber. Und wenn das Kind selbst nur wenig verdient, ergibt sich da auch steuerlich, wenn überhaupt, kaum ein Effekt.

Grüße

Hallo,

es geht hier um den Fall, dass die Eltern Alg II beziehen und
ein Kind (verdient selbst nicht so viel, will aber seinen
Eltern helfen) ihnen Geld gibt.

Das ist lobenswert. Warum können die Eltern nicht arbeiten gehen?

  1. Würde dann jeder Euro auf das Alg II angerechnet, oder
    gelten da die gleichen Bestimmungen wie bei Arbeit (100€ frei
    usw.), oder gibt es da eine ganz andere Regelung?

Es wird angerechnet. Es wird allerhöchtens mit 30 € Pauschale bereinigt. Wenn es Erwerbseinkommen, also wenn man arbeiten geht, dann gibt es mehr Freibeträge (siehe § 30 SGB II).

  1. Unterstützung Angehöriger kann man ja absetzen; das würde
    ja aber nur Sinn machen, wenn nicht jeder Euro auf das Alg II
    angerechnet werden würde.

Es wäre gegenüber anderen Leuten, die Hartz IV beziehen, ungerecht und würde sie deutlich benachteiligen, nur weil sie kein Einkommen haben.

Würde das also in solch einem Fall gehen?

Na wenn das gehen würde und gesetzlich machbar, würden sich von heut auf morgen viele plötzlich finanziell unterstützen.

Ich danke vielmals und möchte betonen, dass es hier wirklich
um eine Familie geht, der es sehr schlecht geht, und nicht
darum, dass reiche Menschen Steuerspartricks anwenden wollen.

Geht es nun um Familienangehörige oder fremde Personen? Zunächst würde ich mir die Frage stellen, ob ich mir das finanziell leisten kann. Das scheint beiDir offenbar der Fall zu sein. Aber dann würde ich mir, im Rahmen der Nächstenliebe, nicht ernsthaft die Frage stellen, ob ich das beim Finanzamt als Werbungskosten absetzen kann. Das wäre mir zu peinlich.

Vielmals Danke!

Keine Ursache!

Wird es aber. Und wenn das Kind selbst nur wenig verdient,
ergibt sich da auch steuerlich, wenn überhaupt, kaum ein
Effekt.

Okay schade. Also mindestens 15% zurück fände ich aber nicht „kaum ein Effekt“.

Danke für die Antwort.

Das ist lobenswert. Warum können die Eltern nicht arbeiten
gehen?

Wieso interessiert dich das? Also gut: die Eltern sind schwer körperlich angeschlagen, schon seit Jahren. Vom Amtsarzt bestätigt. Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft, wird ja aber wohl auch nicht mehr als H4 werden.

Es wird angerechnet. Es wird allerhöchtens mit 30 € Pauschale
bereinigt. Wenn es Erwerbseinkommen, also wenn man arbeiten
geht, dann gibt es mehr Freibeträge (siehe § 30 SGB II).

Aha, naja immerhin 30€. Vielen Dank für den Hinweis.

Es wäre gegenüber anderen Leuten, die Hartz IV beziehen,
ungerecht und würde sie deutlich benachteiligen, nur weil sie
kein Einkommen haben.

So gesehen ist die ganze Idee von H4 ungerecht für Leute, die jeden Tag arbeiten gehen und manchmal nur knapp über H4-Niveau verdienen, aber die ganzen Vergünstigungen nicht bekommen und damit im Endeffekt sogar schlechter darstehen.

Na wenn das gehen würde und gesetzlich machbar, würden sich
von heut auf morgen viele plötzlich finanziell unterstützen.

Und warum nicht? Das geht ja auch nur bis zu einer gewissen Grenze, also so viel Missbrauchpotenzial würde ich da nicht sehen.

