ALG II - Erwerbsunfähig - Folgen?

Hallo zusammen,

angenommen jemand erhält ALG II.
Nun wird dieser zum ärztlichen Dienst geschickt.
Dieser Arzt stellt fest, dass dieser Mensch erwerbsunfähig ist.

  1. Welche finanziellen Folgen hat das?
  2. Kann der (dauerhaft) „Erwerbsunfähige“ gegen diese Feststellung vorgehen und wenn ja, wie?
  3. Darf er sich trotzdem bewerben und bei Erfolg arbeiten gehen?
  4. Gälte diese ärztliche Feststellung auch als Beleg in fachfremde Gerichtsverfahren (z.B. Unterhalt)?

Gruß
Bori

angenommen jemand erhält ALG II.
Nun wird dieser zum ärztlichen Dienst geschickt.
Dieser Arzt stellt fest, dass dieser Mensch erwerbsunfähig
ist.

  1. Welche finanziellen Folgen hat das?

Er wird vom Arbeitsamt aufgefordert werden, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (z.B. über das örtliche Versicherungsamt) einzureichen. Das kann ein paar Monate dauern.
Das Versicherungsamt stellt auf Wunsch üblicherweise auch gleich einen entsprechenden Antrag auf Schwerbehinderung für dich.

Wird der Antrag auf Erwerbsminderungsrente bewilligt, und ist niedriger als der letzte ALG-2 Satz, kann er zusätzlich Sozialhilfe/Grundsicherung beantragen.
Die ALG-2 und Sozialhilfesätze sind nahezu identisch.
Es gibt also keinen finanziellen Nachteil.

  1. Kann der (dauerhaft) „Erwerbsunfähige“ gegen diese
    Feststellung vorgehen und wenn ja, wie?

Einspruch einlegen beim Arbeitsamt

  1. Darf er sich trotzdem bewerben und bei Erfolg arbeiten
    gehen?

Ja. Bei erfolgreicher Bewerbung ist dies auch ein gutes Argument für den Widerspruch gegen den Arbeitsamt-Bescheid.
Nach erreichen gewisser Hinzuverdienstgrenzen werden erst die Sozialhilfe, dann die Erwerbsminderungsrente ensprechend gekürzt/gestrichen.

  1. Gälte diese ärztliche Feststellung auch als Beleg in
    fachfremde Gerichtsverfahren (z.B. Unterhalt)?

keine Ahnung. Aber ein Indiz oder Beleg ist es allemal.

Gruß
Bori

Hallo,

Dieser Arzt stellt fest, dass dieser Mensch erwerbsunfähig
ist.

  1. Welche finanziellen Folgen hat das?

Er wird vom Arbeitsamt aufgefordert werden,

falsch

  1. Arbeitsämter gibt es seit über 5 Jahren nicht mehr
  2. Bei Alg II sind die Jobcenter zuständig
  1. Kann der (dauerhaft) „Erwerbsunfähige“ gegen diese
    Feststellung vorgehen und wenn ja, wie?

Einspruch einlegen beim Arbeitsamt

Falsch

  1. s.o. 1. u. 2.
  2. Einsprüche legt man z.B. beim Finanzamt ein. Im Sozialrecht heißt dies Widerspruch.
  3. Widerspruch kann man nur gegen einen Bescheid einlegen, in dem diese Möglichkeit explizit geschrieben steht. Die Feststellung des Amtsarztes ist kein Bescheid, sondern lediglich ein amtsinterner Vorgang, der an die sachbearbeitende Stelle geht.
  1. Darf er sich trotzdem bewerben und bei Erfolg arbeiten
    gehen?

Ja.

Richtig. Jeder Mensch hat das Recht, seine Gesundheit zu riskieren.

  1. Gälte diese ärztliche Feststellung auch als Beleg in
    fachfremde Gerichtsverfahren (z.B. Unterhalt)?

Nein, s.o.

keine Ahnung. Aber ein Indiz oder Beleg ist es allemal.

Mit Mutmaßungen kann niemand etwas anfangen.

Gruß
Otto

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Hallo,

  1. Welche finanziellen Folgen hat das?

Er wird vom Arbeitsamt aufgefordert werden, einen Antrag auf
Erwerbsminderungsrente (z.B. über das örtliche
Versicherungsamt) einzureichen.

Die AA darf keinen Leistungsempfänger zwingen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.
Sie kann lediglich gem. § 125 Abs. 2 SGB III verlangen, daß der ALG II-Empfänger einen Reha-Antrag innerhalb eines Monats stellt. Die Rentenversicherung kann dann den Reha-Antrag ggfs. in einen Rentenantrag „umdeuten“, wenn sie die Erwerbsminderung genauso beurteilt.

Das Versicherungsamt stellt auf Wunsch üblicherweise auch
gleich einen entsprechenden Antrag auf Schwerbehinderung für
dich.

Das ist kompletter Unsinn. Das darf der Rentenversicherungsträger gar nicht !

Wird der Antrag auf Erwerbsminderungsrente bewilligt, und ist
niedriger als der letzte ALG-2 Satz, kann er zusätzlich
Sozialhilfe/Grundsicherung beantragen.
Die ALG-2 und Sozialhilfesätze sind nahezu identisch.
Es gibt also keinen finanziellen Nachteil.

  1. Kann der (dauerhaft) „Erwerbsunfähige“ gegen diese
    Feststellung vorgehen und wenn ja, wie?

Einspruch einlegen beim Arbeitsamt

Noch mehr Unsinn. Gegen die bloße Feststellung des medizinischen Dienstes der AA kann und muß der Leistungsempfänger gar nix tun. Erst eine Aufforderung zur Reha-Antragstellung ist ein Bescheid, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann.

  1. Darf er sich trotzdem bewerben und bei Erfolg arbeiten
    gehen?

Ja. Bei erfolgreicher Bewerbung ist dies auch ein gutes
Argument für den Widerspruch gegen den Arbeitsamt-Bescheid.
Nach erreichen gewisser Hinzuverdienstgrenzen werden erst die
Sozialhilfe, dann die Erwerbsminderungsrente ensprechend
gekürzt/gestrichen.

  1. Gälte diese ärztliche Feststellung auch als Beleg in
    fachfremde Gerichtsverfahren (z.B. Unterhalt)?

keine Ahnung. Aber ein Indiz oder Beleg ist es allemal.

Andere Gerichte sind an die Feststellung der AA nicht gebunden. Sie können frei entscheiden, ob sie diese verwenden oder eigene Feststellungen treffen.

Gruß
Bori

&Tschüß
Wolfgang

1 Like

Renten wegen Erwerbsunfähigkeit sind gegenüber dem ALG II vorrangig. Daher wir das Jobcenter die betreffende Person auffordern, einen Rentenantrag zu stellen. Sollte dies nicht erfolgen, kann wohl das Jobcenter ersatzweise diesen Antrag von sich aus stellen.

Finanzielle Folgen hängen davon ab, ob die eventuell festgestellte Erwerbsunfähigkeit dauerhaft oder befristet ist. Gleichzeitig dürfte von Interesse sein, ob der Betreffende in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

Dauerhaft Erwerbsunfähige erhalten Grundsicherung vom Sozialamt. Diese Leistungen sind ähnlich hoch wie das ALG II. Sollte eine Arbeit aufgenommen werden, wird der Rententräger u.U. die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit in Frage stellen. Man darf aber soweit ich weiss in gewissem Umfang zuverdienen ohne den Status zu verlieren. Das könnte vielleicht auf dem Rentenbescheid stehen.?