Alg II für Ausländer?

Ein junger, fleißiger Tscheche wollte nach Deutschland, bekam auch über eine „Personalberatungsfirma“ einen Job als Krankenpfleger. Er kündigte also zu Hause und zog her, mietete eine kleine Wohnung und fing an zu arbeiten. Schon nach einem Tag aber war klar, dass sie ihm im Grunde reingelegt hatten: Er war als Schichtarbeiter für ca. 4 Tage pro Woche à 6 Std. eingeplant; damit wäre er auf max. 110 Std./Mon. gekommen, und zudem bekam er auch keine der im Vorfeld zugesagten Zulagen usw., weil es die erst ab 8 Std. Arbeitszeit gibt.
Es wurde ihm geraten, sich zu beschweren – die Folge: Nach zehn Tagen wurde er gekündigt (Probezeit).
Da er hierbleiben möchte, sucht er nun eine neue Arbeit.

Hat er in der Zwischenzeit Anspruch auf Alg II?

http://www.hartz-iv.info/ratgeber/wer-hat-anspruch.h…

Grundsätzlich ausgeschlossen vom Leistungsbezug sind Ausländer, die sich nur zum Zweck der Arbeitssuche in der Bundesrepublik aufhalten.

Ebenfalls grußlos

Hallo,

Da er hierbleiben möchte, sucht er nun eine neue Arbeit.

Hat er in der Zwischenzeit Anspruch auf Alg II?

Vermutlich nicht, da Anspruch auf Alg I bestehen könnte. Konkretes erfährt man, wenn man sich bei der Agentur für Arbeit (nicht Jobcenter) arbeitslos meldet und eine Antrag auf Alg stellt. Dort wird man entsprechend beraten. Eine erste Information, sollte ich die Situation richtig einschätzen, erhält man hier http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/eformula…

Gruß
Otto

Hallo,

Vermutlich nicht, da Anspruch auf Alg I bestehen könnte.

Alg I nach 10 Tagen Arbeit und Kündigung während der Probezeit? Hmm …

Gruß
Christa

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Moin,

nur aus Interesse:

Muss bei einem Jobangebot aus Deutschland niemand für den jungen Mann eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Dann könnte „ja jeder kommen“, sich 'nen Pseudojob suchen, wo ihm dummerweise während der Probezeit gekündigt wird, und dann wäre er „fein raus“?

Dank und Gruß
finnie

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Hallo,

Alg I nach 10 Tagen Arbeit und Kündigung während der Probezeit?

Innerhalb der EU können Ansprüche von einem Land in das andere mitgenommen werden. Lies meinen Link. Ob das hier zutrifft, kann mangels Fakten nicht beurteilt werden. Dies erfährt man aber bei der AA.

g

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Hallo,

nur aus Interesse:

Muss bei einem Jobangebot aus Deutschland niemand für den jungen Mann eine Verpflichtungserklärung abgeben?

für was?

Ein junger, fleißiger Tscheche

In der EU gilt die Freizügigkeit.
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=457&langId=de

Dann könnte „ja jeder kommen“, sich 'nen Pseudojob suchen, wo ihm dummerweise während der Probezeit gekündigt wird, und dann wäre er „fein raus“?

Solange er aus einem Mitgliedsstaat kommt: ja. Kann auch jeder in einen anderen Mitgliedsstaat gehen.

Gruß

osmodius

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Hi osmodius,

ja, danke, das mit dem Herkunftsland hatte ich verdrängt. :wink:

finnie