Aaalso …
Ende 2008 musste ein neuer Fortzahlungsantrag auf ALG2
gestellt werden für den Zeitraum ab 01.01.2009.
Als Antwort kam der Hinweis, dass man erst mal Wohngeld
beantragen müsste, da sich da ja die Gesetzeslage geändert
hat.
Der Antrag auf Wohngeld wurde dann abgelehnt, da Anspruch auf
ALG2 besteht.
Aha. Da liegt möglicherweise der Hase im Pfeffer. Bis 2008 war es üblich, dass die Wohngeldämter an ALG-II verwiesen haben, wenn dort Anspruch bestehen würde. Wie man dieses Vorgehen aus rechtlicher Sicht bewerten kann, soll hier mal außen vor gelassen werden. Möglicherweise wurde das Wohngeld aus Macht der Gewohnheit abgelehnt.
Spätetstens zum 01.01.2009 ist dies jedoch nicht mehr möglich. Keine Ahnung, wie die Formulierung bisher war, allerdings sind jetzt nur noch Empfänger von ALG-II vom Wohngeld ausgeschlossen. D.h. wer keins empfängt, obwohl er welches bei entsprechendem Antrag empfangen könnte, kann jetzt auf jeden Fall Wohngeld beantragen und bei Vorliegen der restlichen Voraussetzungen auch gewährt bekommen.
Daraufhin wurde dann ein ALG2-Bewilligungsbescheid bis
30.06.2009 ausgestellt.
O.K.
Juni ist jetzt bald vorbei, also musste ein neuer
Fortzahlungsantrag gestellt werden.
Was folgte war ein Aufhebungsbescheid ab dem 01.07.2009 - für
diesen Zeitraum wurde allerdings noch gar nichts bewilligt,
was aufgehoben werden könnte.
Das klingt in der Tat etwas merkwürdig. Eigentlich hätte wohl ein Ablehnungsbescheid ergehen müssen.
Als Grund wurde angegeben, dass es Änderungen in den
Verhältnissen geben würde.
Dem ist aber nicht so.
Also wenn sich tatsächlich nichts geändert hat, sollte man Widerspruch einlegen.
Nun soll erneut ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden.
Na dann auch diesen stellen. Das ALG-II soll ja sozusagen das Letzte sein, was einem als Leistung zusteht. Deshalb hat der Antragsteller auch alles zu tun, um diesen Anspruch zu mindern oder zu vermeiden. Dazu gehört es nun wahrscheinlich auch zunächst den Wohngeldanspruch zu prüfen. Es ist ja durchaus nicht gänzlich ausgeschlossen, dass eignes Einkommen plus Wohngeld mindestens ALG-II-Niveau abdeckt. Und dann ist das ALG-II-Amt wohl fein raus.
Die Frage ist natürlich auch, was in der Zwischenzeit
passiert.
Also so lange der Antrag auf Wohngeld noch nicht geprüft ist
und auch der Fortzahlungsantrag noch nicht bewilligt ist.
Nichts. Und das im wahrsten Sinne des Wortes.
Ob einem der Verlust, so er denn entstanden ist, aus dem nicht gewährten Sozialticket erstattet werden müßte, kann ich leider nicht nachvollziehen. Das weiß vielleicht jemand, der mit solch einem Fall schon mal zu tun hatte. Ein richtiger Schaden ist ja nicht entstanden.
Ob bei Wohngeldbezug überhaupt ein Anspruch aufs Sozialticket besteht, hängt sicher auch von den Bedingungen vor Ort ab.
Gruß