Frau X war einige Monate arbeitslos und bezog in dieser Zeit den vollen Alg-II-Regelsatz bekommen + die Hälfte der KdU (Kosten der Unterkunft), da sie mit ihrem Freund zusammenlebte.
Am 22. Oktober 2012 dann hat Frau X angefangen, bei einer Firma zu arbeiten, wo sie bis heute beschäftigt ist. Das Jobcenter (JC) hatte ihr damals mitgeteilt, dass bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses die noch nach dessen Antritt gezahlten Leistungen des Amtes – je nach Höhe des Gehalts ggf. auch nur anteilig (Stichwort: „‚aufstockendes‘ Alg II“ – als Darlehen gelten und zurückgezahlt werden müssen.
Frau X fing nun also am 22. Oktober an zu arbeiten und bekam am 15. November ihr erstes Gehalt für die paar Tage, die sie im Oktober gearbeitet hatte (Auszahlung des Gehaltes immer am 15. des Folgemonats). Da sie vorab natürlich nicht wusste, wie viel sie bekommen würde, beantragte sie beim JC für 11/2012 das volle Alg II, das sie (wie immer) am Monatsanfang auch bekam.
Den Monat darauf dann (Dezember) beantragte sie, ob des zu erwartenden ersten vollen Gehalts (das dann auch wirklich pünktlich am 15. gezahlt wurde), nur noch 350€ Alg II (was das JC ebenfalls bewilligte).
– Nun sollu X über 800€ nachzahlen und fragt sich, ob es denn rechtens ist, dass sie alles wieder zurückzahlen muss?!
Sie wäre ja ohne die Unterstützung des Amtes gar nicht ausgekommen…