Geht es nun um Familienangehörige oder fremde Personen?
Zunächst würde ich mir die Frage stellen, ob ich mir das
finanziell leisten kann. Das scheint beiDir offenbar der Fall
zu sein. Aber dann würde ich mir, im Rahmen der Nächstenliebe,
nicht ernsthaft die Frage stellen, ob ich das beim Finanzamt
als Werbungskosten absetzen kann. Das wäre mir zu peinlich.

Eltern wie gesagt.
Und die Rechnung ist doch einfach: 1000€ im Jahr wären zu viel, 1000€ die man absetzen kann vielleicht noch machbar.
Und es ist doch schön, wenn es dir so gut geht, dass du noch über sowas wie peinlich nachdenken kannst. Wenn man nicht mal mehr Geld hat, um sich Fleisch leisten zu können, ist man da nicht mehr so „empfindlich“, weißt du?

Hallo,

es geht hier um den Fall, dass die Eltern Alg II beziehen und
ein Kind (verdient selbst nicht so viel, will aber seinen
Eltern helfen) ihnen Geld gibt.

Die Eltern müssen jegliche Art von Einkommen angeben, ob aus Arbeit, Unterstützung der Familie oder aus Schenkung.

Es gibt da keinen Freibetrg bei ALG II.

Falls die Eltern krank sind, haben diese einen ggf. einen „erhöhten Bedarf“.

Unterstützung an Eltern könnte schon steuerrechtlich „anerkannt“ werden, jedoch nicht dadurch, dass ich meinen Eltern Geld zum leben gebe. Hier ginge es eher um „Ausgaben“ für „bedürftige Familienangehörige“, wobei Hartz IV da nicht dazu gehört.

  1. Würde dann jeder Euro auf das Alg II angerechnet, oder
    gelten da die gleichen Bestimmungen wie bei Arbeit (100€ frei
    usw.), oder gibt es da eine ganz andere Regelung?

  2. Unterstützung Angehöriger kann man ja absetzen; das würde
    ja aber nur Sinn machen, wenn nicht jeder Euro auf das Alg II
    angerechnet werden würde.

Würde das also in solch einem Fall gehen?

Nein, jeglich Zahlung an ALG II ist anzurechnen, sofern nicht aus Erwerbstätigkeit; Ausnahme: Aufwandsentschädigung in Form von 2-€Job; diese werden generell nicht als Einkommen angerechnet.Aber da Rentenanträge laufen, ist das sowieso nicht machbar.

Ich danke vielmals und möchte betonen, dass es hier wirklich
um eine Familie geht, der es sehr schlecht geht, und nicht
darum, dass reiche Menschen Steuerspartricks anwenden wollen.

Wenn das Kind selber nicht viel verdient, was ja relativ ist, so ist ein "bescheidenes Einkommen bis zu 8.004 € sowieso steuerfrei; lediglich die Sozialleistungen fallen bis zu diesem Betrag an.

Vielmals Danke!

Hallo

Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft, wird ja aber wohl auch nicht mehr als H4 werden.

Aber dann wären sie wenigstens weg von H4. Sie könnten Wohngeld beantragen und könnten Geldgeschenke annehmen, allerdings auch keine regelmäßig zufließenden Zuwendungen. Das wäre auch da *Einkommen*.

Aha, naja immerhin 30€. Vielen Dank für den Hinweis.

Ich glaub, das sind aber eher 30 € im Jahr, nicht im Monat. Bitte erst richtig erkundigen.

So gesehen ist die ganze Idee von H4 ungerecht für Leute, die jeden Tag arbeiten gehen und manchmal nur knapp über H4-Niveau verdienen, aber die ganzen Vergünstigungen nicht bekommen und damit im Endeffekt sogar schlechter darstehen.

Wenn jemand knapp über H4-Niveau verdient, müsste er aufstockend H4 kriegen können, da ja nicht das ganze Arbeitseinkommen als Einkommen angerechnet wird.

Ansonsten frage ich mich: Welche Vergünstigungen?

