Hallo an alle!
Weiß jemand, wieviel Gespartes man beim Arbeitslosengeld II haben darf?
Bei der Sozialhilfe waren es ja nur 1.200€ oder so.
Wie ist es jetzt?
Danke euch schon mal!
Shelly
*dieheutscheinbarzublödzumGoogelnist*
Hallo an alle!
Weiß jemand, wieviel Gespartes man beim Arbeitslosengeld II haben darf?
Bei der Sozialhilfe waren es ja nur 1.200€ oder so.
Wie ist es jetzt?
Danke euch schon mal!
Shelly
*dieheutscheinbarzublödzumGoogelnist*
Hallo,
http://www.olaf-nensel.de/sgbii/aktuell.html#a11
§12 (2) 1.
200 Euro / Lebensjahr.
Gruß, Rainer
Bares oder nur festgelegtes??
Hallo,
§12 (2) 1.
200 Euro / Lebensjahr.
Gruß, Rainer
da bin nun ebbes verwirrt.
Wie es unter § 12 (2) 1 steht scheint auch Bargeld gemeint zu sein.
Nun steht aber unter § 12 (2) 3:
geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 200 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, höchstens jedoch jeweils 13 000 Euro nicht übersteigt.
Dies wiederum schliest Bargeld, Aktien oder Fonds aus.
Was und wie ist es denn jetzt gemeint?
Gruß
Robert
Hallo Robert,
Wie es unter § 12 (2) 1 steht scheint auch Bargeld gemeint zu
sein.
auch Bargeld, das ist richtig.
Nun steht aber unter § 12 (2) 3:
geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der
Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer
vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert
der geldwerten Ansprüche 200 Euro je vollendetem Lebensjahr
des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners,
höchstens jedoch jeweils 13 000 Euro nicht übersteigt.Dies wiederum schliest Bargeld, Aktien oder Fonds aus.
Nein, das schließt Bargeld, Fondsanteile und Aktien nicht aus.
Fondsanteile und Aktien kann man verkaufen.
Da steht, daß auch Geld angerechnet wird, das für die private Altersvorsorge gedacht war. Ausgeschlossen wird nur Geld, das nicht flüssig zu machen ist, aber selbst das nur bis zu der genannten Obergrenze. Wenn Du also 10 000 Euro fest anlegst und mit der bank vereinbarst, daß Du über das Geld erst wieder verfügen kannst, wenn Du 65 bist und Zinsen auch erst dann anfallen, dann wird das Geld nicht angerechnet, Du hast ja keine Möglichkeit es auszugeben.
Legst Du allerdings zu viel an, wird Dir sogar das Geld angerechnet, über das Du gar nicht verfügen kannst.
Gruß, Rainer
Hallo Rainer!
Erst mal vielen Dank. Ich habe noch eine Frage und hoffe du kannst mir auch da helfen, da es aus der Website nicht hervorgeht:
Inwieweit zählt mein Einkommen beim ALG meiner Mutter. Ich wohne momentan noch bei meinen Eltern, bin über 18 und habe ein eigenes festes Einkommen.
Tschaui!
Shelly
Hallo,
Erst mal vielen Dank. Ich habe noch eine Frage und hoffe du
kannst mir auch da helfen, da es aus der Website nicht
hervorgeht:
Ich wills versuchen. 
dazu mache ich Dich aber erst mal darauf aufmerksam, daß ich kein Jurist bin und Dir nur Textstellen zeigen kann, die ich finde. Wenn Du in konkreten Fällen Beratung brauchst, solltest Du einen Fachmann fragen.
Inwieweit zählt mein Einkommen beim ALG meiner Mutter. Ich
wohne momentan noch bei meinen Eltern, bin über 18 und habe
ein eigenes festes Einkommen.
Das ist so ein konkreter Fall. Ich kann Dir nur textstellen zeigen, ob das die frage aber umfassend beantwortet kann ich nicht sagen.
§ 2 - Grundsatz des Forderns
(1) 1Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.
§ 7 - Berechtigte
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
Das würde ich so lesen, daß Dein Einkommen angerechnet wird.
Aber noch einmal, frag besser einen Fachmann.
Gruß, Rainer
Hallo Rainer!
Textstellen helfen mir doch auch weiter ;o)
Allerdings steht das ja so direkt nicht in dem § drin. Es hört sich mehr an wie, dass nur die Eltern zählen. Falls mein Einkommen aber doch zählt, käme bei mir die Frage auf, wie das wäre, wenn ich an meine Eltern Miete zahle.
Das Problem ist, es gibt ja noch keine kompetenten Ansprechpartner. Ich kann ja nicht auf dem AA anrufen und fragen wie ich was am besten angeben. Ob ich besser schnell ausziehe, oder den sowieso bezahlten Unterhalt als Miete benenne. …
Danke auf jeden Fall für deine Hilfe!
Tschaui!
Shelly
Hallo shelly,
Textstellen helfen mir doch auch weiter ;o)
Allerdings steht das ja so direkt nicht in dem § drin. Es hört
sich mehr an wie, dass nur die Eltern zählen. Falls mein
Einkommen aber doch zählt, käme bei mir die Frage auf, wie das
wäre, wenn ich an meine Eltern Miete zahle.
Das Problem ist, es gibt ja noch keine kompetenten
Ansprechpartner. Ich kann ja nicht auf dem AA anrufen und
fragen wie ich was am besten angeben. Ob ich besser schnell
ausziehe, oder den sowieso bezahlten Unterhalt als Miete
benenne. …
Das kann ich nicht beurteilen. Mal angenommen Dein Einkommen würde angerechnet, käme es ja auch noch darauf an, ab welcher Höhe. Darüber konnte ich nichts finden. Das AA ist sicher die schlechteste Stelle um Fragen zu stellen, da hast Du Recht. Die wissen es erstens nicht und raten Dir zweitens so, daß sie möglichst wenig zahlen müssen.
Danke auf jeden Fall für deine Hilfe!
Gern geschehen. 
Gruß, Rainer