ALG II-Empfänger wie krankenversichert

Liebe/-r Experte/-in,wenn ein Student, seither privat versichert war und nun sich dem Jobcenter für Arbeit zur Verfügung stellt, also Arbeitsstelle suchend, muss bzw. kann er zur GKV (AOK, Ersatzkasse etc.) wechseln oder muss er weiterhin privat versichert bleiben mit demselben Tarif bzw. niedrigeren, d.h. „GKV-Tarif“. Ändert sich dies, wenn er ein soz.verspfl. Job hat? Danke!
Gruß winfried

Hallo Winfried,

diese Frage kann ich leider nicht beantworten, da die KV von der Arge und somit vom Fallmanager bestimmt wird. Offiziell heißt es, dass Sie in der privaten bleiben müssen - unter der Voraussetzung, dass die höchstens genauso teuer ist wie die AOK.

Am besten fragen Sie Ihren Fallmanager.

Ja, wenn des Job sv-pflichtig (mehr als 18 Wochenstunden) ist, dann ja.

Viel Erfolg.

Das ist leider eine der kompliziertesten Fragen, die sich aus dem SGB II stellen. Wer bisher nur privat versichert war, kann leider nicht in die gesetzlichen Kassen wechseln. Die private Versicherung ist nach dem „Versicherungsaufsichtsgesetz“ verpflichtet, nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Jobcenters den privat Versicherten zum „halben Basistarif“ weiter zu versichern. Hierfür gewährt das Jobcenter dann einen gesetzlich festgelegten Zuschuss. Es kann aber sein, je älter man ist, dass dieser zur Deckung der Kosten nicht ausreicht. Hier besteht eine Gesetzeslücke, die bisher nicht geschlossen wurde. ich offe, dass für Sie der o.g Zuschuss ausreicht. Sollte dies nicht der Fall sein, darf die private Versicherung bei hierdurch entstehenden Rückständen aber den Vertrag nicht kündigen, sondern ist weiterhin verpflichtet, für lebenserhaltende und schmerzbeseitigende Maßnahmen aufzukommen.

Hallo Claudia Tharun,
vielen Dank für die Hilfe und dessen Hinweise und Erklärungen! Inzwischen gibt es einen Gerichtsurteil, dass die HartzIV-Stelle den vollen KV-Beitrag leisten muss (fraglich ist nur für welchen Tarif, vermutlich den Basistarif).
Gilt dies allerdings auch, wenn ein soz.verspfl. Beschäftigung erfolgt, oder ist da dann in die gesetzliche KV ein Muß oder weiterhin privat kv-versichert?
Gruß
winfried

Hallo Uwe Lamprecht, danke für die Hilfe und die Hinweise. Werde dies entsprechend handeln lassen betr. ARGE.
Gruß winfried

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) können aktive, also immatrikulierte, Studenten an einer staatlichen Hochschule oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung nicht erhalten. Allenfalls können Sie einen Mietzuschuss beim Jobcenter oder Wohngeldamt erhalten. Den Lebensunterhalt und die Krankenversicherung sind vom BAföG zu bestreiten.
Sind Sie beurlaubt oder nicht mehr immatrikuliert, dann können Sie Arbeitslosengeld II beantragen.
Sie müssen, so lange Sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, nicht zwangsläufig zur GKV wechseln. Das Jobcenter zahlt , sofern Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, auf Antrag einen Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in maximaler Höhe der gesetzlichen Krankenkasse. Es gibt jedoch aktuell ein Urteil des Bundessozialgerichts, dass das Jobcenter die Kosten für eine Basisabsicherung voll bezahlen muss.
Die privaten Krankenversicherer sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen einen Basistarif (ähnlich der GKV) anzubieten, wenn Sie die den Beitragssatz nicht mehr zahlen können.
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige, also über 400,01 € brutto annehmen, teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber meiner Meinung nah die Sozialabgaben jeweils zur Hälfte. Ihre Krankenkasse berät Sie.

Hallo Winfried,

ich glaube das ist mehr eine Frage der gesetzlichen Krankenversicherung, als von Harz IV. Ich denke aber mal, dass ein Wechsel möglich ist, sofern die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist. Bei einem so genannten 400,00 Eurojob vermute ich mal eher nicht.

Gruß Nele

Hallo „tisch“, vielen Dank für die ausführlichen und verständlichen Erklärungen und Hilfe bezüglich der weiteren Vorgehensweise des Betroffenen!
Schönes Wochenende und viele Grüße
winfried

Hallo Nele, vielen Dank für die Hilfe und die Hinweise! Damit komme ich schon weiter mit dem Problem und kann den Betroffenen entsprechend hinweisen.
Schönes Wochenende und viele Grüße
winfried

soweit mir bekannt ist, gibt es noch kein bundesweit gültiges Urteil. Verschieden Sozial- oder Landessoialgerichte entscheiden da unterschiedlich. Da hängts dann davon ab, wie das für den eigenen Wohnsitz zuständige Gericht entscheidet.
Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung löst - wie der Name sagt- eine Versicherungspflicht aus, man wird also gesetzlich krankenversichert.

Hallo Claudia Tharun, nochmals vielen Dank für den Hinweis und Hilfe! Mal abwarten, wie die Ämter darauf eingehen und dann entsprechend handeln für den Betroffenen.
Schönen Sonntag und viele Grüße
winfried

Er kann nicht mehr Student sein, sonst hat er keinen Anspruch auf ALG II. Ist er nicht Bafög Berechtigt kann er im Regelfall nicht studieren, sondern muss arbeiten um AlgII Leistungen zu empfangen und damit ist er eben auch kein Student mehr. War er noch niemals krankenversichert muss er sich jetzt bei einer gesetzlichen Krankenbversicherung angemelden und dies dem Jobcenter mitteilen. Eine private wird vom Jobcenter nicht bedient.

Gruß Gwenhyfar

Hallo Gwenhyfar! Danke für die Hilfe und den Hinweis auf die Krankenversicherungssache!
Schönen Tag und viele Grüße
winfried

Nomalerweise kannst DU die Krankenversicherung frei wählen.

Gruß,
Rainer