Hallo!
Folgende Situation: Ein Alg-II-Empfänger geht eine Beziehung mit einer selbstständigen Person ein; die beiden bilden eine Einstehens- bzw. Bedarfsgemeinschaft (BG). Dadurch muss nun der selbstständige Partner der ARGE gegeüber sein Einkommen offenlegen.
Die Firma muss nur alle drei Monate eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen (d.h., das macht das eingeschaltete Steuerbüro). Letzteres erstellt dann auch immer gleich einen betriebswirtschaftlichen Kurzbericht, quasi als Einkommensnachweis der Firma.
Nun meine Fragen:
In welchem Turnus muss der selbstständige Partner der BG nun sein Einkommen der ARGE gegenüber nachweisen? Auch nur anhand dieser vierteljährlichen Zusammenfassung durch das Steuerbüro dem Finanzamt gegenüber? Oder gar monatlich?
Wenn Letzteres: Wer zahlt die zusätzlichen Kosten, die dem Selbstständigen dadurch entstehen?