Folgende hypothetische Situation:
Jemand der ALG II bezieht, möchte sich selbständig machen und ist an den Zuschüssen und Darlehen, die Gründern zustehen, interessiert.
Im Falle einer privaten Insolvenz: Bestünde diese Möglichkeit, prinzipiell?
Hallo
Theoretisch ist das möglich, da es eine Kann-Entscheidung ist.
Allerdings sollte man sich - auch wenn man das Gewerbe durchkriegt - sehr viele Gedanken darüber machen, welche Konsequenzen drohen, wenn man trotz Privatinsolvenz mit dem neuen Gewerbe wieder Schulden macht…
Gruß,
LeoLo