ALG II Hartz IV

Hallo zusammen,

ich habe mal ein Fallbeispiel und wüsste dazu gerne eure Meinung:

40 jahriger Mann, Arbeitslos seit 18 Monaten, kein Vermögen, wohnt bei Eltern,

Meine Fragen:
Hat er Anspruch auf die Regelleistung von 345 Euro pro Monat ?
Kann es sein das seine Eltern für ihn aufkommen müssen ?
Wenn er kein AGL II bekommt, dann muss er doch seine Krankenversicherung selber zahlen !!! richtig ???

Wird er in diesem Falle darüber infomiert, das er nicht mehr KV versichert ist ?

Wenns geht bei den Antworten mit Hinweisen zu der gesetzlichen Grundlage oder anderen Infomatiosnquellen !!
Wobei mir erst mal überhaupt Antworten wichtig wären .

Vilen Dank schon mal allen

Gruss
Börsenfan1968

Wenn er mit seinen Eltern zusammen in einem Haushalt lebt, wird so viel ich weiss der Haushalt auch als eine Bedarfsgemeinschaft gesehen. Das heisst bei entsprechendem Verdienst der Eltern, wird er vermutlich kein ALGII bekommen und muß sich dann auch selbst krankenversichern.

Dies habe ich gefunden zu Geldleistungen auf der Homepage der Arbeitsagentur:
„Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende orientiert sich an Ihrem Bedarf. Sie setzt sich aus der Regelleistung sowie den anteiligen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Ausschlaggebend ist, ob Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Wichtig ist auch, ob Sie alleine leben oder mit anderen Familienmitgliedern eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.“

Gruß
Marion

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ALG II Hartz IV
Hallo

Wenn er mit seinen Eltern zusammen in einem Haushalt lebt,
wird so viel ich weiss der Haushalt auch als eine
Bedarfsgemeinschaft gesehen. Das heisst bei entsprechendem
Verdienst der Eltern, wird er vermutlich kein ALGII bekommen
und muß sich dann auch selbst krankenversichern.

nun ist es aber eben so, das in diesem Fall der Mann 40 Jahre ist.
Bedarfsgemeinschaft kann demnach meiner Meinug ja nicht vorliegen, da er nicht mehr Minderjährig bzw. über 25 Jahre alt ist.
Denn wenn ich richtig verstanden habe gibt es dort Altersgrenzen.

gruss
Börsenfan1968

Hallo!

Wenn er mit seinen Eltern zusammen in einem Haushalt lebt,
wird so viel ich weiss der Haushalt auch als eine
Bedarfsgemeinschaft gesehen. Das heisst bei entsprechendem
Verdienst der Eltern, wird er vermutlich kein ALGII bekommen
und muß sich dann auch selbst krankenversichern.

Nein, das stimmt nicht. Er bildet eine Haushaltsgemeinschaft mit seinen Eltern. Der Verdienst der Eltern zählt nicht und wenn er bedürftig ist, wird er ALG II bekommen.

Gruß
Tanja

Hallo,

Nein, das stimmt nicht. Er bildet eine Haushaltsgemeinschaft
mit seinen Eltern. Der Verdienst der Eltern zählt nicht und
wenn er bedürftig ist, wird er ALG II bekommen.

Gruß
Tanja

dh also er bildet zwar eine Haushaltsgemeinschaf aber keine Bedarfsgemeinschaft, ja folges gilt:

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nicht

Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können,
verheiratete Kinder und Kinder, die bereits 25 Jahre alt sind, auch wenn sie mit den Eltern unter einem Dach wohnen,
dauerhaft getrennt lebende (Ehe-)Partner.

Gruss
Börsenfan1968