Und die Rechnung ist doch einfach: 1000€ im Jahr wären zu viel, 1000€ die man absetzen kann vielleicht noch machbar.

Man kann sie nicht absetzen, und die Eltern haben nichts davon.
Entweder man macht es wie damals die CDU (schwarze Koffer) oder man lässt es.

Viele Grüße
Viele Grüße

Aber dann wären sie wenigstens weg von H4. Sie könnten
Wohngeld beantragen und könnten Geldgeschenke annehmen,
allerdings auch keine regelmäßig zufließenden Zuwendungen. Das
wäre auch da *Einkommen*.

Ach so, dann wäre Wohngeld zuständig und nicht mehr H4, ja? Das wäre natürlich schon mal ein Vorteil…

Ich glaub, das sind aber eher 30 € im Jahr, nicht im Monat.
Bitte erst richtig erkundigen.

Werde ich machen, danke.

Wenn jemand knapp über H4-Niveau verdient, müsste er
aufstockend H4 kriegen können, da ja nicht das ganze
Arbeitseinkommen als Einkommen angerechnet wird.

Ich wollte jetzt gar nicht darüber diskutieren, ob die ganze Sache so wie sie ist optimal ist oder nicht, ich hatte nur reagiert auf den Vorwurf von tisch66.

Ansonsten frage ich mich: Welche Vergünstigungen?

Keine GEZ, vergünstigte Eintritte/Fahrkarten, Zuschuss zu Klassenfahrten etc. pp.
Aber wie gesagt, das will ich gar nicht diskutieren, denn eine bessere Lösung als unser aktuelles System kenne ich leider auch nicht.

Man kann sie nicht absetzen, und die Eltern haben nichts
davon.

Moment, natürlich kann man Unterstützung von Verwandten absetzen?
Dass es nichts bringt wenn fast alles auf H4 angerechnet wird, ist ja noch eine andere Sache.

Entweder man macht es wie damals die CDU (schwarze Koffer)
oder man lässt es.

Tja, ganz lassen wird nicht gehen, also…

Gruß

Hallo

Ach so, dann wäre Wohngeld zuständig und nicht mehr H4, ja?

Zuständig ist *das Wohngeld* nur, wenn man es beantragt :smile:
Wenn die Rente aber in etwa so hoch ist wie Alg II, dann würde ich das eher machen als ergänzend Alg II bzw. Grundsicherung im Alter beantragen. Wohngeld ist verglichen mit Hartz4 die reine Erholung.

Moment, natürlich kann man Unterstützung von Verwandten absetzen?

Man kann Unterhalt absetzen, wenn man unterhaltspflichtig ist. Sonst nicht, so viel ich weiß. Sonst würden doch große Familien mit richtigem Familienzusammenhalt auch gar keine Steuern mehr zahlen, sondern nur die Gelder hin- und herschieben.

Du kannst ja die Frage nach der Absetzbarkeit mal im Steuerbrett stellen, da gibt es sicher mehrere Leute, die das ganz genau wissen.

Viele Grüße

Hinweis
Hi,

Ansonsten frage ich mich: Welche Vergünstigungen?

Keine GEZ,

Vorsicht! Wenn die Erwerbsminderungsrente weniger als die Grundsicherung ausmacht, müssen GEZ-Gebühren bezahlt werden! Das ist ein Paradoxon, das mich grad in die Knie gezwungen hat. D.h. man müsste, um die GEZ nicht bezahlen zu müssen, auf jeden Fall Grundsicherung beantragen. Tut man dies jedoch, entgeht einem die Möglichkeit, monatlich € 400 ohne jegliche Abzüge dazu verdienen zu können.

Verstehe das, wer will. Ich kapiers immer noch nicht. Es ist aber so.

Gruß,
Anja

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Hallo,

Wird es aber. Und wenn das Kind selbst nur wenig verdient, ergibt sich da auch steuerlich, wenn überhaupt, kaum ein Effekt.

