Hallo,
meine erste Frage ist: Hast Du eine abgeschlossene Ausbildung ? In dem Fall muss Dein Vater - unterhaltsrechlich betrachtet - nämlich nicht mehr für dich aufkommen.
Wenn Du mit 21 immer noch keine abgeschlossenen Ausbildung haben solltest, ist dein Vater bis zum bschluß dieser oder bis längstens zum 27. Lebensjahr unterhaltspflichtig. Deine Mutter übrigens auch, falls sie noch lebt. Insofern kann Dich Dein Vater rechtlich nicht einfach rausschmeissen.
Aber es gilt auch :
„Das volljährige Kind ist verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, kommt es dieser Arbeitspflicht aber nicht nach, so entfällt sein Unterhaltsanspruch.“
AlG II kannst DU (!) aber bei deinem Vater wohnend sowieso nicht beantragen. Wenn das Familieneinkommen oder Vermögen nicht ausreichend für Euch beide ist, so kann nur DEIN VATER ALG II für Euch beantragen.
Erst wenn Du mindestens 6 Monate lang nicht mehr bei
den Eltern gewohnt hast (nachweislich, also am besten umgemeldet!) dann muss Die Arge Dir eine Wohnung finzieren, wenn Sie dir kein Arbeitsangebot machen kann.
Also: wieso suchst Du Dir keinen Vollzeitjob? Dann braucht dein Vater doch nicht mehr für Dich aufkommen, und Du kannst hinziehen wohin Du willst!
Gruß Gwenhyfar.