ALG II - Hartz IV

Guten Tag,
Ich habe mal eine dringende Frage bezüglich des ALG II bzw. Hartz IV

Ich bin 21 Jahre alt und wohne in moment bei meinen Vater bis vorraussichtlich meinen 25 Lebensjahr. Ich hatte bis vor kurzen einen festen Job (400€ Basis).

Nun ist mein Arbeitsvertrag abgelaufen und ich stehe ohne Job da. Kann ich nun zur Bagis (Arge?), oder Arbeitsamt gehen und Hartz IV bzw. ALG II beantragen? Oder ist es rechtlich gesehen nicht möglich da ich ja bei meinen Vater lebe und er eigentlich für mich aufkommen müsste.

Gruß

Hi,
bis zum 25 Lebensjahr - wenn Du mit Deinem Vater zusammen wohnst - seid Ihr gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. D.h. das Einkommen Deines Vaters wird für Euch beide angerechnet.
Immer wenn Du das Gefühl hast, Du hast zuwenig Geld zum Leben, hast Du das Recht ALG II zu beantragen. Dann wird ausgerechnet, ob Du einen Anspruch hast.
Da Du auf 400 EUR-Basis gearbeitet hast, hast Du wahrscheinlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Also gehe direkt zur Arge. Morgen ist donnerstag, da hat das Amt lange offen und stelle den Antrag. Sprich das aber mit Deinem Vater ab, denn er wird seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen müssen.

Gruß
R.

Ich bin 21 Jahre alt und wohne in moment bei meinen Vater

Kann ich nun zur Bagis (Arge?), oder Arbeitsamt gehen und
Hartz IV bzw. ALG II beantragen?

Du kannst immer zur ARGE gehen und ALG-II beantragen. Die werden dann schon prüfen, ob du Leistungen erhalten kannst.

In deinem Fall wirst Du mit deinem Vater zu einer Bedarfsgemeinschaft (BG). Alle schmeissen ihr Einkommen in einen Topf und müssen davon leben. Reicht dein Einkommen (z.B. Kindergeld) und das Einkommen deines Vaters nicht aus, so wird geprüft, ob noch andere Unterhaltspflichtige (z.B. Mutter) vorhanden sind. Ist da auch nix zu holen, stockt die ARGE das Geld bis auf die Höhe des Existenzminimums auf.

Eigentlich ganz einfach - oder?

Also mein Vater verdient ca 1.100€ und vermögen… nunja, gibt es keins. Auserdem Lebt von mein Vater die Lebensgefährtin mit Ihren Sohn bei uns (Nicht verheiratet). Wird dann Ihr Gehalt auch mit eingerechnet ect.?

das ist einzig und allein vom einkommen deines vaters abhängig. wenn du mit ihm in einer „bedarfsgemeinschaft“ lebst, dann zählt sein einlkommen und das der anderen in dem haushalt lebenden. frag mich aber jetzt nicht nach der bemessungsgrenze, da musst du bei der arge nachfragen.

schöne grüß,
hansemann

Auch wenn du bei deinem Vater wohnst, kannst du Hartz IV Beantragen, aber es könnte auch sein das dir ALG 1 zu steht, das kommt drauf an (weiß ich nicht genau) Hartz IV verlangt aber einen Einkommensbescheid von deinem Vater, er hat als berüfstätiger einen gewissen Freibetrag und der rest wird bei dir mit angerehnet, also auf alle Fälle auf`s amt gehen und einen antrag stellen, verkehrt kann es nie sein, außer dein vater verdient so gut das ihr garnichts bekommt, auf alle fälle bleibt dein kindergeld bestehen
Guten Tag,
Ich habe mal eine dringende Frage bezüglich des ALG II bzw.
Hartz IV

Ich bin 21 Jahre alt und wohne in moment bei meinen Vater bis
vorraussichtlich meinen 25 Lebensjahr. Ich hatte bis vor
kurzen einen festen Job (400€ Basis).

