Wer weiß das?
2010 Alg-II-Bezug inkl. Kosten der Unterkunft (KdU)
2011: sozialversicherungspflichtig beschäftigt
2012: dauerhaft arbeitsunfähig mit Krankengeld (KRG)
Jetzt (2012) kommt die Betriebskosten-Endabrechnung für 2010. Die monatlichen Abschläge waren 2010 zu gering; jetzt Nachforderung.
Frage:
Hat diese Nachforderung das JobCenter zu bezahlen, weil es 2010 für die KdU zuständig war?
Danke für Info.
JohBa