Alg II, Forderung Betriebskostennachzahlung

Wer weiß das?

2010 Alg-II-Bezug inkl. Kosten der Unterkunft (KdU)
2011: sozialversicherungspflichtig beschäftigt
2012: dauerhaft arbeitsunfähig mit Krankengeld (KRG)
Jetzt (2012) kommt die Betriebskosten-Endabrechnung für 2010. Die monatlichen Abschläge waren 2010 zu gering; jetzt Nachforderung.

Frage:
Hat diese Nachforderung das JobCenter zu bezahlen, weil es 2010 für die KdU zuständig war?

Danke für Info.

JohBa

Hallo,

2010 Alg-II-Bezug inkl. Kosten der Unterkunft (KdU)
2011: sozialversicherungspflichtig beschäftigt
2012: dauerhaft arbeitsunfähig mit Krankengeld (KRG)
Jetzt (2012) kommt die Betriebskosten-Endabrechnung für 2010.
Die monatlichen Abschläge waren 2010 zu gering; jetzt Nachforderung.
Frage:
Hat diese Nachforderung das JobCenter zu bezahlen, weil es 2010 für die KdU zuständig war?

Nein. Das JC hat doch damals alles bezahlt, was notwendig war, damit derjenige eine Wohnung hatte.
Mal davon abgesehen, könnte geprüft werden, ob die Abrechnung nicht ein bißchen zu spät kommt und eventuell die Nachforderung nicht mehr bezahlt werden müsste.
Ich bin fast sicher, dass selbst bei dauerndem Alg-II-Bezug das JC diesen Einwand vorbringen würde.

Grüße

Von wann bist wann geht das Abrechnungsjahr? Wenn das noch in 2010 endet und die Abrechnung erst in 2012 erfolgte, ist die Sache im Zweifel eh verjährt.

Abgesehen von der Möglichkeit, dass die Nachforderung verjährtist, gilt im SGB II grundsätzlich der gegenwärtige Bedarf zum Zeitpunkt der Hilfebedürftigkeit. Wann die Forderung entstanden ist, spielt dabei keine Rolle, sondern der Zeitpunkt der Forderung.

Umgekehrt gilt dies ja auch bei Steuerrückzahlungen, von Jahren zuvor. Also das Zuflussprinzip. Wenn man eine Nachforderung erhält, die sich auf Zeiten der hilfebedürftigkeit bezieht, aber nicht mehr im Leistungsbezug steht, muss man diese auch selbst bezahlen.

Dazu gibt es auch Urteile vom BSG, die ich aber zu faul bin zu suchen:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…