Nun ist mein Arbeitsvertrag abgelaufen und ich stehe ohne Job
da. Kann ich nun zur Bagis (Arge?), oder Arbeitsamt gehen und
Hartz IV bzw. ALG II beantragen? Oder ist es rechtlich gesehen
nicht möglich da ich ja bei meinen Vater lebe und er
eigentlich für mich aufkommen müsste.

Gruß

Das hängt ganz vom Einkommen der Bedarfsgemeinschaft (in dem Fall: Einkommen des Vaters) ab. Wenn er zuviel verdienst - Pech.

Ansonsten ist es immer hilfreich einen Antrag zu stellen oder das Gespräch mit der ARGE zu suchen.

Viel Erfolg.

Ja, ihr seid alle zusammen eine Bedarfsgemeinschaft.

Der Bedarf ist ungefähr:
2* 323 € für Vater und Lebensgefährtin
2* 287 € für Dich und den Sohn

  • angemessene Miete (hängt an dem Wohnort)

Wenn das gesamte Einkommen (also auch Unterhalt, Kindergeld, Renten etc. den Bedarf übersteigt, dann wird der Rest bis zu dieser Bedarfssumme von ALG II aufgestockt.
Gruß
R.

Also mein Vater verdient ca 1.100€ und vermögen… nunja, gibt
es keins. Auserdem Lebt von mein Vater die Lebensgefährtin mit
Ihren Sohn bei uns (Nicht verheiratet). Wird dann Ihr Gehalt
auch mit eingerechnet ect.?

Hallo,

nach dem SGB II bilden junge Erwachsene unter 25 mit ihren im Haushalt lebenden Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, das Einkommen deines Vaters wird auf alle Personen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Unter
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…
kannst du euren Anspruch auf ALG II selbst ausrechnen.

mfg

Hallo,

meine erste Frage ist: Hast Du eine abgeschlossene Ausbildung ? In dem Fall muss Dein Vater - unterhaltsrechlich betrachtet - nämlich nicht mehr für dich aufkommen.

Wenn Du mit 21 immer noch keine abgeschlossenen Ausbildung haben solltest, ist dein Vater bis zum bschluß dieser oder bis längstens zum 27. Lebensjahr unterhaltspflichtig. Deine Mutter übrigens auch, falls sie noch lebt. Insofern kann Dich Dein Vater rechtlich nicht einfach rausschmeissen.

Aber es gilt auch :
„Das volljährige Kind ist verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, kommt es dieser Arbeitspflicht aber nicht nach, so entfällt sein Unterhaltsanspruch.“

AlG II kannst DU (!) aber bei deinem Vater wohnend sowieso nicht beantragen. Wenn das Familieneinkommen oder Vermögen nicht ausreichend für Euch beide ist, so kann nur DEIN VATER ALG II für Euch beantragen.

Erst wenn Du mindestens 6 Monate lang nicht mehr bei
den Eltern gewohnt hast (nachweislich, also am besten umgemeldet!) dann muss Die Arge Dir eine Wohnung finzieren, wenn Sie dir kein Arbeitsangebot machen kann.

Also: wieso suchst Du Dir keinen Vollzeitjob? Dann braucht dein Vater doch nicht mehr für Dich aufkommen, und Du kannst hinziehen wohin Du willst!

Gruß Gwenhyfar.

Hallo Amilius,

kurz und knapp JA

denke auch daran das Die Mietzuschuß zusteht, hätte bereits zugestanden bei 400 Euro, wirst es aber nicht nachbekommen.

Gerhard

hallo Amilius

da du noch unter 25 bist müsste eh dein vater beantragen da es die u25 regelung gibt (unter 25 jahre) d.h. ihr müsstet eine bedarfsgemeinschaft bilden, sollte nun dein vater zuviel verdienen (bedarf bei 2 personen ligt glaub ich bei ca. 1200 euro genau weiß ich´s nicht) so muss er bis zum volendeten 24 lebensjahr für dich aufkommen danach könnt ihr eine hausgemeinschaft bilden und dann es es egal

mfg
matze

Hallo,

bei diesem 400 € Job, wurden da mehr als 15 Stunden die Woche gearbeitet? Dann besteht eventuell ein Anspruch auf ALG I. Das kann man beim Arbeitsamt beantragen. Ansonsten ist der Vater unterhaltspflichtig und nur, wenn sein Einkommen zu gering ist oder er auch Harzt IV gekommt, kann ALG II beantragt werden.