Okay schade. Also mindestens 15% zurück fände ich aber nicht „kaum ein Effekt“.

Die Frage ist ja dann noch 15% wovon. Also reden wir mal von absoluten Beträgen und vergessen, dass bei den Eltern von dieser Unterstützung auch nur sehr wenig sieht.
Grüße

Das ist lobenswert. Warum können die Eltern nicht arbeiten
gehen?

Wieso interessiert dich das? Also gut: die Eltern sind schwer
körperlich angeschlagen, schon seit Jahren. Vom Amtsarzt
bestätigt. Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft, wird ja
aber wohl auch nicht mehr als H4 werden.

Die Frage ist, wovon haben die Eltern vor Antragstellung gelebt, wenn es offenbar schon jetzt nicht zum leben reicht. Antrag auf Grundsicherung oder Wohngeld? Wie waren sie bisher krankenversichert?

Es wird angerechnet. Es wird allerhöchtens mit 30 € Pauschale
bereinigt. Wenn es Erwerbseinkommen, also wenn man arbeiten
geht, dann gibt es mehr Freibeträge (siehe § 30 SGB II).

Aha, naja immerhin 30€. Vielen Dank für den Hinweis.

30 EUR monatlich - wenn sie gewährt werden sollte.

Es wäre gegenüber anderen Leuten, die Hartz IV beziehen,
ungerecht und würde sie deutlich benachteiligen, nur weil sie
kein Einkommen haben.

So gesehen ist die ganze Idee von H4 ungerecht für Leute, die
jeden Tag arbeiten gehen und manchmal nur knapp über H4-Niveau
verdienen, aber die ganzen Vergünstigungen nicht bekommen und
damit im Endeffekt sogar schlechter darstehen.

Tut mir Leid, das Gesetz habe ich nicht gemacht. Die Frage ist doch die: Wenn jemand aufgrund seines geringen Einkommens Anspruch auf Sozialleistungen hat (wenn auch nur ergänzend), dann hat das Recht, einen Antrag zu stellen.

Na wenn das gehen würde und gesetzlich machbar, würden sich
von heut auf morgen viele plötzlich finanziell unterstützen.

Und warum nicht? Das geht ja auch nur bis zu einer gewissen
Grenze, also so viel Missbrauchpotenzial würde ich da nicht
sehen.

Interessante Sichtweise.

Geht es nun um Familienangehörige oder fremde Personen?
Zunächst würde ich mir die Frage stellen, ob ich mir das
finanziell leisten kann. Das scheint beiDir offenbar der Fall
zu sein. Aber dann würde ich mir, im Rahmen der Nächstenliebe,
nicht ernsthaft die Frage stellen, ob ich das beim Finanzamt
als Werbungskosten absetzen kann. Das wäre mir zu peinlich.

Eltern wie gesagt.

Und die Rechnung ist doch einfach: 1000€ im Jahr wären zu
viel, 1000€ die man absetzen kann vielleicht noch machbar.

Falsch. Etwaige Leistungen an die Eltern wird das Finanzamt als „Absetzung“ nicht anerkennen. Warum auch? Es handelt sich nicht um gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt zwischen Eltern und Kind, der steuerlich gesehen abzugsfähig wäre.

Und es ist doch schön, wenn es dir so gut geht, dass du noch
über sowas wie peinlich nachdenken kannst. Wenn man nicht mal
mehr Geld hat, um sich Fleisch leisten zu können, ist man da
nicht mehr so „empfindlich“, weißt du?

Meine finanziellen Verhältnisse erlauben es mir nicht, meine Eltern dauerhaft zu unterstützen; weiß Gott nicht. Aber wenn ich es finanziell könnte, würde ich es meinen Eltern zuliebe tun und die Beträge nicht von der Steuer „absetzen“. Und wie gesagt, den Eltern steht es frei, Anträge bei den Behörden zu stellen und sich den Anspruch hochrechnen zu lassen.