Hallo,

da Sie noch unter 25 sind und bei Ihrem Vater im Haushalt leben, bilden Sie mit Ihrem Vater zusammen eine so genannte Bedarfsgemeinschaft. Das heisst Ihr Bedarf und der Ihres Vaters wird dem Einkommen gegenüber gestellt, welches Sie beide erzielen.

Ich weiss nicht genau ob Sie den Antrag stellen können, oder ob Ihr Vater das tun muss.
Da Sie volljährig sind müssten Sie eigentlich auch den Antrag stellen können, aber Ihr Vater müsste, sofern ich weiss, der Vertreter der Bedarfsgemeinschaft sein, da Sie zu seiner Bedarfsgemeinschaft gehören, er kann nicht zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören. Aber ich denke dass können Sie bei der ARGE anfragen.

Hoffe ich konnte ein wenig helfen

Gruß Nele

Guten Tag,

bis zur Vollendung des 25ten Lebensjahr muß ihre Eltern sich um Sie kümmern und somit könnte Ihr Vater für Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen ,aber dann wird sein Einkommen berücksichtigt.

Wenn dein Vater ausreichend verdient, so dass nach Abzug der Miete noch ca. 400 für jeden von euch drin sind, hast du keinen Anspruch. Den Antrag kannst du auf jeden Fall stellen, dann wird euer Guthaben und Einkommen als „Bedarfsgemeinschaft“ geprüft.

Ich denke, da hast du leider Recht: grundsätzlich müssen die Eltern bis du 25 bist für dich aufkommen. Die einzige Ausnahme ist die, wenn du schon allein lebst und dem JobCenter eine gute „Begründung“ dafür vorlegen kannst, warum du nicht wieder bei deinen Eltern leben kannst. Du solltest dich aber trotzdem ans JobCenter wenden, vielleicht kannst du über die in eine Maßnahme z.B. eine überbetriebliche Ausbildung, rutschen.(falls du noch keine Ausbildung hast) denn dann würde dein Vater wenigstens Kindergeld für dich beziehen können, solange du dich in einer Ausbildung befindest.

Guten Tag,

Ich habe mal eine dringende Frage bezüglich des ALG II bzw.
Hartz IV

Ich bin 21 Jahre alt und wohne in moment bei meinen Vater bis
vorraussichtlich meinen 25 Lebensjahr. Ich hatte bis vor
kurzen einen festen Job (400€ Basis).

Nun ist mein Arbeitsvertrag abgelaufen und ich stehe ohne Job
da. Kann ich nun zur Bagis (Arge?), oder Arbeitsamt gehen und
Hartz IV bzw. ALG II beantragen? Oder ist es rechtlich gesehen
nicht möglich da ich ja bei meinen Vater lebe und er
eigentlich für mich aufkommen müsste.

Gruß

Richtig. Da du noch unter 25 bist und bei deinem Vater wohnst muüsste dein Vater den Antrag für euch beide stellen. Nur für dich alleine kannst du (momentan) noch keinen Antrag stellen

Hallo Amilius,

zu aller erst musst du dich beim Arbeitsamt arbeitslos melden und Alg I beantragen. Sollte das abgelehnt werden, gehst du mit dem Ablehnungsbescheid zur Arge oder zuständigen Behörde für Alg II und beantragst dieses. Da du mit deinem Vater in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenlebst, wird das Einkommen deines Vaters bei der Berechnung deines Anspruchs hinzugezogen. Bedenke, Anspruch auf Leistungen hast du erst ab dem Tag der Arbeitslosmeldung.

Gruß Caro